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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gekündigt-Umzug mit Kind in anderes Bundesland zu Freund???


miss-juvel
19.12.2007, 15:53
Hallo....

habe mich gerade hier angemeldet, und möchte mich, bzw meine Situation zuersteinmal vorstellen...

Ich bin 24 Jahre jung, habe eine 2,5jahre junge tochter, und beziehe ARGE-Zuschuss, da ich bis eben noch teilzeit-berufstätig war, mein gehalt aber nicht zur deckung des lebensunterhalts gereicht hat.
Situation ist nun diese, ich wohne noch bis 31.märz in einer (zu teuren) wohnung, in der ich zuvor mit dem Kindesvater zusammengelebt habe. Die ARGE bezahlt die Miete für diese Wohnung bis dahin.
Nun muss ich dann sowieso umziehen, und habe den Wunsch meinem neuen Freund näher zu kommen, bzw wir wollen zusammenziehen - mit meiner Tochter.
Nun wohne ich in Düsseldorf, und der Umzug soll nach Heidelberg/Mannheim erfolgen. Mein neuer Freund ist Student und bezieht Bafög, kann und möchte (ich möchte es auch nicht) also nicht für mich und meine Tochter aufkommen.

Was haben wire nun für möglichkeiten, den umzug zu realisieren? Und wie läuft das jetzt mit den Anträgen ab? ich muss mich ja als erstes einmal arbeitslos melden...und wie geht es dann weiter? Wegen des Umzugs, der neuen Wohnung, was kommt nun alles auf mich zu, an wen muss ich mich wenden, wie wird es geld-mässig weitergehen?

Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten. Sollten noch Fragen offen sein, bitte stellen, ich beantworte sie zügig.

Lieben Gruß, Miss-J

fragi
20.12.2007, 05:16
Hallo miss-juvel,

also der Umzug wäre ja schonmal erforderlich, das ist wichtig, denn da die Miete zu hoch ist, sollst du dir ja eine neue Wohnung suchen.

Es wird jetzt also so laufen, dass du dir im Mannheimer-Raum Wohnungungsangebote raussuchst, diese ggf. auch besichtigst, und dann der ARGE in Düsseldort zur genehmigung vorlegst.


Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.

Quelle: §22 Abs.2 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html)

Diese sprechen das dann mit dem "neuen" Träger im Mannheimer-Raum ab. Ich rate dazu lieber einige vorzulegen, damit die ARGE in dem Sinne auch ne Auswahl hat und sich nicht bedrängt fühlt.
DIe Düsseldorfer ARGE wird hier wohl kaum die Zustimmung verweigern, denn die freuen sich über jeden gehenden Kunden.

Jetzt gehts weiter, du hast die Zusicherung für eine der neuen Unterkunften:
Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. 2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. 3Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
Quelle: §22 Abs.3 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html)

Das heißt sowohl Beschaffungskosten als auch Umzugskosten musst du in Düsseldorf beantragen, Mietkaution aber in Mannheim.

Ich weiß ein großes hin und her, aber es muss ja alles seine richtigkeit haben.
Mach nichts ohne vorherige Zusicherung, sonst bleibst du auf den kosten sitzen, das ist ganz wichtig.

Und wenn du nicht willst, dass dein Freund mit für euch bezahlt, nimm dir keinesfalls ne gemeinsame Wohnung.