Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überweisung direkt an den Vermieter?
1)
Im Zusatzblatt 1 wird nach der Bankverbindung des Vermieters gefragt - überweist die Arbeitsagentur wohl direkt an den Vermieter? Das geht den doch nichts an, daß ich derzeit arbeitlos bin oder?
Zumal wenn ich jetzt beantrage und erst in 8 Wochen Geld bekomme, werden die ja sicherlich nicht die Miete rückwirken an ihn überweisen oder?
2)
Höhe der anfallenden Miete (ohne Garage, Stellplatz und Nebenkosten)
Das heißt die Nebenkosten für Wasser etc. werden nicht übernommen?
Betroffener
10.06.2005, 13:34
1)
Im Zusatzblatt 1 wird nach der Bankverbindung des Vermieters gefragt - überweist die Arbeitsagentur wohl direkt an den Vermieter? Das geht den doch nichts an, daß ich derzeit arbeitlos bin oder?
Zumal wenn ich jetzt beantrage und erst in 8 Wochen Geld bekomme, werden die ja sicherlich nicht die Miete rückwirken an ihn überweisen oder?
Das ist eigentlich mehr für die Fälle gedacht, die ihr Geld nicht verwalten können
2)
Höhe der anfallenden Miete (ohne Garage, Stellplatz und Nebenkosten)
Das heißt die Nebenkosten für Wasser etc. werden nicht übernommen?
Strom für Beleuchtung und Kochen ebenso wie Warm-Wasser sind im Regelsatz "eingerechnet". Die anderen "Nebenkosten" wie Heizung und Miete gehören zu den Kosten der Unterkunft (KdU)
Siehe auch hier:
Regelsatz:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/Regelsatzschluessel.gif
Arbeitsagentur: Geldleistungen ALG II
Arbeitsagentur Geldleistungen ALG II (http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/geldleistungen/)
Und lese bitte vor dem Ausfüllen erst mal die "Gebrauchsanweisung" :-)
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#4
Achso, man muss dann vermutlich auch noch mündlich angeben, ob man die Miete selbst überweisen will oder es überwiesen werden soll...
Heizkosten ist bei mir mal wieder ein Problem, da es eine Elektroheizung ist und man die Kosten nicht wirklich aus dem Abschlag des Energieunternehmens rausrechnen kann... das freu ich mich schon wieder drauf :-)
Betroffener
10.06.2005, 14:07
Achso, man muss dann vermutlich auch noch mündlich angeben, ob man die Miete selbst überweisen will oder es überwiesen werden soll...
Nein - das ALG II wird zusammen mit der KdU auf Dein Konto überwiesen.
Daher brauchen die Vermieterdaten auch nicht angegeben zu werden.
Heizkosten ist bei mir mal wieder ein Problem, da es eine Elektroheizung ist und man die Kosten nicht wirklich aus dem Abschlag des Energieunternehmens rausrechnen kann... das freu ich mich schon wieder drauf :-)
Das ist wahrlich ein tolles Thema.
P.s. Kannst Du vielleicht auch mal ein paar Fragen nach dem Studium der Anleitungen und der Fragebogeninhalte zusammenfassen?
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.