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Paradies36
08.06.2006, 15:36
Hallo!

Von der Krankenkasse wurde mir mitgeteilt das ich am 20. Juni wieder an meinen Arbeitsplatz arbeiten kann.

Mein AG sagte mir, das er keinen Arbeitsplatz mit meinen Leistungs-einschränkungen zu Verfügung hätte.

Das heißt ich muß mich wieder Krank melden und die Krankenkasse bezahlt mir weiter bis 78 Wochen das Krankengeld.

Dann werde ich ausgesteuert und muß mich beim Arbeitsamt melden.

Was passiert dann dort mit mir, wie sind die weiteren Folgen?


Gruß

Paradies

Seebarsch
08.06.2006, 18:59
Nach Ablauf des Krankengeldes besteht zumindest vorläufig Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Rechtzeitig vor dem ja feststehenden Ende des Krankengeldes bei der Agentur melden und dort einen Antrag auf Leistungen stellen.
Trotz weiterhin vorliegender Arbeitsunfähigkeit wird nach dem § 125 SGB III zunächst Verfügbarkeit unterstellt und Alg 1 gezahlt.
http://www.rententips.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0312500
Die Agentur stellt dann über den Agenturarzt fest, ob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Leistungsvermögen von mindestens 15 Stunden wchtl. vorliegt.
Liegt das vor, wird weiter Alg gezahlt.
Liegt das nicht vor, werden Sie gezwungen, bei dem Rententräger einen Antrag auf Rehabilitation oder Erwerbsminderung ( früher EU-Rente) zu stellen.
Das Alg wird dann bis zur Entscheidung des Rententrägers weitergezahlt.

Stellt der Rententräger volle Erwerbsminderung fest, fällt der Anspruch auf Alg 1 weg und der Rententräger zahlt die Rente.
Stellt der Rententräger fest, dass keine Erwerbsminderung vorliegt, wird weiter weiter Alg 1 gezahlt !
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