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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwanger, Arbeitsamt genehmigt Umzug nicht


Nadine
06.06.2006, 13:58
Hallo an alle,
ich hoffe hier kann mir jemand helfen bzw. einen Rat geben. Zu meinem Problem, ich bin im 4. Monat schwanger, wohne mit meinem Mann und meiner fast 6 jährigen Tochter in einer 59,58 qm Wohnung im 5. Stock. Nun ist bei uns im Block eine 4 Raum Wohnung frei geworden (2. Stock) für die wir uns interessieren und bei unserem Vermieter nachgefragt haben. Wir würden die Wohnung bekommen, müssen es uns aber vom Arbeitsamt bestättigen lassen, dass die Miete übernommen wird. Also waren wir beim Amt haben das Schreiben vorgelegt und dort sagte man uns die Wohnung sei unangemessen und wir müssen jetzt noch nicht umziehen, es reicht im August/September. Gut hatten wir eh vor, nun waren wir wieder beim Vermieter der will die Wohnung allerdings schon ab Juli vermieten. Zu den Kosten: wir zahlen jetzt für die 3 Raum Wohnung 290 Euro warm, da wir im 5. Stock wohnen bekommen wir 20 % Mietnachlass, sonst wäre die Miete höher und durch Betriebskosten wurden wir etwas runter gestufft. Die Neue Wohnung soll 511,89 Euro warm kosten und hat 77, 78 qm. In unserer Region wird die Miete bis 510 Euro warm für 4 Personen übernommen. Kann das Arbeitsamt wegen dem 1,89 Euro den Umzug verweigern? Haben gesagt wir übernehmen den Rest alleine, ist ja nicht viel. Nur leider genehmigt uns das Amt die Wohnung nicht, kann man da was unternehmen? Gibt es irgendlwelche Gesetze die ich anwenden kann, dass uns eine größere Wohnung zusteht?

Vielen Dank für eure Mühe!
Nadine

StephanK
06.06.2006, 14:50
:welcome: Nadine,
in Eurem Fall kommen zwei Probleme zusammen, und ich kann anhand Deines Beitrags nicht genau ausmachen, bei welchem Problem der Hund begraben ist.

Problem 1: Du hast es selbst nachgesehen und nachgerechnet, dass die in Aussicht genommene Wohnung 1,89 € zu teuer ist. Nun weiss ich nicht, ob die Richtlinien in Eurem Landkreis vielleicht einen Spielraum lassen, den die ARGE nicht ausschöpfen will oder ob sie einfach keinen Spielraum hat - aber so oder so wird sie Euch die Übernahme der Mietkosten nicht zusagen. Das ist nicht wirklich tragisch, denn bis € 510.- muss sie sie übernehmen, aber es hätte zur Folge, dass Ihr den Umzug komplett aus eigener Tasche würdet bezahlen müssen. Da der Mietpreis einschließlich Heizkostenvorauszahlung ist, müsste sich da eigentlich was machen lassen, wenn der Vermieter guten Willens ist und eine kleine Extrawurst brät. Die Heizkostenvorauszahlung beruht ja auf Schätzungen oder bisherigen durchschnittlichen Verbrauchswerten und ist kein Teil der Miete. Dabei gibt's also einen Spielraum, und der Vermieter würde sich kaum was abbrechen, wenn er sie um zwei Euro heruntersetzte. Erklärt also dem Vermieter, dass es an diesen lächerlichen € 1,89 hängt und dass er Euch über diese dusselige Hürde helfen kann, indem er nur die Heizkostenvorauszahlung ein klein wenig absenkt.

Problem 2: Es ist ganz logisch, dass Ihr in Eurer Situation vorausdenkt und umgezogen sein wollt, bevor der Zuwachs das Licht der Welt erblickt hat. Für die ARGE ist es ganz logisch, dass der Wohnraumbedarf sich so lange an drei Personen orientiert, wie die vierte Person noch von Dir herumgetragen wird (wird sie nachher auch noch, aber Du weisst schon, wie ich das meine... :D ).

Diese beiden Logiken beißen sich. Folgende Argumente könnten vielleicht helfen:
- Umzug mit praktisch Neugeborenem ist wesentlich aufwändiger und vermeidbarer zusätzlicher Stress für das Kleine.
- Umzug soll mit möglichst viel Selbsthilfe bewältigt werden. Dazu seit Ihr auch bereit und im Juli ginge das Deinerseits auch noch, aber natürlich nicht, wenn Du hochschwanger bist oder später, wenn Du Dich von der Geburt erholen und intensiv um das Neugeborene kümmern musst.
- "Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden" (wörtliches Zitat aus § 1 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II, dem "Hartz IV-Gesetz"). Familienspezifisch ist es, Nachwuchs zu bekommen, und berücksichtigen heisst im konrekten Fall, dass man niemand abverlangen kann, entweder hochschwanger oder mit einem Neugeborenen umzuziehen.

Argumentiert also, redet nötigenfalls auch mal mit dem/der Vorgesetzten!

Nadine
06.06.2006, 18:35
Hallo nochmal,
also beim Vermieter waren wir heute und haben auch gesagt, dass die Wohnung eben 1,89 Euro zu teuer ist. Haben mir nichts angeboten zwecks Minderung. Nun sagten sie mir (Vermieter) das es dann wahrscheinlich so kommen wird, dass wir die Miete von 510 Euro erst mit der Geburt des Kindes gezahlt bekommen und solange den Mietsatz für 3 Personen, müßten dann bisdahin 70 Euro selbst zusteuern. Was für uns jede Menge ist. Aber zur Not geht. Beim Amt sagte sie mir aber das sie die Miete auch bereits in der Schwangerschaft übernehmen, so war es bei meiner Freundin auch. Beim Arbeitsamt haben Sie mir allerdings 2 deutig Auskunft gegeben. 1. Die Wohnung wäre zu teuer wie schon geschrieben und 2. als ich gefragt habe ob es heißt wir können die Wohnung nicht nehmen sagte mir die Dame, es lege an uns bis 510 Euro müssen sie auf jeden Fall bezahlen. Was heißt das denn nun für mich ja oder nein??? Werde daraus nicht schlau. Auf dem Zettel für den Vermieter hat sie nur geschrieben "Kosten der Wohnung sind nicht angemessen". :wut:

Somit ist es ja auch keine Zusage für den Vermieter, der die Wohnung auch nur bis Juli für uns frei hält. Da die Wohnung komplett tapeziert, geweißt und Küche und Bad gefließt ist, ist es mit den Umzugskosten aus der eigenen Tasche zu zahlen nicht tragisch. Die Wohnung ist nur 8 Eingänge von der jetzigen entfernt, da können wir uns beim Baumarkt einen Transporter für ein paar Stunden ausleihen, was dann nicht so teuer ist und Kleinkram selber rüber tragen. Somit wäre die Wohnung für uns ideal. Vorallem geht unsere Tochter gleich über die Straße im Kindergarten und wenn sie nächstes Jahr eingeschult wird, ist die Schule auch gleich 200 Meter Luftlinie. Bei unserem Wohnungsverwalter sagte man uns heute noch, wenn es mit der Wohnung nicht klappt wollen sie in einem anderen Gebiet nach fünstigeren Wohnungen suchen, aber ich möchte doch gerne hier wohnen bleiben, eben wegen Kindergarten und Schule.

liebe Grüße Nadine

StephanK
06.06.2006, 19:58
Es ist ja freundlich vom Vermieter, wenn er sich zu diesen Fragen Gedanken macht, aber ich glaube, Ihr solltet Euch doch besser auf die Aussagen der ARGE verlassen...
Was heißt das denn nun für mich ja oder nein??? Werde daraus nicht schlau.Es heisst, dass genau 510 € bezahlt werden und kein Cent mehr. Der € 1,89 drückt Euch jedenfalls derzeit nicht. Allerdings solltet Ihr auch an zukünftige Miet- oder Nebenkosten-Erhöhungen denken. Wenn Ihr dann immer noch auf Alg II angewiesen sein solltet, müsst Ihr die höchstwahrscheinlich auf eigener Tasche tragen, und das kann drückend werden, wenn jeden Monat beispielsweise 20 € aus der Regelleitung abgezweigt werden müssen.
Auf der anderen Seite spricht natürlich viel für diese Wohnung, wie Du deutlich gemacht hast.
Es ist Eure Entscheidung, und ich bin froh, dass ich sie nicht treffen muss... :?