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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1 Euro Job ablehnen?


Laytom
08.06.2006, 14:12
Servus,

habe heute einen 1 Euro Job angetreten, jedoch dann schnell festgestellt, das das nur Betrug ist. Ich gehöre zu den Leuten, die morgens die Stellenangebote durchgehen und sich auch sofort darauf bewerben. Das weiss mein Fallmanager und bot mir trotzdem den 1 Euro Job an und sagte, das könnte ich dort auch. Heute wurde mir mitgeteilt, das das nicht möglich ist, das soll ich nach Feierabend um 18 Uhr machen. Während der Arbeit darf ich noch nicht mal das Handy anhaben. Dadurch habe ich 2 Anrufe von Arbeitgebern verpasst, bei denen ich mich beworben hatte.

Heute Mittag habe ich dann gesagt, das mache ich nicht mit, da ich dadurch meine Arbeitslosigkeit nicht beenden kann. Daraufhin wurde ich von meinem Chef erpresst, in dem er sagte, das wenn ich aufhören würde, er dafür sorgen würde, das ich kein Geld mehr bekomme. Ich bin dann gegangen und habe meinem Fallmanager Bescheid gesagt und der sagte, das ich dadurch nun eine 30% Reduzierung bekomme.

Wie kann ich das abwenden? Hat das jemand schon Mal versucht?

Mit freundlichen Grüssen

Thorsten

Armes Deutschland ...

Wir haben "nur" 4,5 Millionen Arbeitslose .... weswegen?
1. ca 600.000 in 1 Euro Jobs gesteckt werden und nicht mehr als Arbeitslos zählen
2. ca 500.000 in Fortbildungen vom Arbeitsamt stecken
3. ca 750.000 lieber nochmal in die Schule zurückgingen
4. ca 500.000 keinerlei Gelder kriegen, weil Sie bei Verwandten leben und auch nicht als Arbeitslos zählen.

Das macht fast 7 Millionen Arbeitslose .... leider

Die Ägypter
08.06.2006, 18:21
Hallo Thorsten,

du kannst es abzuwenden versuchen, indem du gegen die Kürzung klagst - vor dem Sozialgericht mit Einstweiliger Anordnung..

Eine andere Möglichkeit sehe ich da nicht! Problem dabei: Eine Aussage gegen die andere - oder waren Kollegen dabei (Anweisung Handy auszuschalten?) Lässt sich beweisen, dass du mit eingeschaltetem Handy eindeutig einen Job bekommen hättest =?

Du merkst worauf ich hinaus will?

Milano
03.01.2007, 22:38
Hallo Thorsten,

wie viele Stunden wurden Dir eigentlich "aufgebrummt"
Üblich sind 30 Stunden in der Woche bei 120 Euro im Monat ohne Abzug.
Wann fängst Du diesen Job an, doch nicht etwa um 8:00 Uhr oder???
Dann wären es nur knappe vier Tage und warum sollst Du Dein Handy ausstellen?

Das alles würde ich einschließlich der Erpressung Deinem Fallmanager sagen, so daß dieser Arbeitgeber bei denen auf die rote Liste gesetzt wird und niemand mehr dort hin vermittelt wird.


Es gibt Arbeitgeber, die diese 1-Euro-Jobber im wahrsten Sinne des Wortes ausbeuten.


Wenn alles nichts hilft, würde ich mittels einem Beratungsschein einen Anwalt Deiner Wahl aufsuchen.
Den Beratungsschein bekommst Du vom Amtsgericht vom zuständigen Rechtspfleger. So ist es bei uns in Bad Segeberg jedenfalls.


Außerdem meine ich, Du kannst bis zu Drei Ein-Euro-Job hintereinander??? ablehnen, bis Dir finanzielle Konsequenzen seitens der Arbeitsgemeintschaft drohen.
Kann sein, daß auch Dein Fallmanager mit dem Typen unter einer Decke steckt, man weiß ja nie.
Schließlich strich sich ein Mitarbeiter in Lübeck das Leistungsentgelt von Arbeitslosen ein und dieses kam raus, als sich die Betroffenen beschwerten, daß diese zu wenig Geld bekämen.

oder einfach eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Leiter der Arbeitsgemeinschaft schreiben und Einspruch sofort einlegen, wenn die Kürzung da ist.

StephanK
04.01.2007, 08:17
Außerdem meine ich, Du kannst bis zu Drei Ein-Euro-Job hintereinander??? ablehnen, bis Dir finanzielle Konsequenzen seitens der Arbeitsgemeintschaft drohen.NEIN:!: Das ist nicht so. 1-€-Jobs kann man nur dann ablehnen, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen.

Eine feste gesetzliche Obergrenze der Arbeitszeit unterhalb der für jeden Arbeitnehmer geltenden Regeln (Arbeitszeitgesetz) gibt es allerdings nicht. Leidiglich in der "Arbeitshilfe zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten" heisst es, dass "Eigeninitiative zur beruflichen Integration ermöglicht werden" und dafür die Arbeitszeit "in der Regel 30 Stunden (einschließlich z.B. Qualifizierung) nicht überschreiten" soll. Das ist aber leider wachsweich.

Die Sache mit Mobiltelefon am Arbeitsplatz solltest Du mit Deinem Fallmanager besprechen. Auch ihm muss klar sein, dass der 1-€-Job nichts daran ändert, dass Du selbst einen Job suchen musst und deswegen auch die Möglichkeiten dazu haben musst. Wenn in Deiner Branche telefonische Bewerbungen und/oder Einladungen zu Vorstellungsgesprächen üblich sind, muss das auch möglich sein bzw. gemacht werden. Schließlich geht es nicht um Deine Privatgespräche.
1-€-Job ist nichts anstatt von Job-Suche und erst recht nichts anstatt eines bezahlten Jobs. Darauf kannst und solltest Du auch beharren.

Swen L.
28.02.2007, 20:29
Hallo, ich gerade neu hier und habe eine recht wichtige Frage.

Es handelt sich darum, ob meine Freundin einen EEJ ablehnen darf oder nicht.

Folgendes: Sie wurde jetzt für Freitag zu einem Gespräch bei der ARGE eingeladen wegen eines EEJobs, allerdings geht sie täglich einer festen Beschäftigung in einer Dauer von 1 1/2 Stunden in der Zeit von 17 - 18:30 Uhr nach. Sie verdient damit monatlich ca. 300 - 350 € wovon ihr das natürlich voll angerechnet wird und einen kleinen selbstbehalt davon hat.

Nun ist sie mittlerweile 54 Jahre alt und kann auch nicht mehr so arbeiten wie vorher, d.h. wenn sie diesen EEJ machen muß, wird sie sich von dem festen Job trennen müssen.

Kann sie die EEJobs ablehnen?

efge
28.02.2007, 21:24
:welcome: Swen,

vielleicht hilft Dir bzw. Euch schon folgender Thread
Nebentätigkeit und MAE (=EEJ) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=31927)

Swen L.
28.02.2007, 22:45
:welcome: Swen,

vielleicht hilft Dir bzw. Euch schon folgender Thread
Nebentätigkeit und MAE (=EEJ) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=31927)



Danke für das schnelle Feedback, doch allerdings habe ich das jetzt so verstanden, das sie diesen EEJ wohl doch annehmen muß.

Meine Freundin will eigentlich umgehen das sie eine Arbeitsunfähigkeit beantragt. Denn wenn sie das macht, wäre die ARGE nicht mehr für sie zuständig (da sie erst Mitte Februar den Hartz IV Antrag beantragt hat), sondern das Sozialamt wurde ihr gesagt und sie müßte dann wieder den ganzen blöden Schriftkram erledigen (und das war nichjt gerade wenig, weil sie Unterhalt von Ihrem Exgatten bezog, allerdings AU wurde und jetzt die Rente beantragte und somit den Unterhalt eingestellt hat).

Wie schaut es denn rechtlich aus wenn sie der ARGE sagt, sie würde den Nebenjob sofort aufgeben aus gesundheitlichen Gründen wenn sie diesen EEJ machen müßte? Wobei das Amt sich dabei in jedem Fall schlechter stehen würde, aber das wissen wir nun mal alle.

Milano
02.03.2007, 15:16
soviel ich weiß, sind diese Jobs vorrangiger als diese sogenannten Ein-Euro-Jobs.

Was hat man denn von diesen?

a) man ist raus aus der Arbeitslosenstatistik
b) diese Art von Arbeit ist begrenzt und nach Ablauf dieser Zeit steht man wieder auf der Straße

wogegen man bei diesen Nebenjobs meist ohne Befristung arbeitet und man eine Aussicht auf Festeinstellung hat.

Zur Not würde ich mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen und nicht vergessen, einen Beratungshilfeschein beim örtlichen Amtsgericht zu beantragen.