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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung doppelt geleistet..


Schneida
14.03.2005, 11:15
Zum Februar wurde ich arbeitslos. Im Januar habe ich noch gearbeitet, wurde versichert und Beiträge zur Sozialversicherung wurden für Januar von meinem Gehalt abgeführt. Leider wurde mein Gehalt erst im Februar überwiesen, was für das Arbeitsamt bedeutet, dass ich im Februar Einkommen hatte und dieses somit erst ab März ALG II zahlt. Für Februar wurden somit keine Sozialabgaben gezahlt, die ich nun selbst zahlen soll und zwar von dem Januargehlt, von dem doch schon einmal Beiträge entrichtet wurden. Auf ein Gehalt zweimal Kranken-, Pflege und Rentenversicherung zahlen ?! Hallo!? Aber es geht ja noch weiter: Durch diese Weigerung des Arbeitsamtes im Februar nicht zu zahlen, musste ich mein Konto überziehen, um meinen Unterhalt zu sichern. Nun wäre mein Patenonkel bereit mir Geld zu leihen, um mein Konto wieder zu decken. Das Arbeitsamt würde diese Zahlung aber als Einkommen wehrten und wiederum mein ALG II kürzen. Aber ohne das Verhalten des Amtes wäre es gar nicht zur Kontoüberziehung gekommen.
Und es geht nochmal weiter: Im April werde ich wieder arbeiten. ALG II wird aber bis zum Eingang des des neuen Gehalts gezahlt (hat man mir am Telefon der Infoline der Bundesagentur für Arbeit zumindest gesagt, da ALG II eine Vorauszahlung ist). Somit bin ich über ALG II im April sozialversichert. Mein neuer Arbeitgeber wird mich aber natürlich für den April versichern, auch wenn mein Gehalt erst im Mai auf mein Konto eingehen wird, weil ich ja im April für ihn gearbeitet habe. Ergebnis: Doppelt versichert!
Und es geht noch weiter: Ich bin Regieassistent und stecke bis zu fünfmal im Jahr in dieser Situation, denn für jeden Film bekomme ich lediglich einen Zeitvertrag und bin nach Beendigung des Films wieder arbeitslos. Ich kann aber wegen der relativ kurzen Anstellungszeiträume keinen Anspruch auf normales Arbeitslosengeld erarbeiten, obwohl ich von meinem Einkommen natürlich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leiste. Und schließlich werde ich vom Amt wie ein Langzeitsarbeitsloser behandelt, obwohl ich doch immer wieder arbeite. Ach ja, mir fehlen pro Jahr ungefähr 10-15 Tage angemeldete Beschäftigungstage, um wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwirtschaften. Ich will von dem System nicht profitieren, doch ich muss, denn alle Möglichkeiten mich als Regieassistent selbständig zu machen sind nicht rechtlich. (ich habe schon viel Geld bei Anwälten gelassen und viel blöde Sprüche von Gewerkschaft und Regieverband dazu gehört. Als Regieassistent bin ich weisungsgebunden und somit nie als Selbständiger legal.)
Und, wer hat ähnliche Erfahrungen und/oder eine Meinung?

Biberzahn
14.03.2005, 14:22
Hallo,

na Halleluja, da hast du ja alles was du brauchst und nie langeweile :wink:
Nee mal Scherz bei Seite, wenn du zum Amt musst, dann musst du vorher sämtliche Bestimmungen, Gesetze etc. studiert oder auswendig gelernt haben. Du kannst nicht erwarten das dir die lieben "Fallmanager" , wie sie jetzt genannt werden, helfen. Die haben leider selber keinen blassen Schimmer von dem was da abläuft. Ich musste meine Sachbearbeiterin letzten Donnerstag erstmal aufklären was es mit dem Zuschuss zur Krankenversicherung aufsich hat. Ich bekomme kein ALG II weil mein Freund "zu viel" verdient. Wir liegen 13,00 Euro überm Satz! :( Mein Freund kann aber nicht auch noch 125,00 Euro KV für mich jeden Monat abdrücken. Also habe ich beim AA den Antrag gestellt. Diese Info habe ich auch aus dem Netz. Man muss sich echt selber helfen und recherieren wo es nur geht, sonst geht man unter. Bin gespannt wann ich bescheid bekomme.
Die machen ja echt Spielchen mit dir...... Aber sei froh das du ab April wieder arbeiten kannst. Viel Glück und ein möglichst langes Arbeitsverhältnis..... :)

FXS64
14.03.2005, 16:43
Wieso bekommst du ALG II und nicht das normale ALG wenn du bis Februar nich gearbeitet hast ?!? Und sorry, das kann ja nicht stimmen, der Eingang des Gehaltes hat nichts zu sagen - alleinig das Monat für das du Geld bekommen hast.

Ich glaube du hast da einiegs durcheinander gebracht - ich habe mein Gehalt für Januar erst Ende Februar bekommen eine Woche später wurde mein ALG (nicht ALG II !!) überwiesen ... meine Krankenkasse musste ich natürlich für den Januar noch selber bezahlen.

Sorry, an deiner Storry ist ein Haken und klingt sehr unglaubwürdig.

Schneida
14.03.2005, 22:41
Da ist kein Haken an meiner Geschichte. Leider!
Wie ich doch beschrieben habe, bin ich mehrmals im Jahr arbeitslos und zuletzt war ich von November bis Dezember ohne ein Engagement. Schon zu diesem Zeitpunkt hatte ich keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld und erhielt Arbeitslosenhilfe (war ja immer eine Nachzahlung) bis 31.12.04, mit der ich meine Ausgaben vom Dezember zahlen konnte. Ab dem ersten Januar war ich aber wieder unter Vertrag, der bis 31.01.05 galt. Ab 01.02.05 habe ich mich also wieder arbeitslos gemeldet und Leistungen auf ALG II wurden gewährt aber eben erst ab März, da ich ja im Februar erst mein Januargehalt erhalten habe. Somit habe ich eine Finanzlücke vom Januar bzw. Februar. Sei es wie es will: ein Monat fehlt mir halt. Den Rest habe ich schon beschrieben. Was soll da jetzt nicht stimmen können?

Schneida
14.03.2005, 22:50
Und um es nochmal zu sagen: Man muss innerhalb von zwei Jahren mindestens 365 Tage (also ein Jahr) angemeldet gearbeitet haben, um Anspruch auf ALG zu haben. Leider schaffen wir Medienangestellte auf dem Freelancermarkt das nicht. Nur wenn ich einen Job bei einer Daily-Soap bekomme anstatt fünf gute Fernseh- oder Kinofilme pro Jahr, dann habe ich eine Chance 183 Tage im Jahr angestellt zu sein. Selbst unser Urlaubsanspruch wird nicht als Tage an die Beschäftigungsdauer drangehängt, sondern einfach ausgezahlt, was nicht wirklich hilft, die Solltage zu schaffen. Ich klage nicht über meinen Beruf, den liebe ich heiß und innig, ich klage die Engstirnigkeit unserer Gestze an, die es mir unmöglich machen, mich als Regieassistent selbständig zu machen. Und so lange ich das nicht darf, werde ich versuchen die Regeln einzuhalten und das, was mir zusteht auch zu bekommen.

FXS64
16.03.2005, 08:57
Aha ... na dann hast du ein Problem ... würde mich mal beim RA erkundigen und beim AA ... denn das ist doch ein ganz spezieller Fall.

Was ich nach wie vor nicht verstehe, wieso bkommst du kein ALG I ??? Das ist doch vor ALG II ??