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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was passiert, wenn sich Rahmenfristen überschneiden?


trent1974
07.06.2006, 01:25
Hallo Leute,
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

Ich bin seit 12/05 vollbeschäftigt. Davor bezog ich ALG 1 und ich hatte noch 4 Wochen ALG-Restanspruch, als ich die neue Arbeit antrat.

Es kann nun sein, dass ich demnächst gekündigt werde. Sollte das passieren, habe ich noch keine 12 Monate in diesem Job gearbeitet.

In den vergangenen 24 Monaten habe ich zwar mehr als 12 Monate in Vollzeit gearbeitet, doch für den ersten Teil dieser 12 Monate Arbeitszeit habe ich ja schon einmal ALG 1 beansprucht.

Was passiert nun???

Bekomme ich im Zweifelsfall jetzt GAR KEIN ALG 1?? Oder wird das ALG anhand DER Monate berechnet, für die ich noch keine Leistungen beansprucht habe??

Sorry, ist etwas kompliziert, doch ich mache mir natürlich Gedanken darüber, ob ich (Im Falle einer plötzlichen Arbeitslosigkeit) ALG 1 bekomme, oder direkt Hartz 4 - Empfänger werde.

Bitte helft mir weiter.

Liebe Grüße

StephanK
07.06.2006, 09:53
Nee, Rahmenfristen überschneiden sich nicht, denn Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte. (§ 124 Abs. 2 SGB III)
Gesetzt den Fall, Du würdest zum 30.06.06 gekündigt, würde die Rahmenfrist (immer rückwärts rechnen!) normalerweise vom 30.06.06 bis 01.07. 04 reichen. Anders in Deinem Fall, denn Du hattest bis 11/05 eine Anwartschaftszeit erfüllt (sonst hättest Du kein Alg bekommen).
Folge: Die neue Rahmenfrist verkürzt sich auf den Zeitraum 12/05 bis 06/06, und dieser ist zu kurz, um überhaupt einen neuen Alg-Anspruch erwerben zu können. Also ist kein neuer Alg-Anspruch entstanden, sondern Du musst erst die vier Wochen Restanspruch von zuvor aufzehren und bist danach Alg II-Kandidat, wenn Du nicht sehr schnell einen neuen Job findest.

trent1974
07.06.2006, 10:08
... das würde also bedeuten, dass ich in meinem jetzigen Job mindestens 12 Monate vollbeschäftigt sein muss, um wieder Anspruch auf ALG 1 zu bekommen???

Falls ich wirklich noch so lange dort bleiben kann...... gilt noch immer: Max. 360 Tage ALG 1, 65% vom letzten Netto????

StephanK
07.06.2006, 11:42
... das würde also bedeuten, dass ich in meinem jetzigen Job mindestens 12 Monate vollbeschäftigt sein muss, um wieder Anspruch auf ALG 1 zu bekommen???Ja. Das ist die Folge der durch die Hartz-Gesetze von drei Jahren auf ein Jahr verkürzten Rahmenfrist.

... Falls ich wirklich noch so lange dort bleiben kann...... gilt noch immer: Max. 360 Tage ALG 1, 65% vom letzten Netto????60 % (für kinderlose Ledige) des Bemessungsentgelts, das ist ein pauschalierter Nettolohn, d.h. bestimmte individuelle Komponenten, die den Brutt-/Netto-Unterschied beeinflussen können, werden nicht berücksichtigt wie etwa in der Lohnsteuerkarte eingetragene Freibeträge oder Unterschiede in der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge.
Die Tabelle mit der Anspruchsdauer kannst Du hier im Forum bei Info-Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#10) nachsehen.

trent1974
07.06.2006, 22:55
OK, das sind auf jeden Fall schonmal nützliche Tipps. Vielen Dank!!

Eine Frage habe ich noch: Als ich Mitte November 2005 wieder eine Vollzeitbeschäftigung antrat, hatte ich noch einen Restanspruch auf ALG 1 von 35 Tagen. Behalte ich den Anspruch auf diese Tage, sollte ich in diesem Jahr noch arbeitslos werden???

Oder anders gefragt: Falls mich mein jetziger Betrieb nach 11 Monaten Vollzeit kündigt - werden zu diesen 11 geleisteten Monaten, auch die 35 Tage Restanspruch hinzugezählt? Dann käme ich nämlich auf 12 Monate im Bemessungszeitraum. Folglich müsste ich ALG 1 beziehen, anstatt Hartz 4.

Oder liege ich da falsch???

Sorry, dass ich so sehr nerve, doch das lässt mir einfach keine Ruhe.

StephanK
07.06.2006, 23:38
Ja, leider liegst Du da falsch, weil Du Äpfel und Birnen zusammenrechnen willst, sprich: Zeit des Restanspruchs und Beschäftigungszeit.
Mit den elf Monaten Beschäftigungszeit erwirbst Du keinen neuen Alg-Anspruch, weil eine Rahmenfrist nicht in eine vorhergehende hineinreicht, wie ich weiter oben schon zu erklären versucht habe. Die Restzeit des alten Alg-Anspruchs ist ein komplett anderes Ding und kann den fehlenden Monat Beschäftigungszeit nicht ersetzen. Sie bewahrt Dich lediglich davor, sofort in's Alg II zu rutschen.

Keine Ahnung, was hinter Deinen Befürchtungen einer Kündigung steckt, aber es wäre wohl gut, wenn Du jetzt anfingest, Dich intensiv nach einem neuen Job umzusehen - noch ohne den Druck des Kündigungstermins im Nacken...

trent1974
07.06.2006, 23:43
Ja, ich suche händeringend nach neuer Arbeit und werde wohl auch nahtlos, also ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen wechseln können.

Aber ich wollte es nunmal ganz genau wissen........ bin halt ein Sicherheitsdenker.

Vielen lieben Dank für Deine Auskünfte.

Alles Gute!!