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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wichtige Inhalte einer Eigenkündigung


Platzregen
09.06.2006, 05:48
Welche wichtigen Dinge müssen in einer Eigenkündigung enthalten sein?

Die Ägypter
09.06.2006, 06:21
Hallo,

zunächst einmal sollte das Wort "Kündigung" im Betreff und im folgenden Text auftauchen... dann die Art der Kündigung (fristgerecht zum Datum oder fristlos) erwähnen und ggf. Gründe aufführen (ist nicht nötig).

Etwa so:

Sehr geehrter Herr .........

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.07.2006.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung auf der beigefügten Erklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Dann kann es sinnvoll sein, bereits im Kündigungsschreiben auf Resturlaub hinzuweisen (Austrittstermin/Auszahlung)... und auf Übergabe der Arbeitspapiere...

Platzregen
09.06.2006, 10:10
Danke für die schnelle Antwort.

Denn es ist sehr dringend!
In meinem Vertrag steht folgende Bestimmung zum Thema Beendigung des Arbeitsvertrages:

1. Die Arbeitsmöglichkeit orientiert sich ausschließlich am Bedarf.

2. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei mangelndem Bedarf ist nicht vereinbart. Für diesen Fall ist die Überführung des Arbeotsverhältnisses in eine freie Mitarbeit vorgesehen oder die Möglichkeit der Kündigung beiderseits. Es ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vorgesehen.



Bezieht sich dieser Zeitraum der Kündigungsfrist auch auf die ordentliche Kündigung?

Bitte antwortet mir schnell da ich heute noch meinem Arbeitgeber gegenüberstehe.

(Eine Erklärung zu dem Ganzen gebe ich dann gerne mit dazu zum Verständniss)

Gruß Platzregen :(

StephanK
09.06.2006, 10:56
Bezieht sich dieser Zeitraum der Kündigungsfrist auch auf die ordentliche Kündigung?Ja, nur darauf.

Die Ägypter
09.06.2006, 10:57
Was ist das denn für ein Arbeitsvertrag?

Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist - die darf auch vertraglich nicht unterschritten werden!!!!!!

Gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15 oder Monatsende...

14 Tage Kündigungsfrist gelten in der Probezeit...

und eine fristlose Kündigung bedarf keiner Frist!

Dieser Arbeitsvertrag dürfte das Herz eines jeden RA mit dem Spezialgebiet Arbeitsrecht höchst erfreuen...

Platzregen, hast du einen Tarifvertrag?

Platzregen
09.06.2006, 11:03
Habt vielen Dank erstmal für die schnelle Hilfe!


Ich bin sehr gespannt was mein AG heute mit mir aushandeln will.

Ich werde heute Abend wie versprochen auch die Vorgeschichte dazu setzen damit sich ein Bild ergibt und ihr nicht immer nur Einzelfragen Gegenübersteht.

Vielen Dank erstmal :D

StephanK
09.06.2006, 11:05
Na, es gibt schon Ausnahmen davon: § 622 Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.Davon abgesehen will Platzregen ja selbst kündigen...

Die Ägypter
09.06.2006, 11:17
2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.


...

B. Vereinbarung von kürzeren Kündigungsfristen

Kürzere Kündigungsfristen als die gesetzlich vorgeschriebenen können im Arbeitsvertrag nicht vereinbart werden. In Tarifverträgen ist jedoch die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist zulässig.

Quelle (http://www.jobware.de/ra/js/ku/2.html)


Davon abgesehen gilt die Kündigungsfrist für AG und AN gleichermaßen!

Platzregen
11.06.2006, 11:23
Guten Morgen

Entschuldigt bitte das es doch zwei Tage gedauert hat bis ich mich wieder melde.

So nun zu der Hintergrundgeschichte:

Im November letzten Jahres habe ich nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit einen neuen Job bei einer Musikschule angenommen. Als fahrender Musiklehrer war es immer nicht ganz leicht sein Geld zu verdienen aber irgendwie ging es bisher. Allerdings keimten mit der Zeit immer mehr Differenzen auf. Nun mit dem näherkommenden Ende des Schuljahres wird viel Arbeit in die Zeugnisse der Schüler investiert. Da es hierbei jedoch zu Fehlern im Zeugnissschreiben gab (Schreibfehler, Fehler in der Formulierung)bestanden sie nicht die Prüfung der Schulverwaltung und wurden erneut von mir erstellt.

Mein AG sah aufgrund der „Masse an Fehlern“ bei mir und auch bei anderen Kollegen den Grund Konsequenzen zu ziehen. Wenig später flatterte ein Dokument bei mir ein das unterschrieben zurückgeschickt werden sollte. Darin war eine Kostenaufschlüsselung über den Korrekturaufwand sowie die Papierkosten der Firma bei einem fehlerhaften Zeugniss. Als Konsequenz beschloss die Schulverwaltungdiese Kosten im Rahmen von 2€ pro falschem Zeugniss dem AN in Rechnung zu stellen. Dies sollte Rückwirkend für die bestehenden fehlerhaften Zeugnisse in diesem Jahr bestehen. Desweiteren wurden ähnliche Maßnahmen erörtert bei einem anstehenden Fest, um die Kommunikation zwischen Lehrer und Schulverwaltung im Bezug auf das evtl nicht Erscheinen von Familien zu gewährleisten. (Aufgabe des Lehrers wäre in Gesrpächen zu erfragen ob evtl eine Familie nicht kommen kann, da nur eine begrenzte Platzkartenzahl vorhanden ist und andere Familien somit nur begrenzt Karten zur Verfügung stehen.) Wie gesagt auch hier sollte die mangelnde Bereitschaft des AN gegenüber des AG mit einer finanziellen Entschädigung gegenüber dem AG sanktioniert werden.

Dieses Schreiben sendete ich mit dem Zusatz diesem nicht zu zustimmen an den AG zurück. (erklärte mich damit nicht einverstanden mit einer solchen Vorgehensweise und dem Abbuchen irgendeines Betrages)

In einem klärenden Gespräch eröffnete mir mein AG das dieser Betrag, wie auch bei allen anderen AN der Schule vom Gehalt abgezogen worden sei.
Außerdem handele es sich bei vorliegendem Schreiben nicht um eine Vereinbarung sondern um eine Anweisung (Dienstanweisung) welche die Arbeitnehmer nur zur Kenntniss zu nehmen hätten. Auch eine Verweigerung und das nicht Akzeptieren dieses Schreibens hätte keine Auswirkungauf das Abziehen dieses Betrages von meinem Lohn.

Zum Ende des Gesrpäches teilte ich meinem noch AG mit keine effektive zukünftige gemeinsame Zusammenarbeit mehr mit dem AG zu sehen.

Am Montag wird meine Kündigung dann an die Schulverwaltung gehen.

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Vielen Dank für eure Hilfe bisher.

Kann ein AG eine solche Sanktion einfach so festsetzen?

Gruß, Platzregen

Die Ägypter
11.06.2006, 11:33
Kann ein AG eine solche Sanktion einfach so festsetzen?

Jein... nicht so pauschal, wie es bei deinem AG der Fall ist. Sicherlich haftet man als Arbeitnehmer für grobe (vorsätzliche) Fehler... allerdings auch nicht rückwirkend und nicht im Rundumschlag und ohne jede "Ermahnung" im Vorfeld!

Um was für "Fehler" bei der Formulierung handelte es sich denn? Ist es eine rein subjektive Einschätzung?

Das hier: http://www2.jura.uni-halle.de/download/HOELAND/SS00/Repma2.pdf ist vielleicht interessant für dich...

und ARD-Ratgeber-Recht (http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2003092803.html)

Platzregen
11.06.2006, 11:55
Zu meiner Schande muss ich gestehen es handelt sich dabei um Rechtschreib- und Gramatikfehler sowie auch Fehler im Ausdruck.

Zu allem Unglück haben diese sich in den Zeugnissen wiederholt so das 2/3 meiner Zeugnisse betroffen waren. Ein Teil davon war noch zu korrigieren, aber über 50% mussten erneut gedruckt werden von mir. Der AG rechnet nun die Kosten der Personals auf die mit dem Korrekturlesen der Zeugnisse beauftragt sind (diese Zeitspanne erhöht sich durch das erneute Korrekturlesen der überarbeiteten Zeugnisse) sowie den Papierkosten.

Da ich nicht ein Einzelfall bin sondern auch noch andere Lehrer solches geschafft haben gab es mit dem Schreiben einen "Rundumschlag".

Die Ägypter
11.06.2006, 12:06
Nun... ich wundere mich ein Wenig... denn hier merke ich nichts von einer Rechtschreibschwäche oder dergleichen...

Nun waren das aber auch deine ersten zu erstellenden Zeugnisse, richtig?

Von außen ist das sehr schwierig zu beurteilen - man müsste es insgesamt gesehen haben....

Es ist keinerlei Kompromiss oder Konsens mit dem AG möglich? Denn so wie du dich jetzt artikulierst, räumst du den Fehler doch ein und das eröffnet immer ein Stückweit die Möglichkeit eine Einigung zu versuchen... wenn du kündigst, hast du dagegen gar kein Einkommen mehr... das sollte man vielleicht abwägen...

Bitte meine Antwort nicht übelnehmen.

StephanK
11.06.2006, 12:10
Ich kenne mich im Arbeitsrecht nicht aus und kann deswegen nicht beurteilen, ob die arbeitsvertraglichen Regelungen so in Ordnung sind oder - was mein Gefühl ist - teilweise unzulässig. Du solltest Dich fachkundig beraten lassen, evtl. mit ähnlichen betroffenen Kollegen zusammen. Wenn Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, kannst Du deren Rechtsberatung für Mitglied in Anspruch nehmen; wenn nicht, solltest Du eine/n arbeitsrechtlich versierte/n Rechtsanwalt/-anwältin befragen.

Platzregen
11.06.2006, 12:36
Mit dem Einkommen hast du Recht, das will ich nicht bestreiten. Die Folgen hatte ich auch hier schonmal erfragt. Kein ALG I und um 30% gekürztes ALG II.

Aber eine Einigung mit dem Arbeitgeber ist in der Sache nicht möglich gewesen und so habe ich mich zu diesem Schritt entschlossen.


Deine Antwort nehme ich nicht übel. :)
Ich euch beiden mehr als Dankbar für die viele und vor allem rasche Hilfe!