PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : widerspruch, weil KdU nicht richtig berechnet


gkaksl
17.12.2007, 18:36
hallo erst einmal und die bitte um hilfe...es geht um meine tochter, die anfang september umgezogen ist...sie wohnt seit 1.9. in wohngemeinschaft mit ihrem bruder, welcher allerdings das eine zimmer in der wg eigentlich nur noch pro forma hat, da er seit anfang des jahres seine arbeit in einer anderen stadt aufgenommen hat und etwa einmal im vierteljahr "nach hause" kommt..wahrscheinlich ist die mietbescheinigung vom vermieter damals nicht korrekt ausgefüllt worden, denn die miete, die sie zahlen muß, wurde nur zur hälfte genehmigt...daraufhin sind wir in widerspruch gegangen...da bis anfang dezember noch immer kein widerspruchsbescheid eingegangen war, haben wir uns erlaubt, schriftlich an die bearbeitung des widerspruches zu erinnern...nun kam am vergangenen samstag wenigstens mal ein schreiben, in welchem stand, daß der widerspruch noch nicht endgültig bearbeitet werden könne, da der mietvertrag vom bruder noch vorgelegt werden müsse...nun fragen wir uns, wozu das? der bruder hat einen festen job und bezieht keinerlei leistungen von irgendeinem amt?! ist es korrekt, was die arge hier verlangt? ich würde mich freuen, wenn uns jemand schnell helfen könnte und uns einen ratschlag gibt, wie wir uns weiter verhalten können...
vielen dank schon mal im voraus

StephanK
17.12.2007, 19:07
:welcome: gkaksl,
mir scheint, dass da eine Unklarheit hinsichtlich des Mietvertrages dahintersteckt, die sie auch aufklären muss.
Wohngemeinschaften kann man auf zwei unterschiedliche Arten organisieren: Entweder ist einer (ihr Bruder/Dein Sohn) der Mieter und die WG-Partnerin/Schwester Untermieterin (und ihr Bruder folglich ihr Vermieter) oder beide Geschwister sind Vertragspartner des Vermieters. Im zweiten Fall schuldet sie dem Vermieter monatlich die Hälfte der Miete, so dass der Vermieter die Vermieterbescheinigung auch dementsprechend auszufüllen (und notfalls zu korrigieren) hat.

Also sollte wirklich die mietvertragliche Situation geklärt werden. Wenn der Sohn/Bruder einzige Mieter ist und die Tochter/Schwester seine Untermieterin, dann wäre es eigentlich Sache des Sohnes/Bruders, die Vermieterbescheinigung auszufüllen, denn er ist dann ihr Vermieter.

gkaksl
17.12.2007, 20:16
hallo stephan, danke erst einmal für die schnelle reaktion...
diese unklarheit müsste eigentlich schon aufgeklärt sein, denn der vermieter musste bereits mitte oktober dazu stellung beziehen, eine kopie des schreibens an die arge liegt vor...vorige woche wurde auch eine kontrolle seitens der arge durchgeführt, wo man sich überzeugt hat, daß alles den tatsachen entspricht...beide parteien sind vertragspartner des vermieters und sie schuldet sozusagen dem vermieter seit sept. monatl. jeweils eine halbe miete...und in diesem erneuten schreiben möchte man nun aber noch extra den mietvertrag vom bruder...und das ist die sache, die keiner versteht, da er ja keinerlei leistungen bezieht

StephanK
17.12.2007, 21:58
Möglicherweise "wittert" die ARGE, dass ihr zu viel KdU "aufgebrummt" werden und will wissen, ob der Bruder weniger Miete bezahlt, aber die halbe Wohnung bewohnt - aber ich kann mich da auch nur in Vermutungen ergehen. Am besten wäre es wohl, die ARGE mal direkt zu fragen, welcher Gedanken hinter ihrem großen Informationsbedürfnis steckt. Vielleicht lässt sich das dann gesprächsweise ausräumen (und ohne dass man den Ausgang eines Widerspruchsverfahrens abwarten muss).

gkaksl
17.12.2007, 22:26
das könnte natürlich gut möglich sein:patsch:...werde deinen ratschlag mal befolgen und vom ergebnis berichten...vielen dank nochmals für die bemühungen