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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug unter 25


anja32
13.12.2007, 18:35
hallo, ich habe mal wieder ´ne frage und zwar wohnt eine bekannte von mir noch zu hause bei ihrer mam und ihren geschwistern 2 1/2 raumwohnung und muss sich (18) mit ihrer sis (7) ein zimmer teilen. nun ist sie arbeitslos geworden und die Mutter schaut sich schon nach einer kleineren wohnung um.
die arge sagt sie darf nicht ausziehen, sonst muss ihr freund sie unterhalten, nur hat er selber nicht ganz 500 im monat zum leben.
gibt es da keine lösung? beim jugendamt hat sie sich auch schon gemeldet, aber keine genaue antwort...HILFE

mfg anja32

fragi
14.12.2007, 05:34
Hallo anja32,

es gibt enge Grenzen wo ein Umzug U25 "möglich" ist.

Sucht die Mutter sich ne kleiner Wohnung und will sie nicht mitnehmen ist dies so einer:

Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Quelle: §22 Abs.2a Nr.3 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html)

Deshalb hat die Arge den Umzug auch zu finanzieren, damit ist sie aber nicht daran gebunden bei ihrem Freund einzuziehen, was ihr aber auch nicht zum Nachteil wäre.

Bei 500€ Einkommen wird es keinen Überhang auf sie anzurechnen geben, das heißt sie wird die halbe Miete + Lebenshaltungskosten bekommen.
Kein wenn und aber, da kann sich die ARGE auch nicht rauswinden.

Sie ist sicherlich 21, und da gibts noch ne andere Möglichkeit, sozusagen ne "Unstimmigkeit" zwischen dem BGB wo das Unterhaltsrecht aufgeführt wird und dem SGB II, das stur auf den 25 behaart.
Ggf. wäre es schön wenn es nicht klappt, hier ansetzen zu können um es dennoch hinzubekommen.

anja32
14.12.2007, 11:21
danke schon mal für die erste info.
nun habe ich noch eine frage wenn die mutter nun nicht umzieht und sie (tochter) will trotzdem ausziehen weil sie keine privatssphäre hat. bekommt sie dann geld für ihren lebensunterhalt??

mfg anja32

fragi
14.12.2007, 11:27
nun habe ich noch eine frage wenn die mutter nun nicht umzieht und sie (tochter) will trotzdem ausziehen weil sie keine privatssphäre hat. bekommt sie dann geld für ihren lebensunterhalt??


Habe damals mal ne Faq (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=45168)geschrieben, schau mal dort, Punkt 5 ist das beschrieben was du meinst.

anja32
16.12.2007, 12:52
danke hast mir sehr geholfen.

mfg anja32

restart
16.12.2007, 22:09
Hallo anja32,

als ähnlich schwerwiegender Grund würde ich es aber auch betrachten, wenn es in der Wohnung auf keinen Fall möglich ist, das sie ein eigenes Zimmer hat.

Wenn es also nicht möglich ist, das die Räume so verteilt (notfalls durch Zwischenwände, sofern möglich), sollte man dies nochmal der ARGE genauer vortragen. Eventuell müsste auch ein Hausbesuch zur Ermittlung der Wohnsituation gemacht werden.

Mit etwas Glück bekommt sie wenigstens die Hälfte der Miete, wenn sie dann zu ihrem Freund zieht.