Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einstiegsgeld im Hinblick auf Freiberuflichkeit - Help !
Gänseblümchen
10.06.2005, 21:17
Arbeitlosengeld II und Einstiegsgeld auf Grund einer freiberuflichen Tätigkeit (= geplant, doch ich hab zu wenig Infos !!!)
Wenn die Einnahmen meinen Bedarf übersteigen muss ich mich dann selbst versichern? Auch wenn das nur kurzzeitig so wäre, wer hat damit Erfahrung - wer kann mir Tips geben?
Fällt das Einstiegsgeld grundsätzlich weg wenn mein Einkommen meinen Bedarf in meiner BG übersteigt? Muss ich mich grundsätzlich selber versichern bei Arbeitslosengeld II + Einstiegsgeld (wegen Freiberuflichkeit/Selbstständigkeit) oder brauche ich mich darum nicht zu kümmern? Wer hat Erfahrungen??? Help !!!
Kann ich Betriebsausgaben geltend machen und dadurch meinen Gewinn reduzieren oder sind nur die Einnahmen relevant?
Danke und schöne Grüße Anita
:engel:
Betroffener
10.06.2005, 21:29
:welcome: Anita,
hast Du Dich richtig erkundigt, ob man Dir das Einstiegsgeld gewähren will?
Das ist nämlich eine KANN-Bestimmung, die aber kaum noch gewährt wird.
Nicht das Du Dir unnötig einen Kopf machst.
Ansonsten ist ein Blick hier hinein vielleicht erst mal hilfreich.
ALN Info-ALG II: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
Wenn Du damit durch bist beim Thema ICH-AG / Überbrückungsgeld / Einstiegsgeld, hast Du vielleicht noch ganz andere Fragen
hm, kommt noch schlimmer:
hab im moment exakt das problem, dass ich beim a-amt das so geschildert bekommen habe, dass ich bezüglich ünterstützung zur selbstständigkeit weiterhin (1jahr, wobei bedarfsprüfung nach 1/2jahr erfolgt) alg2 und nach vorlage dieses businessplanes - rückwirkend - ab beginn gewerbeanmeldung noch einstiegsgeld in höhe von 172€ bekommen würde, der verdienst aus dem angemeldeten gewerbe sei dann sozusagen als "grundstock" zu sehen, auf den man eine echte selbstständigkeit aufbauen könne. da somit ja auch die fortzahlung des alg2 (für eben diesen zeitraum von bis zu 1 jahr) gegeben sei, wäre man/frau auch automatisch kranken- und rentenversichert.
da ich aber einen artikel gefunden habe, der ganz klar besagt, dass der nachteil des "einstieggeldes" der sei, dass nur ca. 17% des aus dem neu gegründeten gewerbes übrig bleibt, hab ich eben bei demselben herrn nachgefragt, der mich darauf hin ans sozialamt verwies, die mir wiederum erklärten, dass mein anspruch auf alg2 erlöschen würde, sofern ich mit diesem gerade erst begonnen gewerbe mehr als eben diesen betrag des alg2 verdienen würde... und was ist dann mit kranken- und rentenversicherung? und wie soll z.b. betriebshaftpflichtversicherung, irgend ein billiger gebrauchtwagen, und all die anderen kleinen beträge finanziert werden, die halt eben nicht da sind, wenn man desillusioniert zu haus hockt und eben sich mit der arbeitslosigkeit "arrangiert" hat...
sorry, wurde dann zum schluss doch noch etwas sarkastisch...
also: wenn jemand zu diesem chaos wirklich was weiss, was helfen könnte, BITTE schreiben! thanks s*
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.