Paradies36
07.06.2006, 23:23
Hallo!
Wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, bekommt man eine Sperre von 12 Wochen!
Doch wie ist es mit der Ruhezeit( das Anrechnen der Abfindung)?
Ist es richtig wenn man die gesetzliche Kündigungfrist von 4 Wochen einhält, das man dann keine Anrechnung bekommt?
Gruß
Paradies36
Wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, bekommt man eine Sperre von 12 Wochen!
Doch wie ist es mit der Ruhezeit( das Anrechnen der Abfindung)?
Ist es richtig wenn man die gesetzliche Kündigungfrist von 4 Wochen einhält, das man dann keine Anrechnung bekommt?
Gruß
Paradies36