PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG2 und WG mit EX ?


Mira
08.06.2006, 16:37
Hallo an alle..

Nun stehe ich vor einem großen Problem und weiß nicht weiter.
Meine Situation sieht so aus:

Ich lebe seit fast 4 Jahren von meinem Mann getrennt, wir haben 2 Kinder, eins lebt bei ihm, eins bei mir.
Ich bekomme ALG2 und jetzt will meine Tochter, die bei mir lebt auch zum Vater ziehen. Dadurch kann ich die Wohnung nicht halten, ist dann zu groß und zu teuer fürs Amt.
Da kam mein Nochmann auf die Idee, da er eh umziehen muß, nimmt er eine größere Wohnung und vermietet mir ein Zimmer, damit ich weiterhin auch die Kinder um mich habe, ich müßte nur schnell Arbeit finden, damit es keinen Ärger mit dem Amt gibt. Super Idee dachte ich..
Doch heute Termin beim Amt gehabt und plötzlich soll ich eine Umschulung bekommen, die mir seit 1 Jahr versagt wurde vom Arbeitsamt. Freue mich ja sehr darüber, aber wie sage ich denen das ich bei meinem Ex in eine WG ziehen will ??? Das glaubt uns doch kein Mensch.
Hat jemand schonmal so einen Fall gehabt ?
Zahlen die mir trotzdem die Umschulung und dann ALG2 ?
Also sorgen muß ich auf jeden Fall für mich selber und einen Teil Miete muß ich auch zahlen.
Es eilt, die Wohnungen sind nämlich schon gekündigt.

Hoffe auf Antworten und Danke Euch

Die Ägypter
08.06.2006, 18:58
Hallo Mira,

nachdem ich nun schon eine Stunde um dein Posting quasi herumschleiche, will ich jetzt hier auch antworten...

Es wird wohl Zeit, dass alle Foren die Gesetzesänderungen stärker bekanntgeben???!!!

Also ziehst du mit deinem Ex-Mann in eine WG so wird spätestens nach einem Jahr automatisch eine BG angenommen... Die Beweislast liegt nicht mehr bei der ArGe, sondern ausschließlich bei euch.

Ex-Paar mit gem. Kindern in einer WG = ich weiß nicht, wie ihr irgendwelche Vermutungen hinsichtlich 2. Versuch etc. einfallsreich und schlussgültig widerlegen wollt...

Ich vermute mal gar nicht und das bedeutet - alles wird zusammengerechnet... 2x 311 Euro Regelsatz für Euch - angem. KDU für euch, Kinder-Sozialgeld abz. Kindergeld und keinen Mehrbedarf für Alleinerziehung mehr!

Es eilt, die Wohnungen sind nämlich schon gekündigt.

Seufz.... hast du wenigstens vorher bei deinem Amt eine Erlaubnis zum Umzug beantragt... also so eine Art Bescheinigung, dass dein Umzug notwendig ist =???

Und dir ist auch klar, dass das Amt den Mietvertrag vor Unterschrift sehen möchte =???

Mira
08.06.2006, 23:07
Hallo Kristin,

danke erstmal für die Antwort..

Nein, ich habe das dem Amt noch nicht mitgeteilt mit dem Auszug, denn eigentlich war alles ganz anders geplant.
Wir wollen wirklich nicht als Paar leben, es geht ausschließlich um die Kinder und das meine Mietbelastung weniger wird. Ich hätte bis zum Umzug eine Arbeitsstelle (geh ich mal von aus) und dann würde ich von denen ja sowieso nichts bekommen, mein Ex arbeitet auch, also hätten wir mit dem Amt nichts zu tun.
Nur weil sie mir nun eine Umschulungsmaßnahme angeboten haben, die ich natürlich gerne annehmen möchte, da ich keine Berufsausbildung habe, stecke ich in der Zwickmühle.
Möchte die Chance nutzen, wird wohl meine letzte sein, aber der Mann wird nicht für mich aufkommen, jeder muß selber irgendwie klar kommen.
Bleiben mir wohl nur zwei Möglichkeiten, entweder ich verzichte auf die Umschulung, oder ich such mir ein Zimmer in einer anderen WG.
Aber wie es im Leben immer so ist, wie man es macht, macht man es sowieso verkehrt.

Danke nochmal, Mira

Die Ägypter
08.06.2006, 23:16
Wir wollen wirklich nicht als Paar leben, es geht ausschließlich um die Kinder und das meine Mietbelastung weniger wird.

Mira, mir musst du das nicht schreiben - ich glaube dir das!!!

Die ArGe wird es nicht glauben... und darum geht es... und das ist bei jeder anderen WG-Form auch nicht einfach - denn auch hier muss dann die BG nach einem Jahr widerlegt werden!

StephanK
08.06.2006, 23:28
Ich tippe mal, dass Du mindestens Ende zwanzig, eher Anfang bis Mitte dreißig bist. Dann ist die Aus-/Weiterbildung wohl wirklich die einzige Chance, beruflich noch mal ein Bein auf den Boden zu bekommen.

Was mich irritiert: Du schreibst "aber der Mann wird nicht für mich aufkommen, jeder muß selber irgendwie klar kommen." Wenn ich es nicht total falsch verstanden habe, SEIT Ihr nach wie vor verheiratet, und das bedeutet nun mal, dass er Dir im Rahmen des finanziell möglichen Unterhalt leisten MUSS. Darum kann er sich nicht herumdrücken.

dann würde ich von denen ja sowieso nichts bekommen, mein Ex arbeitet auch, also hätten wir mit dem Amt nichts zu tun. Wirklich? Wenn er ein recht geringes Einkommen hat, ist durchaus denkbar, dass es für Euch zusammen ergänzendes Alg II geben könnte. Gesamtbedarf für alle vier wäre € 1035 + Miete (wenn die Wohnung im Rahmen ist), und sein Einkommen wird ja nicht komplett angerechnet.

Im übrigen: Die Finanzierung der Weiterbildung ist nicht zwingend davon abhängig, dass Du Alg II bekommst. Das wäre auch dann möglich, falls Du mangels Bedürftigkeit kein Alg II bekämest. Also so sehr zwickt die Mühle letzten Endes gar nicht!

Mira
08.06.2006, 23:30
Bei einer "normalen" WG wäre das auch so ?? Ach du lieber Himmel, na dann muß ich mal sehen wie ich aus der Nummer wieder raus komme.
Die Umschulung läuft ja 2 Jahre und nach meinem Wissen bekomme ich ja dafür kein Lehrgeld, sondern weiterhin ALG2, oder ?
Werde mich einfach mal beraten lassen, nach dem Motto, was wäre wenn...

Lg Mira

Mira
08.06.2006, 23:38
Hallo Moderator,

ja das ist richtig, wir sind immer noch verheiratet, aus verschiedenen Gründen, das wird ein Problem.
Bin schon 34 Jahre, also hab ich wirklich nicht mehr viele Chancen.

Aber danke Dir, Mira

StephanK
08.06.2006, 23:50
ja das ist richtig, wir sind immer noch verheiratet, aus verschiedenen Gründen, das wird ein Problem.OK, das heisst: wenn Ihr wieder zusammen wohnt, seit Ihr in jedem Fall eine Bedarfsgemeinschaft - da beisst keine Maus 'nen Faden ab. Sein Einkommen wird also auf den Bedarf der gesamten Familie angerechnet werden - und den habe ich ja schon grob beziffert.

Aber wie schon erwähnt: Selbst wenn es wegen seines Einkommens kein Alg II mehr geben sollte, wird dadurch die Weiterbildung nicht unmöglich.

Mira
09.06.2006, 00:00
Hmmm, danke trotzdem..

Ich weiß nicht wieviel er verdient, aber ich denke nicht das er dann zusätzlich was beantragen müßte.
Vielleicht kann ich ja noch einen Nebenjob suchen, damit ich das Geld für mich zusammen kriege, aber da bin ich mir auch nicht sicher ob das dann überhaupt erlaubt ist :-x

StephanK
09.06.2006, 06:19
Geld verdienen ist nie verboten... :engel:

Um es noch mal deutlich zu machen: als Verheiratete(r) ist man immer eine Bedarfsgemeinschaft, wenn man nicht (mehr) dauerhaft getrennt lebt. Ab dem Tag des (wieder-) Zusammenwohnens gilt also: Bedarfsbe- und Einkommensanrechnung für Herrn und Frau Mira gemeinsam; Du kannst also gar nicht "nur für Dich allein" einen Alg II-Antrag stellen. Und die ganze Zeit gilt schon, dass Du - im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten - Unterhalt von ihm beanspruchen kannst. Dass es gefühlsmäßig für Euch nicht "wie einst im Mai" ist, sondern - wenn ich richtig verstehe, was Du schreibst - eher ein zweckbestimmtes Wieder-Zusammenraufen, ist sozial- und unterhaltsrechtlich ohne Bedeutung. Eine "bloße Wohngemeinschaft" zwischen Eheleuten gibt es rechtlich nicht. Bitte bedenke das und berücksichtige diesen Umstand auch bei den beruflichen Entscheidungen.

Mira
20.06.2006, 11:33
sorry, muß nochmal nachfragen .. hab nun tagelang hin und her überlegt und gerechnet.

Nun ist es so das wir eine Wohnung gefunden haben (Mietvertrag noch nicht unterschrieben), ich aber nicht sicher bin ob wir aufstockendes ALG2 bekommen würden, da mein Mann monatlich unterschiedlich viel verdient (je nach Arbeitstage und Überstd.) Würde das monatlich immer neu berechnet werden müssen ? Was wenn bei Antragstellung "zu viel" verdient wird, aber im nächsten Monat 30 Std weniger anfallen ?

Ganz wichtig auch für mich immer noch die Umschulung, die soll am 3.7. beginnen (habe aber immer noch nicht den Bildungsgutschein),
zusammen ziehen wollen wir am 1.9.
Wenn es so ist, das wir keinen Anspruch auf aufstockendes ALG2 haben, können die mir dann die Umschulung streichen oder abbrechen ?

Habe am Donnerstag Termin beim Amt, überlege ob ich die ganze Sachlage auf den Tisch lege, aber eigentlich wollte ich warten bis ich den Bildungsgutschein in der Hand habe.
Sollten wir nämlich nichts mehr kriegen, kann ich mir den ganzen anderen Kram mit der "erlaubnis" für den Umzug usw sparen.

Ps: habe das mit den Online-Rechnern ausgerechnet, bei 2100 € brutto würde uns noch was zustehen, bei 2200 zb nicht mehr (dann Kinderzuschlag und Wohngeld), aber das ist wie gesagt monatlich unterschiedlich, kann zwischen 1900 und 2400 liegen

Hoffe das weiß vielleicht einer wie das berechnet wird und danke schonmal

Mira

StephanK
20.06.2006, 12:09
Würde das monatlich immer neu berechnet werden müssen ?Leider ja, weil die Bedürftigkeit immer auf den Monat bezogen betrachtet wird (ich nenne das "von-der-Hand-in-den-Mund-Prinzip").
Wenn das Einkommen Deines Mannes sich in einer Höhe bewegt, dass es im Hinblick auf den Alg II-Anspruch jeweils um "sein oder nicht sein" geht, ist das ziemlich unangenehm und lästig.

Wenn es so ist, das wir keinen Anspruch auf aufstockendes ALG2 haben, können die mir dann die Umschulung streichen oder abbrechen ?Nein.

Sollten wir nämlich nichts mehr kriegen, kann ich mir den ganzen anderen Kram mit der "erlaubnis" für den Umzug usw sparen.Das wäre in Eurem Fall schon zu überlegen, denn
- für Deine Krankenversicherung ist der Alg II-Bezug nicht nötig, weil das auch "über Deinen Mann" geht
- Wohngeld könnte für Euch eine Alternative sein. Sehr viel kommt dabei meistens auch nicht 'rum und Papierkrieg ist's auch, aber Du bist nicht unter der "Fuchtel" der ARGE. Allerdings: während des Alg II-Bezuges werden für Dich Rentenbeiträge eingezahlt - zwar nur minimale, aber es geht ja auch um die Zeitdauer, nicht nur um die Höhe der Beitragszahlung. Das würde entfallen, wenn Du sagst: Alg II ist mir zu umständlich und loht sich nicht, also lasse ich es sausen.

Es gibt also schon eine ganze Menge Gesichtspunkte zu berücksichtigen, was Euch niemand abnehmen kann...

Mira
20.06.2006, 15:51
Ok, ich danke Dir.. das hilft mir schon weiter bei der Entscheidung.

Aber eine letzte Frage hab ich noch, hattest Du zwar schon mal was zu geschrieben, aber um meine wirren Gedanken zu ordnen nochmal.
Wollte wissen ob man während der Umschulung sich noch was dazu verdienen darf, Du meintest Geld verdienen sei nie verboten...
Doch auf Nachfrage sagte man mir, wenn die Arge eine Maßnahme finanziert, ist das quasi eine Vollzeitbeschäftigung und somit ein "Mini-Job" nebenher ausgeschlossen.
Wenn ich aber keine Leistungen mehr von denen bekomme müßte das doch wohl machbar sein ?!?

Viel Spass beim Fußball gucken..Mira

StephanK
20.06.2006, 16:17
Doch auf Nachfrage sagte man mir, wenn die Arge eine Maßnahme finanziert, ist das quasi eine Vollzeitbeschäftigung und somit ein "Mini-Job" nebenher ausgeschlossen.Ich halte das für falsch. Natürlich hat auch Dein Tag nur 24 Stunden und Deine physische Belastbarkeit ihre Grenzen, aber wenn Du vor dem Unterricht Zeitungen austrägst oder danach kellnerst kann Dir das niemand verbieten.
Und Fußball gucken is' nich' ... :D