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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HARTZ IV, Basis-Job und Maßnahme


edualla
19.12.2007, 21:37
Hallo an alle.
Folgendes: Ich bin HATZ IV-Empfänger. Seit August 2006 arbeite ich als Hausmeister auf 400,00-Basisjob (im Moment verdiene ich dort 160,00 EUR).
Jetzt schlägt die ArGe mir eins nach dem anderen vor: zuerst EEJ und jetzt (Betriebliche Trainingsmaßnahme zur Eignungsfeststellung nach §16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 48 ff. SGB III) Praktikum (14 Tage) in einer Firma mit ?möglicher? Einstellung.
In meinem (unterschriebenen) Basis-Job Arbeitsvertrag steht 8 Wo. Kündigungsfrist, also folgender Text drin:

§ 10 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Anstellungsverhältnis endet von selbst, ohne dass es es einer Kündigung bedarf, am letzten Tag des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet.
Für die Zeit davor gilt eine Kündigungsfrist von 8 Wochen. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 13 Vertragsstrafe bei Vertragsbruch
Tritt der Arbeitnehmer des Arbeitsverhältnis nicht an, löst er das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist vor Fristablauf ohne wichtigen Grund oder wird der Arbeitgeber durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zur fristlosen Kündigung der Arbeitsverhältnisses veranlasst, so verpflichtet er sich, für jeden Arbeitstag der Kündigungsfrist, den er nicht einhält, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Tagesverdienstes (brutto) an den Arbeitgeber zu zahlen, begrenzt auf einen Monatslohn. Der Arbeitgeber kann einen weitergehenden Schaden geltend machen.

Ich hab zu meinem SB von diesen 8 Wo., die ich einhalten muss, gesagt; er sagt zu mir, ich sollte zu dieser Firma (Basis-Job) nicht mehr hingehen. Weiter hat der SB mir gedroht, falls diese Maßnahme "in die Hose gehen sollte", so bekomme ich Riesenprobleme und einen EEJ.
Am Freitag hat er mich wieder zu sich eingeladen.
Wie soll ich mich in dieser Situation verhalten?????
Ich danke Euch im Voraus.

MfG
Ed

fragi
20.12.2007, 05:39
Hallo edualla,

es steht erstmal die Frage im Raum, lässt sich beides miteinander zeitlich vereinbaren oder nicht?

edualla
20.12.2007, 09:10
Hallo edualla,

es steht erstmal die Frage im Raum, lässt sich beides miteinander zeitlich vereinbaren oder nicht?

Hallo fragi.
Wie ich schon unter einem anderen Thema geschrieben habe, bin ich bei dem Basis-Job auf Abruf (mal 4 Std., mal 2 Std. und wenn ich ein Auto von Stuttgart holen muss - sogar 24 Std. unterwegs). D.h. die beiden Jobs können miteinander zeitlich nicht vereinbart werden.

MfG

Ed

fragi
20.12.2007, 10:42
Also zuersteinmal, die Kündigungsfrist hat bestand... Sie hat sich noch nicht erhöht, dafür arbeitest du dort noch nicht Lang genug, aber an die 8 Wochen hast du dich zuersteinmal zu halten.

Kündigst du aber, machst du dich einer Sanktion schuldig:
der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert
eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16a geförderte Arbeit, ein zumutbares Angebot nach § 15a oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen
Quelle: §31 Abs.1 Nr.1c SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html)

Jetzt mal zu der Maßnahme... diese müsste normal in der Eingliederungsvereinbarung stehen...
Habe mir deine mal rausgesucht, die ist ja hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=68686) zu finden:
Hier ist aber keine Maßnahme aufgenommen, hier gehört sie aber rein, denn eine Sanktionierung ist nur möglich (lies dir mal §31 Abs.1 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html) durch), wenn du dich weigerst eine der Pflichten (auch Maßnahmen) aus der EGV nichtzu beginnen oder diese abbrichst.

Daher wird er warscheinlich darauf drängen die EGV zu ändern. Wichtig wie immer nichts vor Ort unterschreiben.
Der Satz: "ich werds meinem Rechtsanwalt zur prüfung vorlegen" wirkt wunder. :)

Dem Entgegen steht dann sowieso dein Mini-Job, wo du durch aufgabe eine Sanktion kassieren müsstest. Soweit meine Meinung dazu.

edualla
20.12.2007, 16:10
Hallo fragi.
Vielen Dank erstmal für Deine Mühe und rasche Antwort.
Bin gespannt, was mein SB mir Morgen sagen will.
MfG
Ed