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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : regelmäßige Übernachtungsbesuche u.ALG II


Ich bin es nicht
15.12.2007, 07:50
Guten Morgen ..

wollte da gerne einmal etwas grundsätzliches wissen ..

mein Freund wohnt über 370 km von mir und kommt seit ca.3 Jahren regelmäßig von Freitagabend bis Sonntagnachmittag zu Besuch ..

nun fallen ja die Feiertage dieses Jahr recht Arbeitnehmerfreundlich und durch einige wenige Tage Urlaub kann er in diesem Jahr 14 Tage zu Besuch kommen ..

muss der Zeitraum bei der Arge angegeben werden ? ..

hier hat mein Freund keinen Zweitwohnsitz angemeldet ( er hat eigene Wohnung in der Nähe der Arbeitsstelle )

restart
15.12.2007, 09:34
Sagen wir es mal so, du musst alles melden, was leistungsrelevant ist. Wenn er dir also Geld in die Hand drück (f. Kost und Logie), dann ja (theoretisch).

Sollte er nichts für die Unterkunft zahlen (ist ja Besuch) und sich "selbst" bzw. du ihn verpflegen, dann eher nicht. Wobei du andere seits nicht berechtigt bist auf mögliche Einnahmen freiwillig zu verzichten.

Am Besten schweigst du wahrscheinlich über deinen Besuch. :)

Ich bin es nicht
15.12.2007, 10:01
hmmm .. ja Danke ..

ich hatte diesbezüglich vor längerem ein Gespräch mit der Arge ..
da meinte man wohl bei regelmäßigem Besuch könne durchaus angenommen werden , das eine eheähnliche Beziehung bestehe ..

es gäbe ja einige Beziehungen an denen der Partner nur am Wochenende zuhause sei ( z.B. Montagetätigkeit , Handelsreisender etc. ) ..

habe nun immer regelmäßig / unregelmäßig Hotelquittungen für die Aufenthaltszeit ..

na ja ..

StephanK
15.12.2007, 14:04
Ich sehe das so: Dein Besucher weiss ja wohl, dass Du von Alg II lebst und deswegen Deine Moeglichkeiten, ihn zu bewirten, aeusserst begrenzt sind. Also wird er, wenn er zu Besuch ist, fuer sich selbst sorgen und andererseits Dich nicht "aushalten", um Dich nicht zu beschaemen. Rein wirtschaftlich betrachtet ist das also fuer Dich ein "Nullsummenspiel" - oder? :wink:

restart
15.12.2007, 23:03
da meinte man wohl bei regelmäßigem Besuch könne durchaus angenommen werden , das eine eheähnliche Beziehung bestehe ..

es gäbe ja einige Beziehungen an denen der Partner nur am Wochenende zuhause sei ( z.B. Montagetätigkeit , Handelsreisender etc. ) .. Lass dich um himmelswillen nicht auf solche Diskussionen ein. Um als BG zu gelten müsstet ihr mindestens ein Jahr zusammenleben. Zumal selbst wenn er oft bei dir zu Besuch ist, er hat ne eigene Wohnung und eigene Ausgaben.

Doch wie schon gesagt, angeben musst du Besuch nicht. Nur wenn du Geld erhälst, wäre das von dir zu verlangen.

Deinem Vermieter musst du das aber bei längeren Aufenthalten mitteilen, entsprechendes sollte in deinem Mietvertrag stehen. Bei 14 Tagen ist das aber nicht notwendig.

Ich bin es nicht
16.12.2007, 06:32
Guten Morgen ..

restart ,

für mich war das schon nachvollziehbar mit der Montagearbeiterargumentation , da mir ja auch ausdrücklich gesagt wurde das der Staat die Kosten für Miete und Heizung übernimmt ..
konnte da nur drauf erwiedern das mein Besuch aber in den Teilen des Hauses übernachtet wofür keine Miete und Heizkosten übernommen wird ..

ja ja so geht das schon seit jahren .. dachte immer das ich das wohl alles recht gut im Griff habe , indem ich immer verstecken spiele und mir die Arge so weit wie möglich vom Hals halte .....aber wenn ich hier das alles so lese ....auweia

Stephank ..

gute Wortwahl !!!, aber beschämend finde ich es , wenn ich sehe wie sich hier die Moderatoren tagaus tagein mit den Sorgen unserereins befassen ..:oops:

und dafür mal ein ehrlich und herzlich gemeintes großes DANKESCHÖN ..

Codeman
16.12.2007, 09:25
Was ich nicht so ganz verstehe,wieso fragst du Arge bei so etwas ? Mit solchen ungeschickten Fragen wirfst du Verdachtsmomente auf,die bis zum entzug der leistung führen können.

Und wieso Hotelquittungen ? Ich würde dir empfehlen,den Mist verschwinden zu lassen,bis einmal der Aussendienst vor der Tür steht und diese Quittungen sieht.Dann hast du verschwiegene Einnahmen und dann gibs richtig Ärger.

MfG
Codeman

Ich bin es nicht
16.12.2007, 09:35
Guten Morgen Codeman ..

die Quittungen bekomme ich von einem Bekannten für meinen Freund , das er da genächtigt hat ..

das Thema kam bei der Arge auf als ich meinen Untermieter hier angemeldet hatte und man mir unterstellen wollte es sei mein Freund und demnach eine Bedarfsgemeinschaft ..

da sah ich mich schon in Erklärungsnot bzgl. dessen das ich wohl einen Freund habe , der aber nicht hier bzw. bei mir wohnt ..

ja und da ging es dann schon hin und her .....
wie und ihr Freund akzeptiert den Untermieter ??? und und und ..

restart
16.12.2007, 22:32
wie und ihr Freund akzeptiert den Untermieter ??? Na da hätte ich gleich gesagt: "Klar seit dem er weiß, worauf mein Untermieter so steht, ist das Thema gegessen." :)

Du solltest dich aber nicht immer so in Erklärungsnöte bringen lassen, dann wirst du dich schnell in Widersprüchen verstricken. Das Beste ist immer die einfachste klare Wahrheit. Und solange dein Freund seine eigene Wohnung hat und nicht ununterbrochen bei dir wohnt oder dir Geld dafür zahlt, sehe ich da kein Problem.