Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lehrstelle ohne alg2 Unterstützung
sandra_sn
06.06.2006, 14:12
Ich bin 27 und Studiumabrecher. Habe mich nun seit Januar um einen Lehrstellenvertrag bemüht. Nach rund 63 Bewerbungen habe ich einen Lehrstelle zugesichert bekommen! :-o Für die Zeit vom Januar bis jetzt habe ich Alg1 und Alg2 empfangen (Alg2 Mietzuschuss - lebe seit 7 Jahren nicht mehr im Elternhaus). Nun habe ich einen bitterbösen Brief vom Arbeitsamt erhalten das mein-Alg2 Zuschuss zum Lehrbeginn gekündigt wird (1.7.) da ich BAB-berechtigt bin. Leider wurde mein BAB-Antrag aber abgelehnt (wegen Einkommen meiner Eltern)! Wie soll ich mich nun Verhalten?? Widerspruch einlegen bei BAB und Alg2 bescheid? Oder soll ich die Lehrstelle wieder kündigen? Denn ich brauche ja dringend ne Mietfortzahlung für Juli, da ich von meinen Eltern definitiv kein Geld bekomme.
SirDrago
06.06.2006, 16:05
Oder soll ich die Lehrstelle wieder kündigen?
Also wenn du 63 Bewerbungen geschrieben hast wuerde ich bestimmt nicht den Lehrstellenvertrag kuendigen. Aber ich weiss nicht warum die meinen das Geld deiner Eltern soll angerechnet werden wenn du ja nicht mehr bei ihnen lebst.
StephanK
06.06.2006, 16:51
:welcome: Sandra,
es ist vielleicht 'ne unangenehme Frage, aber sie kann nützlich sein: Warum hast Du Dein Studium abgebrochen?
Ich frage wegen der Vorschrift des § 71 Abs. 5 Satz 2 SGB III: Einkommen <der Eltern> ist ferner nicht <auf die BAB> anzurechnen, soweit ein Unterhaltsanspruch nicht besteht oder dieser verwirkt ist.Ein Unterhaltsanspruch könnte dann nicht mehr bestehen, wenn Dein Studienabbruch sozusagen selbst verschuldet war. Diese Frage beurteilt sich nach dem Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, und danach kann der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, für den die Eltern ihre eigenen Bedürfnisse einschränken müssen, verwirkt sein, wenn man sein Studienziel nicht mit disziplinierter Arbeit verfolgt (auf gut Deutsch: einigermaßen gebummelt) hat. In diesem Fall könnten die Eltern sehr viel mehr für sich selbst beanspruchen, so dass womöglich nichts mehr über bleiben würde, das für Deinen Unterhalt zur Verfügung stünde.
Mir ist allerdings nicht geläufig, wie man das ggf. gegenüber der Arbeitsagentur nachzuweisen hätte.
Erster Schritt wäre ggf., selbst oder mit fachkundiger Hilfe auszurechnen, ob auf der Basis "allgemeiner (nicht ausbildungsbedingter) Unterhaltsanspruch" die Eltern genug verdienen, dass noch Geld für Unterhaltsleistungen zur Verfügung stünde; schau Dir dazu die Düsseldorfer Tabelle (http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm) an. Wenn ja, gibt's keine Chance auf BAB. Wenn nein,
Zweiter Schritt: Gegenüber der Arbeitsagentur muss begründet werden, warum der Unterhaltsanspruch verwirkt ist. Dazu sollte ein Schreiben der Eltern vorgelegt werden, in dem sie erklären, Unterhaltszahlungen an Dich zu verweigern, weil Du Dein Studium nicht mit dem nötigen Nachdruck betrieben und dadurch den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt verwirkt habest.
Dirtter Schritt: mit dieser Begründung Widerspruch gegen die BAB-Ablehung einlegen.
Stell Dich aber auf einen gewissen Kampf ein... :patsch:
sandra_sn
07.06.2006, 10:54
Danke für die schnelle Antwort!!
Ich habe nun Einspruch gegen den BAB-Bescheid und dem Alg2-Bescheid eingereicht. Die Beabeitungszeit liegt aber bei einen Widerspruch bei 1 u. 1/2 Jahren, dass wurde mir gleich gesagt. Meine Miete wird aber im Juli schon fällig.
@studium: habe zweimal nen Studium (3 u. 1/2 Jahre) angefangen und nicht abgeschlossen
(Grund: musste nebenbei Nachts arbeiten, hat sich nicht vertragen)
Habe ich eine Chance Alg2 (Alg2 wurde abgelehnt wegen BAB) zu empfangen, da mein Lehrlingsgehalt 325,- Euro beträgt und meine Mietkosten bei 290,- Euro(warm) liegen? Ich kann mich doch nicht 2 Jahre lang verschulden???
sandra_sn
14.06.2006, 13:41
Leider warte ich auf eine Rückmeldung von der Jobagentur. Ich habe vor einer Woche die Unterhaltsverweigerung meiner Eltern mit den BAB- und Alg2-Widerspruch eingreicht. Habe zusätzlich dargelegt, das ich seit 7 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern lebe und gerade getrennt lebend bin.
Habe ich überhaupt ne Chance eine positive Bewilligung zu bekommen?? Ich wees nicht was ich tun soll, wenn am 1.7 meine Lehre los geht und ich die Miete nicht mehr zahlen kann. Gibt es da noch irgendwas, was ich tun kann??
Danke für die Hilfe im voraus!!
StephanK
14.06.2006, 14:16
Habe zusätzlich dargelegt, das ich seit 7 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern lebe und gerade getrennt lebend bin."Getrennt lebend" setzt voraus, dass Du verheiratet bist. Damit bist Du jedenfalls hinsichtlich der Fragen "bei Eltern wohnen" und "Anrechnung von Elterneinkommen" aus dem Schneider.
Aber Du hast dann einen Unterhaltsanspruch gegen Deinen Mann, der dem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe vermutlich vorgeht (hab' ich aber noch nicht näher überprüft).
sandra_sn
14.06.2006, 15:33
Ja diese Voraussetzung erfülle ich ;-) Unterhaltsansprüchen sind gegen Ihn sind nicht möglich -> wurde schon geprüft. Sind dann doch wieder die Eltern dran??
StephanK
14.06.2006, 16:09
Sind dann doch wieder die Eltern dran??Das Einkommen Deiner Eltern wird ähnlich wie beim BAföG angerechnet, aber mit höheren Freibeträgen (€ 1910 bei Deinen Eltern).
sandra_sn
03.07.2006, 08:00
Sooo.. Meine Eltern haben nun Antwort auf ihren Einspruch gegen Unterhaltszahlung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 SGB III bekommen. Die Meinung des Arbeitsamtes ist:
- 7 Jahre nicht mehr zu Hause gewohnt = egal - Eltern müssen zahlen
- Verheiratet und jetzt getrennt lebend = egal - Eltern müssen zahlen
- Mein Alter: 27 Jahre = egal - Eltern müssen zahlen
- Verweigerung des Unterhalt nach § 71 Abs. 5 Satz 2 SGB III = egal - Eltern müssen zahlen
- zwei von den Eltern finanzierte Ausbildungen (Studium) vergeigt + 2 Jahre Hochschulreife = egal - Eltern müssen weiter zahlen
- Zusschüsse für meine Miete = egal - Eltern müssen alles zahlen
Zudem werden meine Eltern vorgeladen weil sie nach ihrer Ansicht meine Ausbildung gefährden! Und es droht eine saftige Geldstrafe!
Soooo... nun bin ich eingeschüchtert :oops:
mfg
StephanK
03.07.2006, 11:24
Nicht einschüchtern lassen, auch wenn versucht wird, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
Erst mal zu der Sache mit der "drohenden" Geldstrafe: Dabei geht es um den § 170 des Strafgesetzbuches (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__170.html). Eine Unterhaltspflicht zu bestreiten ist aber etwas anderes als sich ihr zu entziehen; damit sind Fälle gemeint, in denen z.B. Vermögen verschleiert oder absichtlich ein gut bezahlter Job gekündigt wird. Also ruhig Blut.
Wenn Du Dein Studium leider wirklich "vergeigt" hast, dessen Nichtabschluss also "auf Deine Kappe" geht, ist die Unterhaltspflicht Deiner Eltern relativ begrenzt, genauer gesagt, die Beträge, die sie für sich selbst beanspruchen können, sind relativ hoch und sie müssen sich für die Ausbildung ihrer Tochter nicht (mehr) besonders einschränken. Es gibt dafür keine festen Sätze, aber den Eltern müssten monatlich netto mindestens 1100 € zur Verfügung stehen, und die ARGE müsste das Geld, das sie Dir auszahlt, von den Eltern zurückholen und die Eltern nach normalen zivilrechtlichen Verfahren verklagen, d.h. sie könnte sich den Unterhaltsanspruch, den Du vielleicht gegen Deine Eltern hast, selbst an Land ziehen und im eigenen Namen geltend machen (dafür bietet § 33 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html) die rechtliche Möglichkeit).
Das kommt durchaus vor und ist für die ARGE sehr aufwändig. Diesen Aufwand scheut sie und versucht es deshalb mit Drohgebärden.
Also: cool bleiben, klar machen, dass es nicht darum geht, prinzipiell Unterhalt zu verweigern oder die eigenen Einkommensverhältnisse zu verschleiern, sondern dass man der Auffassung ist, nicht unterhaltspflichtig zu sein.
Konkrete Anfragen nach der Höhe des Einkommens und Vermögens müssen aber beantwortet werden, sonst kann es wirklich unangenehm werden.
sandra_sn
03.07.2006, 15:03
danke fü die schnelle Antwort. Mal sehen was als nächstes kommt!! ;-)
mfg
Hallo sandra_sn,
wahrscheinlich hält deine Auseinandersetzung mit den Ämtern immer noch an.
Zum Thema Unterhalt kann ich Dir leider gar nichts sagen, ist nicht mein
Gebiet.
Aber was Du auf jeden Fall tun kannst, ist Dir die Miete vom Sozialamt
vorstrecken zu lassen. Bis klar ist wer zu zahlen hat. Bei Deinem geringen
Einkommen wird das irgendjemand sein.
schau Dir mal § 38 SGB XII und § 29 SGB XII an.
(www.gesetze-im-internet.de offizielle Seite des Justizministeriums)
Druck Sie dir am besten aus und Stiefel zum Sozialamt.
Ferner ist es ratsam dem Vermieter rechtzeitig bescheid zu sagen,
dass es Probleme mit den Mietzahlungen geben könnte
eventuell ist dieser ja bereit auf Teile des Geldes zu warten.
Am besten nimmst Du zum Amt gleich die Bankverbindung des
Vermieters mit damit die direkt überweisen, das geht schneller.
Damit gewinnst Du erst einmal Zeit und kannst Dich dann in Ruhe
um die Rechtslage kümmern. Eventuell kannst Du auch Deine
Ansprüche dann an das Sozialamt als Darlehensgeber abgeben.
Dann unterstützen die Dich dabei die Ansprüche entsprechend
geltend zu machen.
Ansonsten noch ein Standarttip: Beim Amtsgericht gibt es für Geringverdiener
Rechtsberatungsgutscheine die zu einer Rechtsberatung bei einem Anwalt berechtigen.
Also den Ausbildungsvertrag mit der Gehaltsangabe mit zum Gericht nehmen.
Gruß Tia
P.S.: Viel Glück und Erfolg bei Deiner Ausbildung
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