Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug von 1-Zimmer Wohnung in WG
Hallo an alle. Ich 23 Jahre alt. Lebe in einer 33qm Wohung in Berlin und beziehe ALGII. Meine Miete beträgt zur Zeit 306€w. http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/editor/code.gif Code einfügen [CODE]Ab 01.2008 gibt es eine Mieterhöhung - die Wohnung kostet dann 343€w. Es wird mir alles zu teuer und ich möchte sowieso mit meiner Freundin zusammenziehen. Wir suchen eine 3-Zimmerwohung, ungefähr 70 - 80m²für ca. 550€w Meine Frage: Darf ich umziehen ?! Und dazu noch in eine WG ?! Die Mietkosten werden im jeden Falle billiger, weil ja die Miete durch zwei geteilt wird. Wir würden die Wohnung als "WG" laufen lassen, weil der JobCenter sonst nie einem glaubt, dass man nicht füreinander aufkommt. Die Eltern meiner Freundin würden für die Wohnung bürgen! Darf mein Name dann im Mietvertrag vorkommen ? Oder lieber einen Untermietervetrag machen ? Worauf sollte ich achten um möglichst wenig Komplikationen mit dem JobCenter zu haben ?! Wie errechen sich dann meine Leistungen für Unterkunft? Mit dem Geld was ich jetzt bezieh könnte ich problemlos mit meiner Freundin in einer 3-Zimmerwohnung leben. Durch eine geteilte Miete verringern sich die Mietkosten für mich enorm und ich entlaste den Staat. Hinzu kommt, dass ALGII werde vorraussichtlich nur noch höchstens ein Jahr beziehen werde, weil ich dann andere Geldbezüge erhalten werde. Im vorraus vielen Dank für eure Antworten!
Hallo chemoe,
ob ihr den Umzug genehmigt bekommt, kann ich nicht sagen. Die Frage wäre, welche "wichtigen Gründe" ihr für den Umzug vorbringen könntet.
Die Eltern meiner Freundin würden für die Wohnung bürgen! Das klingt für die ARGE "cool". Wenn sie euch also nichts zahlt, ist die Miete ja abgesichert und man bräuchte euch nie was zahlen.
und Darf mein Name dann im Mietvertrag vorkommen ? Oder lieber einen Untermietervetrag machen ? Dürfen darf er schon. Ein Untermietvertrag stellt das WG-Leben aber auf sicherere Beine. Doch auch da kann euch niemand davor schützen, dass ihr nach einem Hausbesuch als Bedarfsgemeinschaft bzw. Einstandsgemeinschaft behandelt werdet. Das wäre nur zu umgehen, wenn ihr gar nicht erst zusammenzieht.
Worauf sollte ich achten um möglichst wenig Komplikationen mit dem JobCenter zu haben ?! Pauschal gesagt, nicht zusammenziehen.
Wie errechen sich dann meine Leistungen für Unterkunft? Das wird von eurem Miet- oder Untermietvertrag geregelt. Wenn ihr beide Hauptmieter seit, 50/50. Im Untermietvertrag werden die Quadratmeter und Miete nach den jeweils eigen genutzten Räumen und den gemeinsam genutzten Räumen geteilt. Da die Kaum gleichgroß sind, werden unterschiedliche Wohnflächen rauskommen.
Wenn ihr alle Räume gemeinsam nutzt, richt es nach BG. Auch müsste das Ganze einem Hausbesuch standhalten, was so oder so sehr selten ist.
Bei einem Untermietvertrag müsstet ihr auch eine Genehmigung vom Vermieter haben, sonst geht das eh nicht.
nach Mit dem Geld was ich jetzt bezieh könnte ich problemlos mit meiner Freundin in einer 3-Zimmerwohnung leben. Durch eine geteilte Miete verringern sich die Mietkosten für mich enorm und ich entlaste den Staat. Für die ARGE ist das ein schönes Argument, aber nur weil sie da noch mehr Einsparungspotential sehen (über kurz oder lang).
Natürlich habt ihr auch die Möglichkeit ohne Genehmigung umzuziehen, doch das birgt noch mehr Risiken, von denen ich euch abraten möchte.
So oder so müsst ihr entscheiden ob ihr wirklich zusammenziehen und notfalls für einander aufkommen wollt.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.