Platzregen
06.06.2006, 13:44
Hallo
Als neuer Falle ich gleich mal mit der Tür ins Haus.
Da in meinem momentan Beruf kein Weiterkommen absehbar ist, aber auch die Arbeitsbedinungen immer unzumutbarer werden erwäge ich eine Eigenkündigung.
Vertraglich ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen geregelt.
Bei einer Eigenkündigung erwartet mich ja eine Sperrzeit von 120 Tagen.
Wenn ich diese nur durch eine gesundheitliche Schädigung des Berufes umgehen kann sehe ich für mich da keinen Weg.
Druch dieses Forum habe ich erfahren das ich während dieser Sperrzeit ALG II beantragen könnte welches aber dann um 30% gekürzt wäre.
Stände mir nach dieser Sperrfrist wieder der reguläre Betrag des ALG I zu?
Zwischen meiner letzten und jetzigen Tätigkeit liegen ca. 4 Monate ALG I Anspruch (davor habe ich 2 Jahre durchweg gearbeitet). Die Sperrzeit wird von den verbleibenden Monaten abgezogen, ist das richtig?
Generel habe ich gelesen ist eine fristlose Kündigung durch den AG immer mit einem grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verstoß verbunden (von meiner Seite aus) ist das richtig? Genau diese würde aber im Extremfall wohl weitere Sanktionen nach sich ziehen bei der Arbeitsagentur......
Vielen Dank für die Hilfe!
Platzregen
Als neuer Falle ich gleich mal mit der Tür ins Haus.
Da in meinem momentan Beruf kein Weiterkommen absehbar ist, aber auch die Arbeitsbedinungen immer unzumutbarer werden erwäge ich eine Eigenkündigung.
Vertraglich ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen geregelt.
Bei einer Eigenkündigung erwartet mich ja eine Sperrzeit von 120 Tagen.
Wenn ich diese nur durch eine gesundheitliche Schädigung des Berufes umgehen kann sehe ich für mich da keinen Weg.
Druch dieses Forum habe ich erfahren das ich während dieser Sperrzeit ALG II beantragen könnte welches aber dann um 30% gekürzt wäre.
Stände mir nach dieser Sperrfrist wieder der reguläre Betrag des ALG I zu?
Zwischen meiner letzten und jetzigen Tätigkeit liegen ca. 4 Monate ALG I Anspruch (davor habe ich 2 Jahre durchweg gearbeitet). Die Sperrzeit wird von den verbleibenden Monaten abgezogen, ist das richtig?
Generel habe ich gelesen ist eine fristlose Kündigung durch den AG immer mit einem grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verstoß verbunden (von meiner Seite aus) ist das richtig? Genau diese würde aber im Extremfall wohl weitere Sanktionen nach sich ziehen bei der Arbeitsagentur......
Vielen Dank für die Hilfe!
Platzregen