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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 Bafög in der Bedarfsgemeinschaft


mrzsas
10.06.2005, 16:29
hallo,

ich habe eine frage in bezug auf alg 2.
ich lebe mit meiner freundin in einer bedarfsgemeinschaft, und wir sind nicht verheiratet.
wir beziehen beide alg 2. meine freundin will nun eine ausbildung beginnen und bekommt dann bafög. meine frage nun, darf ihr bafög als einkommen für die bedarfsgemeinschaft gerechnet werden ? im sozial gesetzbuch steht das zweckbestimmtes einkommen nicht angerechnet werden darf. in meinen augen ist bafög zweckbestimmt da es ihr ja die ausbildung ermöglichen soll,
oder muß sie mit dem bafög dann auch für meinen lebensunterhalt zahlen ?

Betroffener
10.06.2005, 22:07
:welcome: mrzsas,

diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten.

Der erste schwierige Themenkreis (grundsätzlich) wäre mal die gemeinsame Bedarfsgemeinschaft für zwei Alleinstehende, die besser eine Wohngemeinschaft wäre - was schnellstmöglich geändert werden sollte.
Dieses hat auch Auswirkungen auf das BAföG.

BAföG wird ja zumindest teilweise als Darlehen gewährt nach meiner Kenntnis, was aber beim Schüler-BAföG bei Euch wohl nicht zutrifft.

Bei Personen unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung wird üblicherweise sowohl bei BAfög wie auch bei ALG II überprüft, ob die Eltern nicht noch unterhaltspflichtig sind bzw. durch ihr Einkommen dazu in der Lage sind (auch wenn die Nachkommen schon eigene Hausstände haben).

Und jetzt kommts:
Wenn BAfög gewährt wird, würde das BAföG Deiner Freundin (wahrscheinlich die berühmten 192€) auf den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, da ihr (wahrscheinlich aus Unwissenheit in einer gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft steckt - wegen Ankreuzens von "eheähnliche Gemeinschaft" auf einem Antrag für euch beide).

Als Gemeinschaft bekommt Ihr 622 € (West) oder 598 € (Ost) + KdU abzüglich BAföG.

Als Alleinstehende in einer Wohngemeinschaft würde jeder den vollen Satz bekommen 345 € (West) oder 331 € (Ost) = 690 € (West) oder 662 €
(Ost) zzgl. jeweils die halbe Miete und nur bei Deiner Freundin würde durch das BAföG das ALG II um die 192 € reduziert.

Zusatzfrage: Ist da noch irgendwo das Kindergeld im Spiel - entweder bei den Eltern oder umgeleitet zu beiden oder einem von Euch ?

Sicher haben auch noch andere aus dem Team noch Kommentare dazu.

mrzsas
11.06.2005, 14:22
hallo,

danke für die schnelle antwort.
also meine freundin bekommt kindergeld ich nicht.
Das bafög meiner freundin würden um 400 euro sein weil es eine ausbildung an einer fachschule ist und es wäre dann ihre zweite ausbildung. davon muß sie nix zurückbezahlen. ist es eigentlich rechtens das wir als bedarfsgemeinschaft zählen oder kann man sich dagegen wehren?

mfg

mrzsas

Betroffener
11.06.2005, 15:04
Tja,

irgendwer muss ja entschieden haben, nur einen Antrag auszufüllen und das Kreuzchen bei "eheähnliches Verhältnis" zu machen...

Hier habe ich natürlich keine Ahnung, wie lange das alles schon her ist.
Gerade zum Jahreswechsel gabe es viele bewußt falsche Informationen, die vermeiden sollten, daß die Wohngemeinschaften mit Alleinstehenden überhand nehmen und auch die Informationen waren noch sehr dünn gesät und es gab wohl auch mehr oder weniger einen Automatismus Paare automatisch in eine Bedarfsgemeinschaft zu "stopfen".

Das würde ich zum Anlass nehmen, aufgrund von Unwissenheit, mangelnder Erläuterung (und was weiss ich, was Euch noch sinnvolles einfällt dazu), daß ihr das eben alles falsch verstanden habt und das alles ganz anders ist und ihr das jetzt natürlich richtstellen und korrigieren wollt.
Erst mal keine Wort zum BAföG-Antrag in diesem Zusammenhang!

Und dann mit dem Amt aus obigen Gründen die Aufgliederung in zwei separate Bedarfsgemeinschaften (eine pro Person), die als Alleinstehende in einer Wohngemeinschaft zusammenleben mit aufgeteilter KdU beantragen
Das sollte eigentlich auch über einen sogenannten "Aktualisierungsantrag" funktionieren. (siehe hierzu auch den Thread vom User "Biberzahn").

Gerade in Eurem Alter kann auch von den für eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft geforderten Themen auch noch keine Rede sein.

Gemeinsame Konten oder Verfügungsrechte ebenso wie gemeinsames wirtschaften und das gegenseitige Einstehen sind also die großen Tabus.
Bei Euch könnte man also locker davon ausgehen, das es keine auf Dauer angelegte enge Bindung gibt, sondern eben eine Zweckgemeinschaft durch Teilen des Wohnraumes.

Hier noch mal die Definitionen der Arbeitsagentur, der zudem auch noch diverse Gerichtsentscheidungen entgegenstehen:
Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.

Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.
Alles klar?
Viel Erfolg

mrzsas
11.06.2005, 15:48
danke du hast mir sehr geholfen,

wenn ich das jetzt so lese stell ich fest das wir ja auf keinen fall eine bedarfsgemeinschaft sind. die auf dem arbeitsamt haben uns vom ersten tag an gleich als eine eingestuft ohne überhaupt zu fragen wie das bei uns eigentlich läuft. aber das werd ich sicher in den nächsten tagen mal klar stellen :twisted: .

mrzsas