Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
Superbowl
17.12.2007, 11:31
Hallo
Ich hoffe mir kann hier einer evtl ne Auskunft geben was ich tun kann.
Folgendes Problem habe ich jetzt.
hatte Juni 2006 Antrag auf ALG 2 gestellt der auch gewährt wurde.
am 15.07.2006 habe ich eine Tätigkeit aufgenommen und es dem AA mitgeteilt da ich zu diesem Zeitpunkt ALG und ALG2 (als Aufstockung zum ALG) bezogen habe.
Hab darauf vertraut das beide Behörden da zusammenarbeiten und die Aufnahme einer Tätigkeit auch beim ALG 2 ankommt.
Dies ist allerdings nicht erfolgt :wut:
Dadurch wurden weiterhin Leistungen über ALG 2 bezogen.
Dies wurde korrigiert damals und ich mußte auch eine "Stellungnahme" abgeben warum das so gelaufen ist.
Nach der Stellungnahme kam bie heute nix mehr von der ARGE.
Heute bekomme ich einen Aufhebungs-und Erstattungsbescheid mit dem Hinweiß auf § 48 Abs.1 Satz Nr 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch-SGB X und §50 SGB X mit der Aufforderung die zu unrecht bezogenen Leistungen (1309€ ) zurückzuzahlen.
Habe ich eine Möglichkeit da nen Widerspruch dagegen einzulegen ?? (evtl auf Bezug auf § 48 Abs.4 Satz 2 bzw § 45 Abs 2 oder Abs 4 Satz 2 )
Mitlerweile ist das Geld eh verbraucht und ich besitze dank einer Kontopfändung auch keine Möglichkeit dies zurückzuzahlen und nichtmal mehr ein eigenes Konto.
Wäre nett wenn Ihr mir mal Hinweise geben könntet wie ich mich weiter verhalten soll in dem Fall
MfG
Hallo Superbowl,
so richtig kann ich dir nicht folgen. Soweit wie ich das verstehe wirft man dir nicht vor, dass du deiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen bist, sondern fordert dich nur zur Rückzahlung von dir nicht zustehendem Geld auf. Da du Einkommen hattes sinkt natürlich dein Anspruch auf Aufstockung, je nach Höhe des Einkommens.
Wenn du Einkommensbescheinigungen eingereicht hast, erfolgt eine Einkommensanrechnung. Siehe hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii). Solltest du keine eingereicht haben, solltest du das nachholen mit Widerspruch.
StephanK
17.12.2007, 19:40
Hab darauf vertraut das beide Behörden da zusammenarbeiten und die Aufnahme einer Tätigkeit auch beim ALG 2 ankommt.
Dies ist allerdings nicht erfolgtJa, diese Annahme liegt schon nahe, ist aber leider trotzdem falsch. Deswegen steht/stand auch in Deinem Alg II-Bescheid, dass Du jede Änderung in den Verhältnissen der ARGE mitteilen musst. Die Rückzahlungspflicht besteht aber schon zurecht.
Wenn aber schon bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet wird, dann muss die ARGE sich gedulden, bis Du wieder "flüssiger" bist... Es wäre sinnvoll, wenn Du die bestehende Pfändung der ARGE mitteilst und sie bittest, derzeit von Volstreckungsversuchen abzusehen, weil sie in's Leere laufen würden. Wenn sie das macht, spart das allen Beteiligten unnötigen Stress.
Superbowl
17.12.2007, 23:31
hat ja keiner gesagt das die Rückforderung nicht berechtigt ist :!:
Es geht mir eher darum nicht noch mehr in den "Schuldensumpf" zu gelangen.
Momentan kann ich so eine Rückforderung nur nicht begleichen was ich allerdings in der Lage gewesen wäre hätte das Amt schneller reagiert.
Ich hab auch keinen Bock drauf evtl noch Zinsen oder ähnliches extra zu Zaheln weil die das so lange hinausgezögert haben
Vor 14 Monaten wo das aktuell war war das Geld ja auch vorhanden und hätte zurückgezahlt werden können.
Jetzt habe ich Kontopfändung und komme an mein Geld überhaupt nicht mehr ran solange die Pfändung nicht beglichen ist.
Wenn ich kalkuliere das ich dafür schon ca 2 Jahre brauche würden in diesem Zeitraum ja auch noch extra Zinsen auflaufen für das ALG 2 was ich irgendwo nicht einsehe da es nicht in meiner Person liegt das es so lange gedauert hat
Es wird auch nix bis Pfändungsfreigrenze gepfändet es würde alle gepfändet hätte ich nicht ne Alternative gewählt wo ich zwar kein Kono mehr habe aber ich dennoch meinen Verpflichtungen wie Miete,Unterhalt (2 Kinder) und was sonnst noch lebenswichtige Sachen sind nachkommen kann.
Die Kontopfändung ist der ARGE seit November 2007 auch bekannt da es nötig war um anderen Schwierigkeiten der "Bedarfsgemeinschaft" aus dem Weg zu gehen.Erst nachdem das Amt darüber informiert wurde kam der Bescheid zu meiner Person.
StephanK
18.12.2007, 09:44
Vor 14 Monaten wo das aktuell war war das Geld ja auch vorhanden und hätte zurückgezahlt werden können.
Jetzt habe ich Kontopfändung (...).
(...)
Die Kontopfändung ist der ARGE seit November 2007 auch bekannt da es nötig war um anderen Schwierigkeiten der "Bedarfsgemeinschaft" aus dem Weg zu gehen.Erst nachdem das Amt darüber informiert wurde kam der Bescheid zu meiner Person.Ich muss Dir schon recht geben, dass die ARGE besser sehr viel eher ihre Rückforderung gestellt hätte. Deine Mitteilung über die Kontopfändung hat wahrscheinlich bewirkt, dass die ARGE aufgewacht ist und jetzt befürchtet, dass sie ihr Geld gar nicht mehr zurückbekommt und deswegen meint, möglichst schnell "zuchlagen" zu sollen.
Das ganze ist ärgerlich, aber leider nicht wirklich befriedigend zu lösen. Die einzige Möglichkeit ist, offen mit der ARGE zu reden, ihr Deine Situation zu erklären, zu versichern, dass Du nicht grundsätzlich zahlungsunwillig aber derzeit -unfähig bist und dass niemandem damit gedient ist, wenn sie Dich womöglich in die Insolvenz treibt. Ob sie allerdings so viel Vertrauen und wirtschaftliche Vernunft aufbringt kann ich nicht vorhersagen. :?
Wenn du noch keine Schuldenberatung aufgesucht haben solltest, wäre dir das dringend anzuraten. Die können einige Dinge (auch mit der ARGE) für dich klären.
spezi0175
21.12.2007, 21:56
hat ja keiner gesagt das die Rückforderung nicht berechtigt ist :!:
Es geht mir eher darum nicht noch mehr in den "Schuldensumpf" zu gelangen.
Momentan kann ich so eine Rückforderung nur nicht begleichen was ich allerdings in der Lage gewesen wäre hätte das Amt schneller reagiert.
Ich hab auch keinen Bock drauf evtl noch Zinsen oder ähnliches extra zu Zaheln weil die das so lange hinausgezögert haben
Vor 14 Monaten wo das aktuell war war das Geld ja auch vorhanden und hätte zurückgezahlt werden können.
Jetzt habe ich Kontopfändung und komme an mein Geld überhaupt nicht mehr ran solange die Pfändung nicht beglichen ist.
Wenn ich kalkuliere das ich dafür schon ca 2 Jahre brauche würden in diesem Zeitraum ja auch noch extra Zinsen auflaufen für das ALG 2 was ich irgendwo nicht einsehe da es nicht in meiner Person liegt das es so lange gedauert hat
Es wird auch nix bis Pfändungsfreigrenze gepfändet es würde alle gepfändet hätte ich nicht ne Alternative gewählt wo ich zwar kein Kono mehr habe aber ich dennoch meinen Verpflichtungen wie Miete,Unterhalt (2 Kinder) und was sonnst noch lebenswichtige Sachen sind nachkommen kann.
Die Kontopfändung ist der ARGE seit November 2007 auch bekannt da es nötig war um anderen Schwierigkeiten der "Bedarfsgemeinschaft" aus dem Weg zu gehen.Erst nachdem das Amt darüber informiert wurde kam der Bescheid zu meiner Person.
Ja und wer mrkt es denn da nicht das er ZUVIEL Geld erhält :wut:
du hättest es doch merken müssen....
Und eine Kontopfändung kannst du auch aus der Welt schaffen, dazu solltest du dem Gläubiger klar machen wie hoch deine Einkünfte sind und
evt. hast eh net genug und liegst unter der Pfändungsgrenze, dann müssen die aufheben, weil dir sonst ja nix zum leben bleibt.
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