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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit wegen Vorstellungsgespräch


globii
19.12.2007, 12:33
Hallo zusammen,

ich hatte von der Agentur für Arbeit einen Termin für eine "Infoveranstaltung für Rechte und Pflichten Arbeitsloser" erhalten. Der Termin war um 10.00.
Ich hatte aber am gleichen Tag, allerdings um 13.00, ein Vorstellungsgespräch.
Da ich nicht wußte wie lang so eine Infoveranstalltung geht und ich mir den Kopf für das Vorstellungsgespräch frei halten wollte (mein erstes Vorstellungsgespräch seit dem für den Ausbildungsplatz), habe ich einige Tage vorher bei der Agentur für Arbeit angerufen, meine Situation geschildert und erfragt, ob ich denn aus genannten Gründen (Sorge vor zeitlicher Bedrängnis, Konzentration auf das Vorstellungsgespräch) den Termin absagen könnte. Dies wurde mir bestätigt.
Nun habe ich leider den Fehler begangen, den Termin nicht schriftlich abzusagen, sondern bin davon ausgegangen, dass das telefonisch ausreicht, habe mir aber vom Arbeitgeber eine Bestätigung geben lassen, dass ich bei dem Vorstellungsgespräch war. Dann kam auch schon der Brief über eine Sperrzeit wegen Meldeversäumnis (da ich den Termin bei der Agentur nicht schriftlich abgesagt hatte). Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und die Bestätigung des Vorstellungsgepräches mit abgegeben. Leider wurde der Widerspruch mit der Begründung abgelehnt, ich haette ja genug Zeit gehabt, nach der Infoveranstalltung zu dem Vorstellungsgespräch zu gehen.
Ich kann das ganze ja irgendwo nachvollziehen, habe mich auch nicht 100% korrekt verhalten, da ich den Termin nicht schriftlich abgesagt habe.
Was mich aber halt wirklich stört, ist die Tatsache, dass ich aus Unsicherheit beim Arbeitsamt nachgefragt habe und daraufhin nach mir gegebenen Informationen gehandelt habe und nun mit einer Sperrzeit da sitze. Meinen Berater (telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass er über solch Widersprüche entscheidet) scheint das ganze nicht zu interessieren, ich hatte nach der Absage des Widerspruchs einen Termin erbeten und bekam daraufhin die Email von ihm, dass ich mich an die Widerspruchsstelle wenden soll. Ich frage mich aber was ich da soll, wenn er doch über den Widerspruch entscheidet. Also habe ich ihm direkt eine Email geschrieben (am 14.12.) und meine Situation erklärt. Eine Antwort gab es bisher leider nicht.
Gibt es nach Ablehnung eines Widerspruchs überhaupt noch die Möglichkeit nochmals zu widersprechen?
Kann ich meinen Berater wechseln? Meiner scheint mir doch ein m..... zu sein

danke schonmal und Grüße

wob

StephanK
19.12.2007, 18:23
:welcome: wob,
die erste Frage ist, ob die Einladung zu dieser Informationsveranstaltung mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen war, also einen Absatz enthielt, in dem darauf hingewiesen wurde, dass bei Nichterscheinen eine Sperrzeit blüht? Falls nicht, dann wäre die Sperrzeit allein schon wegen Fehlens der Rechtsfolgenbelehrung rechtswidrig.

Die zweite Frage wäre dann natürlich, ob Dein Vorstellungsgespräch nicht einen wichtigen Grund dargestellt hat, der Dich berechtigte, der Info-Veranstaltung fernzubleiben. Da kommt es auch auf die Einzelheiten an, vor allem auf die Zeit der Anreise zu dem Vorstellungsgespräch, die Du realistischer- und vorsichtigerweise einkalkulieren musstest.

Leider war es ein wenig leichtsinnig von Dir, Dich auf eine telefonische Absprache zu verlassen. Gewöhne Dir bitte an, ALLES in Bezug auf die Arbeitsagentur entweder persönlich oder schriftlich zu machen und führ am besten penibel Buch über Dein Tun und Lassen. Das ist zwar lästig, aber zur eigenen Absicherung leider notwendig.

Gibt es nach Ablehnung eines Widerspruchs überhaupt noch die Möglichkeit nochmals zu widersprechen?Nein. Der Widerspruchsbescheid enthält eine Rechtsmittelbelehrung, aus der Du entnehmen kannst, dass Du beim Sozialgericht gegen die Sperrzeit klagen müsstest. Das ist weniger dramatisch als Du vielleicht denkst, siehe hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ sozialgerichtsverfahren) - überleg's Dir also.