Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bei Zweckgemeinschaft - muss der Name auf den Antrag?
Hallo,
ich habe ich Forum leider nichts detailliert dazu gefunden:
mein Freund und ich leben seit 9 Monaten zusammen. Jetzt muss er Hartz 4 beantragen. Ich habe Arbeit.
Soweit ich weiß, erfüllen wir die Bestandteile einer Zweckgemeinschaft (getrennte Konten, getr. Versicherungen usw.).
Muss ich jetzt überhaupt namentlich auf dem Hartz4-Antrag genannt werden? Wann ja, dann lege ich direkt ein Schreiben mit rein, dass ich nicht für ihn eintreten werde!
Oder stellt er den Antrag nur für sich, ohne das mein Name irgendwo auftaucht?
Was ist dann bei diesen Fragen. ob sich ein Auto im Haushalt befindet?
Ich habe ein Auto, er nicht. Muss das dann angegeben werden?
Ich werde mich, für den Fall, dass ich mit angegeben werden muss, auf jeden Fall weigern, eine Gehalts- und Kontoauskunft zu geben. Ich habe damit nichts zu tun und werde deshalb auch niemandem Auskunft geben.
Vielen Dank schon im voraus.
StephanK
10.06.2005, 09:09
Hallo Kaa (nicht die aus dem Dschungelbuch, oder? :-)
auf dem Haupt-Antragsformular musst und solltest Du tatsächlich überhaupt nicht auftauchen. Dein Freund stellt den Antrag nur für sich, denn Ihr bildet keine Bedarfsgemeinschaft. (Die Formulare sind in diesem Punkt irritierend, weil jeder - auch jeder Single - eine Bedarfsgemeinschafts-Nummer zugeteilt bekommt.)
Allerdings geht es nicht ganz ohne die Erwähnung Deiner Person. Zum Antrag gehört nämlich noch ein Zusatzblatt "zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung", bei dem zu Punkt 7 alle in der Wohnung lebenden Personen aufgeführt werden müssen. Dazu gehört auch die Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses, wo auf Dich bezogen natürlich "Keines" eingetragen werden muss.
Wenn die wohnungsbezogenen Kosten auf Deinen Namen abgerechnet werden, musst Du die entsprechenden Unterlagen und Belege zur Verfügung stellen; damit auch eventuell etwas begriffstutzige Sachbearbeiter es nicht übersehen, könnt Ihr in diesem Formular auch noch dazuschreiben: "Wohngemeinschaft; Kosten der Unterkunft werden von jedem hälftig getragen".
Dein Auto geht die Behörde definitiv nix an.
LKWPeter
13.09.2005, 17:59
Auch wenn der Thread schon älter ist.
Aus den Ausafüllhinweise der BA zum Zusatzblatt 1, S. 10:
Hier sind nicht nur die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft anzuführen, sondern alle in einem Haushalt lebenden Personen, weil diesen eine entsprechender Mietanteil zugerechnet wird.
Nicht anzugeben sind hingegen Mitglieder einer
Wohngemeinschaft.
Da ich vor der gleichen Situation stehe und Morgen abgeben muss, nun konkret, was soll ich eintragen. Geht aus den FAQ nicht hervor.
Die Frage ist, ob sich das Blatt 1 nun auf die gesamte Wohnung oder auf den Anteil der 1 Personen Bedarfsgemeinschaft bezieht.
Annahme: WG mit 2 Personen, die beide als Hauptmieter im Mietvertrag stehen.
Punkt 1: Höhe der anfallenden Miete. ... Ist gesamte Miete oder der Anteil Kaltmiete gemeint??
Punkt 4: Wohnflächenanteil: das sind dann wohl 50%, korrekt?
Punkt 5: Heizkosten, Nebenkosten usw... Wieder: Anteil oder gesamte Wohnung ??
Punkt 7: Laut Ausfüllhilfe kommt dort auch kein WG Mitglied rein!?
Bitte dringend um Eure Tipps/Meinungen, Danke!
larry_laffer
13.09.2005, 18:36
du musst auf dem zusatzblatt 1 deinen mitbewohner eintragen. wenn du nicht näher auf die genaue aufteilung der wohnfläche und kosten eingehst werden die kosten der unterkunft durch 2 geteilt.
zu punkt 1: kaltmiete
zu punkt 4: bei ner wohnung is das egal der punkt bezieht sich auf häuser
zu punkt 5: wie oben erwähnt wenn nicht anders geregelt die vollen kosten angeben die werden durch 2 geteilt
punkt 7: irgendwo muß stehen das ihr ne wg habt, damit die kosten anteilig gewährt werden
LKWPeter
13.09.2005, 18:42
@larry_laffer
Sorry, aber Deine Antwort erbringt schon :-) Erkenntnisgewinn.
larry_laffer
13.09.2005, 18:53
find ich schon :D was genau is dir denn noch unklar?? also überall die vollen kosten angeben, unter dem punkt wer lebt alles im haushalt den mitbewohner eintragen und du kriegst automatisch die hälfte der warmmiete...
LKWPeter
13.09.2005, 20:15
Ok, Danke. Also Überall die gesamten Kosten, wie sie im Mietverrag stehen, angeben. Geteilt wird durch das A-Amt. Dann kann man die Ausfüllhinweise aber, ebenso wie die Antragsvordrucke in die Tonne kloppen.
Man beachte auch mal, wie die Unterschriftsfelder von Blatt zu Blatt differieren! Und wer in "Höhenkirchen-Siegertsbrunn" wohnt, kriegt bei Ort/Datum auch Platzprobleme. :-o
Ich glaub, manchmal werden die Beiträge bei mir nicht vollständig gerendert. :shock:
Naja, bei den HTML-Syntax-Fehlern kann das schonmal passieren.
StephanK
14.09.2005, 08:21
Ok, Danke. Also Überall die gesamten Kosten, wie sie im Mietverrag stehen, angeben. Geteilt wird durch das A-Amt.Ich habe das nicht so gemacht, sondern (weil 3-er WG) jeweils "1/3-Anteil" dazugeschrieben, weil mein Vertrauen in das selbständige Denken und die Weisheit der Ämter begrenzt ist.
Der Antrag wurde dann auch korrekt beschieden.
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