Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrrad
peter2006
08.06.2006, 09:51
mein Sohn wohnt nun bei mir.da er nun eine andere schule besucht benötigt er noch dringlichst einige neue sachen wie z.b. 1 Fahrrad ,Schultasche ,Schreibsachen,etc .....ich habe bei der Arge nachgefragt wegen kostenübernahme ...mir wurde mitgeteilt das so etwas alles in den regelleistungen enthalten ist.wo kann ich so etwas nachlesen.????
gruß peter :patsch:
StephanK
08.06.2006, 10:46
In § 20 Abs. 1 SGB II: Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. - und indirekt (im Umkehrschluss) aus der Tatsache, dass es nur für ganz bestimmte Sondersituationen (Schwangerschaft, medizinisch notwendige aufwändige Ernährung) zusätzliche Leistungen gibt. Alles andere muss aus der Regelleistung gedeckt werden, wobei erwartet wird, dass man aus der Regelleistung etwas ansparen kann... (Frag mich bitte nicht, wie! :evil: )
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