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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohne bei Eltern - Mietvertrag abschließen?


BSchmidt
10.06.2005, 06:44
Hallo,

diesen Sommer endet meine Ausbildung, daher bin ich nun erstmal auf das ALG II angewiesen.

Nun wohne ich noch bei meinen Eltern (bisher kostenfrei). Wäre es in Bezug auf ALG II-Leistungen ratsam, einen Mietvertrag mit den Eltern abzuschließen, um so ggf. mehr Geld zu bekommen?

Ich muss dazusagen, dass meine Eltern (insbesondere mein Vater) nicht mehr gewillt sind, mich weiter "durchzubringen" (bin 21 Jahre alt). Irgendwie muss ich das den Herrschaften ja auch klar machen können, sonst kommen die nach der Masche "lass dich von der Familie durchfüttern" - und das kanns ja nun nicht sein. :?

Wer kann da weiterhelfen?

StephanK
10.06.2005, 07:57
Hallo Herr Schmidt und :welcome:
Ja, auch die eigenen Eltern können Vermieter sein.
Die ALG II-Sachbearbeiter werden wahrscheinlich besonders kritisch überprüfen, wenn sie sehen, dass Mieter und Vermieter gleichen Namen und Adresse haben. Deswegen sollte das ganze korrekt und nachvollziehbar ausgestaltet sein, d.h. mit einem schriftlichen Mietvertrag, nachweisbaren Zahlungen und vor allem einer realistischen Höhe der Miete.

Ergänzend würde ich Dir vorschlagen den Diskussionsfaden http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=8530
hier in diesem Forum anzusehen. Die Verhältnisse liegen da zwar etwas anders (und das Lesen mag etwas anstrengend sein), aber vieles ist doch vergleichbar.

BSchmidt
10.06.2005, 08:55
Hallo,

erstmal danke für die Antwort! :-)

Also meinen Eltern gehört das Haus, in dem wir noch alle wohnen. Ich habe mein eigenes Zimmer, welches ich für meine Zwecke nutze. Gäbe es nun die Möglichkeit, den Herrschaften beim Amt über einen schriftlichen Mietvertrag glaubhaft darzulegen, dass ich sozusagen Untermieter in der Wohnung meiner Eltern bin und denen regelmäßig Miete für mein Zimmer zahle? Bad und Küche könnte man ja auch weiterhin gemeinsam nutzen, oder nicht? Wieviel Miete im Monat wären denn für ein ca. 30 m² großes Zimmer angemessen?

Aber das hier
Volljährige Kinder und ihre Eltern, die in einem Haushalt zusammenleben, sind in jedem Fall eine Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie etwas anderes erklären und wenn der Sohn (ALG II-Antragsteller) angibt, keine Unterstützung von den Eltern zu erhalten.
macht mich stutzig. Demzufolge hätte mein Vorhaben mit dem Mietvertrag zwischen mir und meinen Eltern gar keine Aussicht auf Erfolg? Klar, wenn man vom logischen ausgeht, wird man in der Regel von den Mitbewohner unterstützt. Aber es gibt eben auch andere Fälle, in denen die Mitbewohner (Eltern) nicht mehr bereit sind, weiterhin Unterstützung zu leisten. Was passiert dann? Soll man dann verhungern oder wie stellen die sich das vor?

Vielleicht kann mich jemand mal genauer aufklären, wäre sehr nett.

StephanK
10.06.2005, 09:39
Zunächst einmal danke, dass Du mich auf einen Fehler aufmerksam gemacht hast: Du warst so klug, bei den Urteilen nachzusehen - und die Entscheidung des Sozialgerichts Aachen, deren Zusammenfassung Du zitiert hast, hatte ich "schief" wiedergegeben, d.h. mit einer falschen rechtlichen Einordnung. Ich habe das jetzt korrigiert.

Für Dich bedeutet das: auf die Frage "Bedarfsgemeinschaft - ja oder nein?" kommt es gar nicht an, denn Ihr werdet sehr wahrscheinlich eine Haushaltsgemeinschaft bilden. Etwas anderes käme - nur etwas übertrieben formuliert - höchstens in Frage, wenn die Eltern im Westflügel und Du im Ostflügel des Schlosses wohnen würden: also räumlich deutlich getrennt, wie man es z.B. von sog. Einliegerwohnungen kennt. Das scheint mir aber nicht so.

Deswegen wirst Du die gesetzliche Vermutung des § 9 Abs. 5 SGB II
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder
Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
kaum widerlegen können (darum geht es nämlich in jener Gerichtsentscheidung).

Der Unwillen Deiner Eltern spielt für das SGB II genau so wenig eine Rolle wie im Unterhaltsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches: das ist das einzige echte "lebenslänglich", das es im Recht gibt. Mag hart sein, aber so isses! :shock: