corny_two
13.12.2007, 22:36
Hallo Leute,
ich habe am 29.11. telefonisch mitgeteilt bekommen, dass mein antrag auf schwangerschaftsbeihilfe bewilligt wurde. Sollte 480 € vor dem geburtstermin bekommen und 120 € noch mal danach, wenn ich die geburtsurkunde eingereicht habe. die bearbeiterin vom 29.11. sagte mir, dass es an die leistungsabteilung zur auszahlung weitergegeben wurde.
Nun ist der Geburtstermin morgen und ich habe immer noch kein geld. :-(
am 7.12. hab ich dann noch mal dort angerufen um mich nach dem stand zu erkundigen. da wurde mir gesagt, dass das von der leistungsabteilung noch nicht weiter bearbeitet wurde. - sie wollte es erneut weiterleiten.
am 11.12. - nochmals anruf beim jobcenter um mich nach dem stand zu erkundigen. keine veränderung, leistungsabteilung hat das noch nicht bearbeitet, es wird weitergeleitet.
ich frage mich nur, wie oft es noch weitergeleitet wird, bevor sich da endlich was tut??!
Würde mich da jetzt gern mal schriftlich beschweren. Weiß allerdings nicht an welche Adresse und an welchen Ansprechpartner ich diese beschwerde richten muss, damit sie auch wirklich was bewirkt. könnt ihr mir da helfen?
LG Tina
ich habe am 29.11. telefonisch mitgeteilt bekommen, dass mein antrag auf schwangerschaftsbeihilfe bewilligt wurde. Sollte 480 € vor dem geburtstermin bekommen und 120 € noch mal danach, wenn ich die geburtsurkunde eingereicht habe. die bearbeiterin vom 29.11. sagte mir, dass es an die leistungsabteilung zur auszahlung weitergegeben wurde.
Nun ist der Geburtstermin morgen und ich habe immer noch kein geld. :-(
am 7.12. hab ich dann noch mal dort angerufen um mich nach dem stand zu erkundigen. da wurde mir gesagt, dass das von der leistungsabteilung noch nicht weiter bearbeitet wurde. - sie wollte es erneut weiterleiten.
am 11.12. - nochmals anruf beim jobcenter um mich nach dem stand zu erkundigen. keine veränderung, leistungsabteilung hat das noch nicht bearbeitet, es wird weitergeleitet.
ich frage mich nur, wie oft es noch weitergeleitet wird, bevor sich da endlich was tut??!
Würde mich da jetzt gern mal schriftlich beschweren. Weiß allerdings nicht an welche Adresse und an welchen Ansprechpartner ich diese beschwerde richten muss, damit sie auch wirklich was bewirkt. könnt ihr mir da helfen?
LG Tina