Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 6 Monate hilfe ?!
Hallo, erst einmal bin ich froh das ich dieses Forum gefunden habe den ich habe seit Anfang Dezember ein großes Existenz Problem.
Ich werde es einmal schildern.
Am 01.06.2007 hatte ich einen unverschuldeten schweren Autounfall mit meiner 5 jährigen Tochter auf der A2. Durch diesen Unfall bin ich Arbeitslos geworden,ich war vorher Berufboxerin.Da ich wieder laufen lernen muss,liegt meine Berufliche Karriere auf Eis.
Seit dem an bekomme ich Harzt IV was wie jeder weis hinten und vorne nicht reicht.
Seit ca. 3 Wochen kann ich wieder selbständig laufen und darf nebenher Kurse leiten was momentan nicht so viel abwirft.Das Arbeitsamt verweigerte bei meinem letzten besuch die Annahme meines Antrag das ich noch etwas weiter Leistungen beziehen darf, mit der Begründung ich bemühe mich nicht genug schneller Laufen zu lernen um Vermittelbar zu sein.Ich habe seit Dezember keine Zahlungen mehr vom Arbeitsamt bekommen.
Ich habe mir jetzt vorgenommen da ich noch jung bin mein Abitur nachzuholen um danach zu Studieren.
Mir wurde empfohlen durch meine noch Behinderung und meiner kleinen Tochter ein Fernstudium zu machen, doch heute habe ich erfahren das Bafög erst nach 6 Monaten Teilnahme am Fernstudium gezahlt wird.Was habe ich für Möglichkeiten diese Zeit Finanziell zu überbrücken?An meinen Unterrichtsstunden verdiene ich momentan knapp 340 € da die Kurse sehr neu sind!! Das reicht für mich und meine Tochter natürlich nicht.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.
Das Arbeitsamt verweigerte bei meinem letzten besuch die Annahme meines Antrag das ich noch etwas weiter Leistungen beziehen darf, mit der Begründung ich bemühe mich nicht genug schneller Laufen zu lernen um Vermittelbar zu sein. Ich verweise da mal auf § 20 Abs. 3 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__20.html).(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält. Also solltest du als erstes noch mal dahin und den Antrag abgeben. Du solltest auch dazuschreiben, dass die Annahme beim letzten mal verweigert wurde.
Das würde ich erstmal für das Wichtigste halten, bevor du dich mit den anderen Dingen beschäftigst.
Ich schließe mich restarts Aussage an... lass dir die Annahme aber auf ner Kopie o.ä bestätigen, das es dann nicht heißt wir ham nichts bekommen.
Mir wurde empfohlen durch meine noch Behinderung und meiner kleinen Tochter ein Fernstudium zu machen, doch heute habe ich erfahren das Bafög erst nach 6 Monaten Teilnahme am Fernstudium gezahlt wird.
Das ist nicht ganz richtig... es kommt darauf an, in wie weit es dich einnimmt...
Beschäftigt es dich vollzeit, gibts bafög, auch sofort!
Beschäftigt es dich nur Teilzeit, sollst du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, also ALG II.
Das mit dem Antrag habe ich schon vorgenommen, bis jetzt kam keine weitere Reaktion darauf.Auch sollte ich Beschwerde einlegen, da die weniger freundliche Arbeitsamt Dame nicht die richtigen Worte gewählt hat und auch sehr laut war und ich finde es sehr erschreckend was in Deutschen Arbeitsämtern los ist.
Zu der Schule:
Es wäre Vollzeit, als besteht doch die Chance für mich Bafög von anfangen zu bekommen? Ist ziemlich verwirrend alles, da fast überall geschrieben steht erst 6 Monate Schule teilnehmen und dann bekomme ich erst Bafög Unterstützung.
Ist es auch richtig dass ich für mich auch wieder Kindergeld bekomme, da ich noch keine 27 Jahre alt bin?
Danke für Eure Antworten erst einmal.
Zum Bafög:
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn
1. der Auszubildende in den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hat und er die Vorbereitung auf den Ausbildungsabschluß in längstens 12 Monaten beenden kann
Oder
2. die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt und diese Zeit zumindest drei aufeinanderfolgende Kalendermonate dauert.
Das ist durch eine Bescheinigung des Fernlehrinstituts nachzuweisen.
Quelle: §3 Abs.3 Bafög (http://bundesrecht.juris.de/baf_g/__3.html)
Jetzt zum Kindergeld:
Als Boxerin hattest du denke ich mal noch keine Ausbildung, also wirds so aussehen:
Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es
noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und
für einen Beruf ausgebildet wird
Quelle: §32 Abs.4 Nr.2a ESTG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__32.html)
Also bis zum 25 Lebensjahr wäre es möglich, ja. Wo du die 27 her hast ist mir schleierhaft :confused:
Mir hat das die Dame vom Bafög Amt in Berlin am Telefon zu mitgeteilt das man bis zum 27 Lebensjahr dann zuzüglich Kindergeld bekommt.Gut dann bin ich jetzt etwas schlauer.
Ich habe eine Abgeschlossene Berufsausbildung als Fitnesstrainerin mit Lizenz zur Ausbildung für Körperlich und Geistig Behinderten Kinder.
Ich habe eine Abgeschlossene Berufsausbildung als Fitnesstrainerin mit Lizenz zur Ausbildung für Körperlich und Geistig Behinderten Kinder.
Dann steht hinter dem Kindergeld ein ? ... Ich habe gemerkt, dass die Familienkassen es teilweise so, teilweise so ansehen. EInerseits würdest du Kindergeld bewilligt bekommen, andererseits sehen sie es wieder so nur die erst-Ausbildung. Es ist nirgendwo klar geregelt, also würde ich schon versuchen mich dann dort durchzusetzen.
Ich bedanke mich hiermit ersteinmal und werde heute alle wege in angriff nehmen.
Westfalenjunge
21.12.2007, 08:18
Hallo ginga,
ich habe mir den Thread gerade einmal komplett durchgelesen und möchte da einige meiner Gedanken beisteuern:
Vor dem Fernstudium – wenn ich das jetzt richtig verstanden habe – möchtest du zunächst dein Abitur nachmachen.
Das erinnert mich an eine Geschichte bei der ARGE Aachen (und anschließend vor dem dortigen Sozialgericht), wo ein 35-jähriger Mann seinen Realschulabschluss nachmachen wollte. Hier verweigerte die ARGE die Zahlung, da ja die schulische Ausbildung grundsätzlich BaföG-fähig sei.
Das BaföG-Amt verweigerte jedoch auch eine Zahlung (weil er mit 35 Jahren zu alt war und deshalb die persönlichen Voraussetzung für eine Förderung nicht erfüllte). Hätte ihn das BaföG-Amt hier vollständig aufgeklärt und korrekt beraten, wäre das anschließende SG-Verfahren vielleicht nicht nötig gewesen.
So kam es dazu und erst die Richter stellten den Sachverhalt klar:
Im ersten Semester sei die Beanspruchung des Schülers nicht so groß, als dass er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Somit ergibt sich schon dem Grunde nach kein (!) Anspruch auf BaföG und damit war der Alg2-Anspruch für dieses erste Semester wieder gegeben.
Die verbleibenden zwei Semester beanspruchen den Schüler jedoch dermaßen, dass hier ein BaföG-Anspruch dem Grunde nach gegeben ist.
Dass der Antragsteller nun konkret in diesem Fall kein BaföG erhält, liegt an seinen persönlichen Voraussetzungen (hier: Alter).
Damit ist dann aber auch der Alg2-Anspruch futsch. Fazit: Der Mann konnte ein Semester die Schule besuchen und bekam Alg2, danach konnte er sich aussuchen: Entweder Alg2 und keine Schule oder von Luft und Liebe leben und die Schule besuchen. Ich denke mal, dass das der Hintergrund der Bemerkung mit den ersten 6 Monaten war.
Die Nicht-Entgegennahme des Alg2-Antrages war natürlich eine Frechheit.
Lass dich aber dadurch nicht provozieren. Aber als ehemalige Profi-Boxerin bringst du sicher einen ruhigen Charakterzug mit.
Also: Wirf den Antrag im Beisein eines Zeugen in den Postkasten der ARGE (erspart dir das teure Einschreiben) und schreib auf einen Begleitbrief die Art der Zustellung auf.
„Dieser Antrag wurde Ihnen im Beisein des Zeugen XY durch Einwurf in den Postkasten der ARGE XY am XY um XY Uhr zugestellt.
“ Schon ist die Sache erledigt und die müssen nun handeln.
Hallo,
super das du auf meine Einträge Reagiert hast, vielen dank für die mühe.
Das mit dem Brief unter Zeugen ect. habe ich alles Erledigt,nur leider sitze ich da auf heißen Kohlen und bin ziemlich neugierig weil sich nichts bewegt.Ich habe nicht so die Ahnung wie lange ich da Zeit einplanen muss, bis da jemand Reagieren möchte.
Das Bafög-Amt will auch nicht so richtig aus den Latschen und mir nun sagen wie es weiter gehen soll, ich bin da mehr der Freund der Taten und nicht der leeren Worte und Rumgeier.Schade ist ja dann nur,keine Unterstützung keine Schule ,kein Studium:(.
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