Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Musterantrag für Schwangerenmehrbedarf
Vieleicht kann man diesen Musterantrag als "Wichtig" oben einstellen :lol:
Bitte nicht vergessen oben rechts (die Waage) habt ihr die möglichkeit diesen Beitrag zu bewerten !!!!!
Name, Vorname Ort, Datum
Strasse
Postleitzahl, Ort
Anschrift der Behörde
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BG- Nummer : …………………………
Antrag auf einmalige Beihilfen gem. SGB II § 23 Abs. 3 Satz 1,2., bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII, sowie..
Antrag auf Mehrbedarf Ernährung für Schwangere gem. § 21 SGB II, bzw. 3 31 SGB XII.
Hiermit beantrage ich einmalige Beihilfen Geburt und Schwangerschaft gem. SGB II Abs. 3, Satz 1 und 2, bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII, sowie den Mehrbedarf für Ernährung in der Schwangerschaft gem. § 21 SGB II, bzw. § 31 SGB XII.
Ich bin schwanger und benötige Schwangerschaftsbekleidung, sowie eine Klinikausstattung.
Mein Kind benötigt sowohl Babybekleidung, als auch Babyausstattung und Möbel im Rahmen der Erstausstattung für Wohnung.
Diese sind nicht von der Regelleistung erfasst und werden gesondert erbracht.
Nachfolgend eine Auflistung aller erforderlichen Anschaffungen, die benötigt werden.
1. Schwangerschaftskleidung
2 Umstandskleider
2 Umstandshosen
3 BHs/Still BHs
7 Unterhosen, 4 Unterhemden
3 Blusen, 2 Pullover
1 Schwangerschaftsbadeanzug
2 .Klinikausstattung
6 Nachthemden vorn zu öffnen
10 kochfeste Slips
Einlagen für Still BHs
1 Morgenrock
1 Bettjacke
1 Paar Hausschuhe
5 Paar Kniestrümpfe
1 Waschbeutel
6 Waschlappen
6 Frottiertücher
3. Babykleidung und Ausstattung
5 Babyjäckchen
5 Babystrampler
5 Babyhemdchen
5 Frotteehöschen
2 Badelaken 100x100 cm
2 Wolljäckchen
3 Paar Wollsöckchen/Wollschühchen
2 Mützchen
2 Paar Wollhandschuhe
20 Windeln
5 Moltonunterlagen
2 Gummiunterlagen
6 Nabelbinden
3 Pack. Mullkompressen
40 Windelfolien
4.Kinderwagen
1 Kinderwagen
1 Kinderwagenmatraze
1 Kinderwagenbettdecke
3 Garnituren Kinderwagenbettwäsche
5. Kinderbett
1 Kinderbett,
1 Matratze fürs Kinderbett
1 Kopfschutz fürs Kinderbett
1 Bettdecke, 1 Kopfkissen
3 Garnituren Bettwäsche (3 Laken, 3 Bettbezüge, 3 Kopfkissenbezüge)
6. Pflegeutensilien
1 Babybadewanne mit -gestell
1 Babybadethermometer
1 Babyschaumbad und Babyseife
6 Babymullwaschlappen
Babyöl, Babycreme, Spezialsalbe für den Po
Babynagelschere, 1 Packung Wattestäbchen
1 Haarbürste, 1 Fieberthermometer
6 Fläschchen mit Sauger (a 250g), 1 Flaschenbürste
3 Nuckel, 1 Wärmflasche
7. Hausrat, Möbel
1 Kleiderschrank,
1 Wickelauflage
1 Windeleimer,
1 Eimer für schmutzige Wäsche
8. Mehrbedarf für Ernährung
- § 21 SGB II / § 30 SGB XII
17% des Regelsatzes des Haushaltsvorstandes ab der 13
Schwangerschaftswoche = 17 % von ...... Euro = ...... Euro/Monat
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und um einen begründeten schriftlichen Bescheid gemäß
§ 33/35 SGB X bzw. § 37/39 VwVfG mit Angabe der jeweils zugrunde gelegten Einzelpreise.
Mit freundlichen Grüßen
______________________
Name
StephanK
07.06.2006, 21:24
Danke für diesen sehr praktischen Beitrag! :D
Danke für diesen sehr praktischen Beitrag! :D
Wollt auch mal was sinnvolles Beitragen :lol:
Für den Fall das jemanden noch was einfällt, was aufgenommen werden könnte, bitte posten
Trüffelbiber
13.06.2006, 16:43
Hallo,
danke für diesen Beitrag - ist genau das, was ich gebraucht habe :D
Viele Grüße
Manuela
Big Micky
13.06.2006, 22:29
genial, fetten dank für diesen vordruck..den habe ich gebraucht...excellent
:Respekt:
Habe eben eine PN bekommen und Stelle sie jetzt ohne Namensangabe hier rein:
Hallo, in den mehrbedarf für schwangere ab der 13. woche, ist da schon der antrag auf erstausstattung für Kinderzimmer und babykleidung mit drinne, oder gibt es dafür noch extra Geld im rahmen für diese Dinge zu Kaufen?????
Würde mich über eine schnelle antwort freuen!!!!
Lieben Gruß .....
Meine Antwort:
Hallo
Du bekommst den Mehrbedarf ab der 13. Woche , sie ist wegen der zusätzlichen kosten ( Ernährung Tabletten und Frauenarztbesuch) und eine Einmal-Leistung für die Anschaffung der im Musterantrag angegebenen Sachen.
Diese kann aber auch als Sachleistung z.b. Gutscheine erbracht werden.
Gestern bekahm ich einen anruf von meiner PA. Sie sagte mir das sie den Antrag so wie er oben steht nicht anerkennen würde und das sie ihn zurückschickt. Heute war er wieder da mit dem hinweis das ich mich bei einer Sozialarbeiterin sprechen soll. Mit der selbigen hab ich auch dann telefoniert und hab auch direckt heute einen Termin bekommen.
Sie hat mir dann im Prinzip den gleichen Antrag wie oben ( hat sie selber entworfen) nur ohne die § gegeben. des weiteren hab ich die Info bekommen das die Komune nur Feste beträge auszahlt: zb Schwangerschaftsbekleidunhg 100€ und Erstausstattung haltet euch fest ganze 198 € die sich aber pro Kind auch noch mal reduzieren, soll heißen da wir schon 3 Kinder haben wären es nur so um die 70 € für die Erstausstattung.
Dabei Interresiert es keinen ob das Kind nun gewollt war oder nicht. In unserem Fall war es ein "Unfall" , klingt zwar blöd ist aber so. Wir waren uns einig das wir kein 4 Kind mehr wollen und haben dann bei dem Umzug vor 1,5 Jahren unsere gesamten Babysachen verschenkt bzw verkauft. Das heißt wir fangen wieder bei null an, und das von 70 € !!!!!
StephanK
21.06.2006, 16:26
Zu den Beträgen als solchen kann ich mir mangels Ahnung kein Urteil erlauben, weise aber auf § 23 Abs. 3 Satz 6 SGB II hin: }Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.Auf gut' Deutsch: es geht nicht, dass sich da einfach mal ein paar ältere Herren im Kreistag zusammensetzen und das pi-mal-Daumen nach Lage der Kreiskasse festlegen, sondern es müssen realistische Beträge sein. Wenn sie realitätsfern niedrig sind, kann man sich dagegen wehren.
die sich aber pro Kind auch noch mal reduzieren, soll heißen da wir schon 3 Kinder haben wären es nur so um die 70 € für die Erstausstattung.Im Prinzip ist das natürlich nicht falsch - wäre Euer Kleines geplant gewesen, hättet Ihr wahrscheinlich die Babysachen auch aufgehoben. Aber man kann nicht so lebensfremd sein und ignorieren, dass es auch ungeplante Kinder gibt. Also auch dagegen denke ich, dass Ihr Euch wehren könntet und solltet.
... wenn es bei der ArGe klemme sollte, könntet ihr auch hier noch mal um Hilfe nachfragen: 0331-966-1364. Das ist das Hartz IV Büro der SPD-Abgeordneten Dr. Esther Schröder. Dort meldet sich dann ein Dr. Lutz Schmidt - der mit allen brandenburgischen ArGen in Kontakt steht.
Hab mich mal dahin gewendet und ein paar ganz Intressante Infos bekommen. Sie möchte mit mir in Kontakt bleiben um das geschilderte zu klären.
Betroffener
22.06.2006, 21:35
Na prima - das kann aber immer ein bischen dauern, weil die Argen da teilweise sehr langsam reagieren, wenn da was "von der Seite kommt".
Ich hoffe, das wird noch vor den Parlamentsferien geregelt.
Immerhin sind die beiden, die einzigen mir bekannten in Brandenburg, die sich da wirklich professionell kümmern auf dieser Ebene und dafür teilweise heftig geschnitten und mit Kritik überhäuft werden von den lieben KollegInnen, da sie eine eigene Meinung haben.
Weiterhin viel Erfolg.
mausebeen
30.06.2006, 13:35
Hallo !!!! Könntest du bitte so lieb sein und den Antrag , nach mausebeen1975@hotmail.de schicken ,. Mein Drucker ist kaputt, besser leer so könnt ich es in ruhe ab ,schreiben. Ich habe nämlich auch noch nix bekommen und es Ärgert mir. Bin schon 20 woche , und die vom amt sagen immer es brauch seine Zeit, . Und noch eine Frage stimmt es das es erst ab den 8 Monat das gibt. ?????? Liebe grüße mandy und tausend danke
:patsch:
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BG- Nummer : …………………………
Antrag auf einmalige Beihilfen gem. SGB II § 23 Abs. 3 Satz 1,2., bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII, sowie..
Antrag auf Mehrbedarf Ernährung für Schwangere gem. § 21 SGB II, bzw. 3 31 SGB XII.
Hiermit beantrage ich einmalige Beihilfen Geburt und Schwangerschaft gem. SGB II Abs. 3, Satz 1 und 2, bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII, sowie den Mehrbedarf für Ernährung in der Schwangerschaft gem. § 21 SGB II, bzw. § 31 SGB XII.
Ich bin schwanger und benötige Schwangerschaftsbekleidung, sowie eine Klinikausstattung.
Mein Kind benötigt sowohl Babybekleidung, als auch Babyausstattung und Möbel im Rahmen der Erstausstattung für Wohnung.
Diese sind nicht von der Regelleistung erfasst und werden gesondert erbracht.
Nachfolgend eine Auflistung aller erforderlichen Anschaffungen, die benötigt werden.
1. Schwangerschaftskleidung
2 Umstandskleider
2 Umstandshosen
3 BHs/Still BHs
7 Unterhosen, 4 Unterhemden
3 Blusen, 2 Pullover
1 Schwangerschaftsbadeanzug
2 .Klinikausstattung
6 Nachthemden vorn zu öffnen
10 kochfeste Slips
Einlagen für Still BHs
1 Morgenrock
1 Bettjacke
1 Paar Hausschuhe
5 Paar Kniestrümpfe
1 Waschbeutel
6 Waschlappen
6 Frottiertücher
3. Babykleidung und Ausstattung
5 Babyjäckchen
5 Babystrampler
5 Babyhemdchen
5 Frotteehöschen
2 Badelaken 100x100 cm
2 Wolljäckchen
3 Paar Wollsöckchen/Wollschühchen
2 Mützchen
2 Paar Wollhandschuhe
20 Windeln
5 Moltonunterlagen
2 Gummiunterlagen
6 Nabelbinden
3 Pack. Mullkompressen
40 Windelfolien
4.Kinderwagen
1 Kinderwagen
1 Kinderwagenmatraze
1 Kinderwagenbettdecke
3 Garnituren Kinderwagenbettwäsche
5. Kinderbett
1 Kinderbett,
1 Matratze fürs Kinderbett
1 Kopfschutz fürs Kinderbett
1 Bettdecke, 1 Kopfkissen
3 Garnituren Bettwäsche (3 Laken, 3 Bettbezüge, 3 Kopfkissenbezüge)
6. Pflegeutensilien
1 Babybadewanne mit -gestell
1 Babybadethermometer
1 Babyschaumbad und Babyseife
6 Babymullwaschlappen
Babyöl, Babycreme, Spezialsalbe für den Po
Babynagelschere, 1 Packung Wattestäbchen
1 Haarbürste, 1 Fieberthermometer
6 Fläschchen mit Sauger (a 250g), 1 Flaschenbürste
3 Nuckel, 1 Wärmflasche
7. Hausrat, Möbel
1 Kleiderschrank,
1 Wickelauflage
1 Windeleimer,
1 Eimer für schmutzige Wäsche
8. Mehrbedarf für Ernährung
- § 21 SGB II / § 30 SGB XII
17% des Regelsatzes des Haushaltsvorstandes ab der 13
Schwangerschaftswoche = 17 % von ...... Euro = ...... Euro/Monat
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und um einen begründeten schriftlichen Bescheid gemäß
§ 33/35 SGB X bzw. § 37/39 VwVfG mit Angabe der jeweils zugrunde gelegten Einzelpreise.
Mit freundlichen Grüßen
______________________
Name
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Ähm warum sendest du ihn dir nicht selber ???? :patsch: :engel:
Melody27
10.07.2006, 20:29
Hallo Mause,
Du bekommst einen Teil des Antrags schon jetzt, und zwar den Teil, für schwangerschaftsbekleidung.....
Den anderen gibt es laut meiner ARGE erst sechs Wochen vor der entbindung!! da ja immer noch was schief gehen kann in der schwangerschaft (was keiner hofft)!!!!!
Lieben Gruß....
Mel
-----------------------------------------
Dann nochmal ein dickes Danke an die jenige, die den Antrag hier gepostet hatte.....
Habe ohne Probs nur für die schwangerschaftsbekleidung 130 € bekommen! Wo ich gar nicht mit gerechnet hatte.... *DANKEEEEEEEEEEE :D
Ich war bei einer Stelle damals, die bis zum 3. Lebensjahr Gelder f. Baby und Mutter zur Verfügung stellt - denke nicht, daß man das alles bei der Arge bekommt, denn ich hab damals 2800 DM bekommen, war aber weder beim Soziamt, noch beim AA sondern bei uns ist das im Gesundheitsamt und heißt irgendwie Hilfe f. Mutter und Kind oder so!
Hoffe nicht, daß hat schon jemand geschrieben, hab mir näml. nicht alles durchgelesen!
Ich fand die Regelung gut: man hat beantragt was man brauchte beim Sozi. aber da die sehr wenig bezahlten, hab ich den Rest dann bei dieser Stiftung beantragt - den Antrag hat eine vom Amt ausgefüllt und eine Stellungnahme warum ich das Zeugs brauch!
Servus!
Ich habe den oben aufgeführten Antrag von BISA (Vielen Dank dafür an dieser Stelle!) etwas modifiziert ebenfalls gestellt. Er ist letzte Woche bewilligt worden.
128 € für Schwangerenbekleidung
310 € Babyerstausstattung
110 € Kinderwagen
260 € Kinderbett u. Bettzeug
20 € Wickelauflage
828 € Gesamt
Davon werden 200 € erst nach der Entbindung im Dezember (?) ausgezahlt. Der „Löwenanteil“ wurde aber schon überwiesen.
Dazu gab es zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung für eine Wickelkommode, die nach Vereinbarung ins Haus geliefert wird.
Kurze Frage hinterher. Kann für die Schwangerenbekleidung mehrmals ein Antrag gestellt werden, da die Kostenübernahme als einmalige Sonderleistung nach § 23 Absatz 3 SGB II bezeichnet und auf Grund der Rechtsverordnung nach § 27 Nr.3 SGB II nur pauschal gewährt wird?
Servus!
Ich habe den oben aufgeführten Antrag von BISA (Vielen Dank dafür an dieser Stelle!) etwas modifiziert ebenfalls gestellt. Er ist letzte Woche bewilligt worden.
128 € für Schwangerenbekleidung
310 € Babyerstausstattung
110 € Kinderwagen
260 € Kinderbett u. Bettzeug
20 € Wickelauflage
828 € Gesamt
Davon werden 200 € erst nach der Entbindung im Dezember (?) ausgezahlt. Der „Löwenanteil“ wurde aber schon überwiesen.
Dazu gab es zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung für eine Wickelkommode, die nach Vereinbarung ins Haus geliefert wird.
Kurze Frage hinterher. Kann für die Schwangerenbekleidung mehrmals ein Antrag gestellt werden, da die Kostenübernahme als einmalige Sonderleistung nach § 23 Absatz 3 SGB II bezeichnet und auf Grund der Rechtsverordnung nach § 27 Nr.3 SGB II nur pauschal gewährt wird?
Freud mich das der Antrag dir weitergeholfen hat !!!
Leider werde ich so wie es aussieht nicht so viel bekommen. Es sollen mit unterstützung einer Stiftung so um die 700€ werden.
Das gibts nicht, jetzt wollen die mir erzählen das ich bzw meine Frau kein Mehrbedarf für Ernährung bekomme. Angeblich ist das hier nicht vorgesehen ?????? :evil:
Servus Bisa!
§ 21 Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
2) Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung.
5) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.
Das heißt auch nur Mehrbedarf. Oder meinst du den o. aufgeführten Punkt 5?
Daß das bei euch nicht vorgesehen ist glaub ich nicht ganz. Vielleicht wurde die Seite im SGB II auf der das steht irrtümlich o. aus Kostengründen anderweitig verwendet. :sad:
Laß dir eine schriftliche Begründung dafür geben.
hallo zusammen,
ich habe in meiner letzten Schwangerschaft genau 50 € mehr bekommen und für die Säuglingserstausstattung 180 € (Winterfußsack mit enthalten) und für Kinderwagen + Kinderbett knapp 320 €. Wickelkommode war zum Beispiel nicht mit dabei, ich muss aber dazu sagen, dass ich von meiner großen Tochter noch die Wickelkommode und den Sportbuggy hatte, ansonsten hätte ich noch mehr bekommen. Ich finde aber, das man für 500 € schon ganz gut einkaufen kann, auch wenn es bei mir Gutscheine waren. Man muss ja nicht alles neu kaufen.
Lieben Gruß lesa23
So hab nun meinen Bewilligungsbescheit bekommen:
391 Fürs Baby und 100 für die Schwangerschaftsbekleidung
Trotz Hinweis aber ohne Aufschlüßlung, nur der Hinweis das ich die bei meinem Fallmanager einsehen könne. Auf nachfrage wurde mir aber gesagt das sie dazu nichts vorliegen hätte.
Desweiteren steht da auch nichts davon das ich Quittungen vorlegen muß. Wie sieht das eigentlich aus, muß ich nun oder nicht ???
Der Mehrbedarf ist auch noch nicht Bewilligt.
§ 21 Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
2) Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung.
Hallo!
Ich habe eine Frage:
ich bin im vierten Monat schwanger und habe vor einigen Tagen bei meinem Amt für Arbeit und Soziales nachgefragt, wie ich denn Geld zur Erstausstattung wegen Schwangerschaft beantragen kann.
Als "Antwort" kam heute die einmalige Gewährung der Erstausstattung von 55,00 Euro für die Schwangerschaft.
Selbst mit Second Hand Kleidung - sorry - reicht das vorne und hinten nicht. Gibt es eigentlich einen festen Satz, den die Ämter gewähren müssen?
Sie weisen zwar darauf hin, dass diese Hilfe nach den Bestimmungen des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und nach den Richtlinien des örtlichen Sozialhilfeträgers festgesetzt wird, aber das wird mich den Winter über auch nicht warmhalten.
Außerdem wurde ich darauf hingewiesen, dass sie das Geld ja eigentlich erst ab dem 5.Monat zahlen müßten, aber weil sie so viel zu tun hätten, würden sie es in den nächsten Tagen schon überweisen. Wie freundlich, als würde sich mein Bauch an Paragraphen halten...
Ähm - was soll ich tun? Und wo kann ich noch Hilfe bekommen?
Grüße
tini
:welcome: byebye,
da ist Dir heftigst etwas "vorgemacht" worden. :evil:
Schaue bitte in diesen Thread Musterantrag für Schwangerenmehrbedarf (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=6945&highlight=schwangerschaft)
Dort erhältst Du alle erdenklichen Informationen rund ums Thema.
Dir bzw. Euch alles Gute. :)
Danke für diesen Musterantrag!
Den monatl. Mehrbedarf habe ich problemlos bewilligt bekommen, aber diese 55 Euro Almosen haben mich dann von den Socken geholt.
Natürlich werde ich gegen diesen Bescheid jetzt Einspruch einlegen, ist es sinnvoll in dem selben Schreiben diese Auflistung (was ich tatsächlich an Kleidung brauche, lt. Musterantrag) gleich mit anzuführen?
Es hat mich ja schon Überwindung gekostet, dem Amt überhaupt die Frage zu stellen, ob ich Geld für die Ausstattung bekomme, aber dieser Bescheid hat mir schon die Tränen in die Augen getrieben.
Wirklich: vielen Dank für die Hilfe.
byebye
...haben mich dann von den Socken geholt.
Nicht noch die Socken verlieren. ;-)
Ich empfehle Dir
1.) den oben beschriebenen Antrag auf Schwangerenmehrbedarf zu stellen. Gebe ihn persönlich beim Amt für Arbeit und Soziales ab und lasse Dir dies auf einer Kopie bestätigen!
2.) Gleichzeitig würde ich Widerspruch gegen die "einmalige Gewährung der Erstausstattung von 55,00 Euro" einlegen. Auch hier gilt: Persönlich abgeben und auf einer Kopie den Empfang bestätigen zu lassen.
Danke für diesen Musterantrag!
Der Dank geht hiermit an bisa99
:band:
Hallo effge!
Ich habe heute Widerspruch und Antrag abgegeben und mir Kopien machen lassen (inkl. Eingangsbestätigung). Da bin ich jetzt wirklich mal gespannt.
Zusätzlich habe ich heute noch mit einer Mitarbeiterin einer karitativen Organisation gesprochen (die ja oft auch Hilfestellung bieten) - und die mußte über die 55 Euro Bekleidungsgeld heftig lachen (ist ja auch lachhaft).
Ich bin echt genervt - jedes bischen Unterstützung muß man sich bei diesem Amt erbetteln.
Vor kurzem haben wir meine sterbende Schwiegermutter für ein paar Wochen in einer anderen Stadt gepflegt, nur leider hielt sie sich nicht daran, innerhalb der drei Wochen "Urlaub", die man mal Abstand von seinem Wohnort nehmen darf, zu sterben.
Ich mußte der Dame wirklich die Pistole auf die Brust setzen und fragen, ob ich eine sterbende Frau alleine in ihrer Wohnung lassen sollte... (und nein, das können keine Freunde übernehmen).
Aber meine Socken habe ich jetzt wieder an. ;-)
Danke für die Hilfe, das tut wirklich gut, sich nicht ganz isoliert zu fühlen.
Dann noch Danke(!) an bisa99!
Ein schönes Wochenende und schaun wir mal, was die nächste Woche so bringt.
byebye
Alica2001
14.11.2006, 10:47
Hallo,
bin neu hier und habe den Antrag gerade gefunden, kann ich den genau so übernehmen und muß ich dann nur noch name und Unterschrift hinzufügen?? Oder muß ich noch mehr ändern???
:danke: im vorraus
LG Diana
:welcome: Diana,
übernehme den Antrag so, ergänze ihn durch Deine persönlichen Angaben und gebe ihn möglichst persönlich bei der Arge oder dem Jobcenter ab.
Lasse Dir den Eingang auf einer Kopie bestätigen - so kann keiner sagen, der Antrag sei nicht angekommen. :cool:
Alles Gute
Alica2001
14.11.2006, 10:55
danke für die schnelle Antwort effge :danke:
Ich vergaß einen wichtigen Hinweis:
Laut § 21 Absatz 2 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html) steht werdenden Müttern, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, nach der 12. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf von 17 Prozent der nach § 20 SGB II maßgebenden Regelleistung zu.
Hallo Effe,
heute habe ich zwei Schreiben vom Amt bekommen:
zunächst die Bestätigung, dass mein Widerspruch bei ihnen angekommen ist und dass sie sich unaufgefordert bei mir melden werden - das war die Widerspruchsstelle.
Ein zweites Schreiben kam von meiner Sachbearbeiterin, in dem steht, dass ich schon einen positiven Bescheid bekommen habe der mich wohl erst nach der Erstellung meines Schreibens erreicht hätte und dass das Geld schon ausgezahlt wurde, so dass sie das Schreiben als gegenstandslos betrachten. Es stimmt, das Geld wurde überwiesen, aber eben 55 Euro, die nicht für eine angemessene Ausstattung reichen.
Soll ich jetzt auf die Reaktion der Widerspruchstelle warten, oder wie sollte ich da weiter vorgehen?
grüße bye bye
Servus Byebye!
Ich möchte nur mal kurz zwischen Schwangerenmehrbedarf, der monatlich ausgezahlt wird (17 % der Regelleistung) und der einmaligen Beihilfe, der Babyerstausstattung, unterscheiden, die in ihrer Höhe regional etwas unterschiedlich ausfällt.
Letzteres richtet sich, Effge hatte schon StephanK zitiert, nach Paragraph § 23.
Abweichende Erbringung von Leistungen
… Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen..
Diese Erfahrungswerte haben einige Kommunen offengelegt und andere wohl noch nicht. Mit 55 Euro jedenfalls wirst du dich nicht abspeisen lassen müssen. Da es um einen doch recht beachtlichen Betrag geht würde ich dir empfehlen einen Anwalt aufzusuchen, wenn es nicht schnellstens zu einer Einigung kommt.
Wie du den vorhergehenden Beiträgen entnehmen kannst und auch dem Folgenden sind die Beträge für die Babyerstausstattung etwa zwischen 600 und 900 Euro anzusiedeln, was tatsächlich noch viel zu wenig ist, aber dennoch besser als 55 Euro.
Gericht/Entscheidung: Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 23.03.2005, S 57 AS 125/05 ER
Sachverhalt: Baby-Erstausstattung
Gründe:
Die Baby-Erstausstattung, zu der etwa Kinderbett, Wickeltisch und Kinderwagen gehören, ist nicht von der Regelleistung umfasst, sondern stellt einen Sonderbedarf im Sinn von § 23 Absatz 3 SGB II dar.
2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
Mit Einführung des SGB II wird die Regelleistung (§ 20 SGB II) für laufende und einmalige Bedarfe mit monatlichen Pauschalen abgedeckt (§ 20 Abs. 2 SGB II). Neben den Pauschalen sind ergänzende Leistungen auf Antrag für einmalige Bedarfe nach § 23 Abs. 3 SGB II nur noch in drei Fällen zulässig:
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II können Hilfeempfängern nach dem SGB XII nicht gewährt werden.
Zur Höhe der Leistungen bei geltend gemachten Bedarfen nach Nr. 2 gelten die folgenden Vorgaben.
Pauschalen für die Erstausstattung mit Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt.
Für besondere Bedarfssituationen gelten folgende, abschließend benannte, Pauschalen:
Pauschale Betrag in Euro
Babypauschale, 1. Teilbetrag (Säuglingsbedarf, vor der Geburt auszuzahlen) 200,--
Babypauschale, 2. Teilbetrag (Säuglingsbedarf, bei Geburt auszuzahlen) 130,--
Babypauschale, 3. Teilbetrag (Säuglingsbedarf, 6 Monate nach der Geburt auszuzahlen) 170,--
Schwangerschaftsbekleidung 120,--
Die Babypauschale in Höhe von 500 Euro deckt sämtliche geburtsbedingten Bedarfe - Babybekleidung und Säuglingserstausstattung, wie z.B. Kinderwagen, Kinderbett oder Wickeltisch - ab. Sie wird in drei Teilbeträgen ausgezahlt. Der erste Teilbetrag ist bereits vor dem Ende der Schwangerschaft, der zweite unmittelbar bei der Geburt und der dritte sechs Monate nach der Geburt zu gewähren.
Eine Erstausstattung mit Bekleidung kann nur in außergewöhnlichen Lebenssituationen - z.B. bei einem Brand oder dem vollständigen Verlust der Bekleidung - gewährt werden. Diese Pauschale beträgt 420,-- Euro.
Quelle (http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/infoline/dienstvorschriften/fachliche-vorgaben/zu-23/start.html#headline2.)
Baby-Erstausstattung: Die gesetzliche Änderung zum 1. August 2006 sagt aus, dass zur Erstausstattung für Babys nicht nur Bekleidung, sondern auch andere Gegenstände wie Kinderwagen gehören.
Babyausstattung
Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von laufender oder einmaliger Hilfe zum Lebensunterhalt bzw Grundsicherung vorliegen, können Sie beim Sozialbürgerhaus die Übernahme der Kosten für eine Babyerstausstattung beantragen. Derzeit wird ein Betrag von bis zu 700,00 Euro gewährt, der für die Anschaffung eines Kinderwagens, eines Kinderbettes mit Zubehör und der Babyausstattung für das erste Lebensjahr nötig ist.
München (http://www.muenchen.de/Rathaus/soz/sozialesicherung/84034/shthemen.html)
Siehste byebye,
deswegen kannst Du Deine Socken anbehalten ;-)
Grüsse an Euch beide
Und: Wenn Fragen offen sind, einfach stellen :)
kohlendioxid
11.12.2006, 00:53
Hallo zusammen,
ich habe bei ARGE die 17% mehrbedarf beantragt, doch davon habe ich nix bekommen(ich bin in der 25 SSW), mein mann studiert ja noch bekommt keinen Bafög, und verdient monatlich aus einen studentenjob ca 580€, das ARGE meint, das mehrbedarf wird berechenet, was mir eingentlich nicht zu 100% begeistert hat, das ist ja doch einen Mehrbedarf.
kann mir jemanden bitte helfen? wäre euch sehr dankbar.
StephanK
11.12.2006, 08:15
:welcome: CO²,
der Mehrbedarf steht Dir bereits seit der 12. Schwangerschaftswoche zu.
Natürlich musst Du der ARGE die Schwangerschaft durch ein ärztliches Attest nachweisen, aber ich nehme an, dass Du das getan hast.
Du solltest Dich ganz schnell bei Deiner ARGE darüber beschweren, dass der Mehrbedarf nicht berücksichtigt wird!
kohlendioxid
12.12.2006, 00:18
:welcome: CO²,
der Mehrbedarf steht Dir bereits seit der 12. Schwangerschaftswoche zu.
Natürlich musst Du der ARGE die Schwangerschaft durch ein ärztliches Attest nachweisen, aber ich nehme an, dass Du das getan hast.
Du solltest Dich ganz schnell bei Deiner ARGE darüber beschweren, dass der Mehrbedarf nicht berücksichtigt wird!
Besten Dank stephan, werde auf jedenfall sofort darum kümmern:)
freitag1
25.12.2006, 17:33
Hallo, bitte auch um Hilfe, meine Frau ist auch Schwanger und wir haben null Einkommen, aber die Weiterbewilligung wurde abgelehnt. bitte lesen
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=22845
Alica2001
27.12.2006, 19:36
hallo,
kann man die Schwangerschaft nicht durch den mutterpass nachweisen oder brauch man von einem Arzt ein Attest???
Und wenn der Mutterpass reicht welche seite außer geburtstermin muß denn noch kopiert werden???
Danke im voraus
LG Diana
franziska3716
08.01.2007, 17:10
Bei mir wurde der Mutterpass von außen kopiert und die erste Seite wo die Blutgruppe steht und die daneben und die wo der Geburtstermin steht.Das kopieren die aber da!
Marsleuchte
09.01.2007, 16:32
Nabend zusammen,
also bei uns war das so eine Sache mit diesem Antrag weil er schon zum Teil sehr sehr übertrieben ist und somit auch sehr sehr genau unter Augenschein genommen wurde.
Gerade was den Punkt Kinderwagen angegangen ist, wurde uns eine Sachleistung angeboten in Form eines geliehen Kinderwagen durch den Kinderschutzbund.
Was uns angegangen ist nach ansehen dieser Teile haben wir es abgelehnt und uns über ein bekanntest Autkionshaus einen sehr günstig ersteigert
und in einem bei weitem besseren Zustand. Der Punkt was den Kleiderschrank angeht stand uns ein Zuschuss in Höhe von 59 € zu
in Form von einem Kostenübernameschein.
Punkt mit der einmalige Hilfe in Höhe von 297 € für Umstandskleidung ( Erstausstattung- und Bkleidung Schwangewrschaft)
und 187 € für Erstausstattung- und Bekleidung nach der Geburt, man sollte aber nicht vergessen das hierbei Gutscheine ectpp hinzukommen zusätzlich.
Der Mehrbedarf war moantlich zusätzlich mit aufgeführt bei uns.
Weiterhin gibt es eine Einmalzahlung für Bekleidung wenn das Kind 8 Monate alt ist.
Müßte aber mal meine mails vom letzten Jahr durchsuchen wann man es genau beantragen kann.
Auf alle Fälle ist klar, sollte man es so wie wir so wie auf den Antrag steht benatragen, bleibt der Hausbesuch nicht aus.
Was das kopieren des Mutterpasses angeht, haben wir uns geweigert, weil es einfach Datenschutz ist und sehr private Dinge der Schwangeren drin steht.
Es geht keinen was an wie die letzten Schwangerschaften gelaufen sind, sofern es welche gegeben hat.
Bei uns haben sie sich auch mit einer Bescheinigung vom Gyn. zufrieden gegeben.
Das mit dem Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche ist ein Zahlenspiel, Hebammen rechnen sowas anderst wie Ottonormal.
Mit freundlichen Grüßen
Marslicht
Hallo zusammen,
ich ALGII Bezieherin und in der 27 SSW... habe am Dienstag 07.02 den Antrag auf Erstlingsaustattung für Schwangerschaft + Baby gestellt und heute wurde er bewilligt auf 667,-€
Allerdings habe ich in meinem Antrag auf SS - Kleidung und Babykleidung verzichtet um das Kinderzimmer+ Kinderwagen vollständig zuhaben ... aber im es steht für die Kostenübernahmen (Pauschalbetrag)
- Erstlingsausttaung für die Schwangerschaft
- Erstlingsaustattung für das Baby
1)Es steht weder etwas von Kzi/kiwa drin .... ist das dann schon mitgerechnet oder muss ich eienn weiteren Antrag stellen ?
2) Ich habe hier auch gelesen das man einen Antarg auf Erstlingsausttatung für Wohnung und Haushaltsgeräte stellen kann.... Gibt es irgendwo einen Musterantrag dafür ....?
herzlichen Dank vorab für eure Bemühungen ....
Servus Rabea!
Du könntest dich erstmal hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/forumdisplay.php?f=242) im Forum unter Familie und Co umschauen. Es handelt sich tatsächlich in den meisten Fällen um Pauschalbeträge für die Schwangerenbekleidung und die Babyerstausstattung. Der Schwangerenmehrbedarf wird ab der 13. SSW monatlich bis zum Entbindungstermin zusätzlich zur Regelleistung ausbezahlt.
Eine Erstausstattung für die Wohnung wird in der Regel nur nach einem Umzug gewährt, sofern dieser vom Amt gefordert wurde, oder anerkannt notwendig ist. Was meinst du denn mit Haushaltsgeräten. In Einzelfällen gibt es auf Antrag ein Darlehen für die Anschaffung von z.B. einer Waschmaschine.
Hallo,
danke f. die Antwort! Ich bezog mich auf dieses Zitat das ich hier gefunden habe!
Zitat:
2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
Mit Einführung des SGB II wird die Regelleistung (§ 20 SGB II) für laufende und einmalige Bedarfe mit monatlichen Pauschalen abgedeckt (§ 20 Abs. 2 SGB II). Neben den Pauschalen sind ergänzende Leistungen auf Antrag für einmalige Bedarfe nach § 23 Abs. 3 SGB II nur noch in drei Fällen zulässig:
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II können Hilfeempfängern nach dem SGB XII nicht gewährt werden.
Zur Höhe der Leistungen bei geltend gemachten Bedarfen nach Nr. 2 gelten die folgenden Vorgaben.
..... usw da hab ich versehnetl. falsch ausgedrückt, sorry
Ersaustattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten...
Aber da steht nicht die ca. Pauschale was mich erwarten könnte wie bei der besrtlingsaustattung für Baby/schwangerschaftsbekleidung ! Somit ist das wieder von Arge zu Arge unterschiedlich....
Ein Musterformular gibt es keines für den Antrag auf Erstaustattung f. Wohnung....etc. bzw. Wie man bei der Arge ein Darlehn zwecks Anschaffung z.b. trockner osä. erhält!
Ich möchte nur nichts falsch machen , das ist alles ! danke vorab
Also hast du die Anträge für die Schwangerenbekleidung, die Babyerstausstattung und Schwangerenmehrbedarf schon gestellt?
Einen Musterantrag für die Erstausstattung habe ich nicht parat. Den kannst du aber formlos stellen. Einen Trockner wirst du allerdings schon besonders begründen müssen. In Haushalten mit Kindern wird das bei einer Waschmaschine schon etwas einfacher, weil eben sehr viel Wäsche anfällt, aber bei einem Trockner müssten dann noch sehr beschränkte Verhältnisse hinzukommen. Kein Balkon, Terrasse, Garten, Trockenboden, eben keine Möglichkeit Wäsche trocken zu bekommen. In vielen Mietverträgen und Hausordnungen wird auch das trocknen der Wäsche in der Wohnung verboten.
Bedenke aber, dass ein Darlehen monatlich von der Regelleistung abzustottern ist und zusätzlich sehr hohe Stromkosten anfallen.
Hallo ,
zitat:
ich ALGII Bezieherin und in der 27 SSW... habe am Dienstag 07.02 den Antrag auf Erstlingsaustattung für Schwangerschaft + Baby gestellt und heute wurde er bewilligt auf 667,-€ .....
aber ich hatte den Antrag auf kinderzimmermöbel + kinderwagen ausgelegt.... und geschrieben das ich auf kleidung 8(mich+kind) verzichte... stattdessen steht nun drin
Erstaustattung für die Schwangerschaft + Geburt
Es irritiert mich etwas , weil ich nun n icht weiss ist in der pauschale nun das kizi + kiwa inclusiv quasi oder muss ich das nochmals seperat stellen ?
Wenn ich den Antrag formlos stellen kann für die erstaustattung Wohnung einschl. Haushaltsgeräte..... ist das okay allerdings habe ich vor Jahren eben meine Austtattung verkaufen müssen,weil es nicht ins elterliche Haus reinpasste udn habe quasi sogut wie nur zubehör aber keine Möbel bis auf kleinigkeiten die reinpassten. ....bezieht sich auch auf die Waschmaschine.....
Kann ich dies auch formlos beantragen oder geht das nicht?
So wie sich das anhört sind mit der Pauschale auch der Kinderwagen und die Ausstattung des Kinderzimmers, die meist nur eine zusätzliche Wickelkommode umfasst, abgedeckt, wie auch die Schwangerenbekleidung.
Wie sieht denn deine Wohnsituation aus. Bist du jetzt gerade erst umgezogen? Einen formlosen Antrag kannst du in jedem Fall stellen, nur will ich dir nicht all zuviel Hoffnung auf Erfolg machen.
hallo,
derzeit wohne ich noch im elterlichen Haus( wohne seit der scheidung 2004im Haus alleine). Hab mit meinen Eltern abgesprochen ,das ich mich ums Haus kümmere und selbst renoviere ( absicht irgendwann das Haus , sobald ich wieder verdiene selbst zu übernehmen- so wars auch vereinbart aber nicht schriftlich):wut:
wenn sie mir z.zt. entgegekommen (erlass von Miete - da die Arge sich damals weigerte )
nun ist wieder ein streit ausgebochen zwischen ihnen (Haus) und mir wurde vom Vater nun nahegelegt auszuziehen !!!! Meine Mutter behaart drauf das ich drin bleibe ...... ET ist im Mai 2007
Nun muss alles schnell gehen , denn ich will mir den Stress nicht 4 wochen vor der Geburt antun ! Was verständlich ist ...:sdagegen:
Zudem muss ich noch einen Antrag stellen auf wohngeld o.s.ä. und weiss auch nicht was ich sonst noch beantragen muss...
deshalb suche ich mir rat hier
P.s kann ich den Musterantrag auch umformulieren und mit Auflistung des benötigten führen oder noch formloser beantragen? falls dies nicht genehmigt werden sollte- bis auf Waschmaschine und evtl. Trockner. dann muss ich eine formlosen Antrag auf ein Darlehn in höhe von xy ,-€ stellen bzw. beantragen ....
Bei deiner Situation würde ich eigentlich sagen, du solltest mal eine Beratungsstelle aufsuchen, weil sich mit den Kosten der Unterkunft und der gesamte Geschichte um das Haus sicher noch einige Schwierigkeiten einstellen werden, bzw. schon da sind.
Für die Miete (KDU) wäre bei dir ebenfalls die ARGE zuständig. Wohngeld kann man als ALG II Empfänger nicht beantragen.
Vielleicht wartest aber auch noch andere Antworten ab.
hallo,
um das Thema Beratungstelle habe ich mich schon gekümmert.... Termin kommenden Montag! Was geregelt ist alles um das Kind!:)
Aber ich kann auch nur alles Schrittweise ,denn ich will mir keine Fehler erlauben > auch wenn es schnell gehen muss jetzt!
Das Ärger ins Haus steht ist mir bewusst! Ich will nur keine Streit haben , das ist alles.
Aber danke für deine rasche Antwort.... das hat mir schon einen Schritt weiter gebracht .... :razz:
hallo, ich bin auch schwanger und muss diesen Antrag stellen. Muss man das alles so genau auflisten auch mit den Paragraphen? Können wir sozusagen diesen Antrag ausdrucken und abschreiben? :sensationell:
Hallo,
wie ihr das macht,dass bleibt euch überlassen.Der Antrag ist nur ein Musterantrag,woran ihr euch orientieren könnt - aber nicht müsst.
Mit den §§§ - das könnt ihr halten wie ihr wollt.Muss nicht unbedingt sein.
MfG
Codeman
Marsleuchte
02.09.2008, 18:21
Ich habe mir mal erlaubt weil der aufgeführte Antrag doch recht alt ist mal was neues zu suchen und ich denke als Grundlage ist der ganz angemessen und sollte auch ohne größere Porbleme genbehmigt werden.
Es handelt sich hier um eine Empfehlung des Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge.
Ab der 13. Woche erhalten Schwangere einen Mehrbedarf gem. § 21, Abs. 2, SGB II in Höhe von 17 % der Regelleistung, bei 345 € also 59 € mehr. Der Mehrbedarf muss beantragt werden! Es besteht auch ein Anspruch auf Schwangerschaftsbekleidung. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat dazu folgende Empfehlung gegeben:
* 1 Mantel/Jacke
* 1 Umstandskleid
* 1 Freizeit-/Jogginganzug
* 2 Umstandshosen
* 2 Umstandsblusen
* 2 Pullover/Sweatshirts
* 1 Paar Schuhe
* 2 Unterhemden
* 7 Schlüpfer
* 1 Umstandsmieder
* 2 Umstandsbüstenhalter
* 2 Still-Büstenhalter
* 2 Umstandsstrumpfhosen
* 4 Nachthemden
* 1 Bademantel/Morgenrock
* 1 Gymnastik-Anzug
* 1 Umstandsbadeanzug
* 6 X Reinigungsbedarf
12 - 8 Wochen vor dem Geburtstermin steht Schwangeren eine Erstausstattung für das Baby zu, diese muss ebenfalls beantragt werden (§ 23, Abs. 3, Nr. 2 SGB II). Die Leistung für die Erstausstattung muss von der Sozialagentur vor der Geburt des Babys erbracht werden!
MfG
Marslicht
KleeneSonne
30.10.2008, 14:18
vielen dank fuer den vordruck!
wo geb ich denn diesen formlosen antrag auf mehrbedarf ab?
ich bin studentin (noch ein paar monate lang) und weiss, dass mir ausschliesslich der mehrbedarf zusteht.
wo wende ich mich also hin?
lieben gruss
kathy
An die ARGE deiner Stadt/deines Landkreises.
MfG
Codeman
also ich wohne in delmenhorst bin jetzt in der 14. SSW und mir hat die gute Dame der ARGE gesagt das ich einen Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung & Babyerstausstattung formlos stellen muss. Und dann zb in den Kasten werfen.
Sie hat nix davon gesagt das ich das erst machen muss bevor die Geburt ist & auch nicht, das ich das Geld Mehrbedarf ab der 13. SSW formlos beantragen muss.
Den Antrag für die Erstausstattung etc habe ich schon fertig und werde den und den anderen am Montag abgeben.
Müllermich
01.07.2010, 21:08
Wie aktuell ist dieser Antrag mit seinen Paragraphen und so kann man den Musterantrag so noch ausfüllen und der Arge vorlegen ?
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