wassolldas
21.12.2007, 23:59
Hallo,
folgender Fall: Person X ist (erneut) arbeitslos geworden, es besteht kein Anspruch mehr auf ALG 1 (es fehlen 6 Monate versicherungspflichtige Tätigkeit), ALG II wurde abgelehnt wegen noch verwertbarem Restvermögen.
Person X zahlt somit die Beiträge zur GKV zu 100% aus eigener Tasche bei freiwilliger Krankenversicherung.
Person X hat jetzt das Angebot für einen auf 7 Monate befristeten Minijob erhalten.
Es entstehen folgende Fragen:
1. Laut Bundesknappschaft ist man nach wie vor sozialversicherungsfrei. Heißt das jetzt, dass bei Annahme des Minijobs - bei dem ja 13% KV-Beiträgedurch den AG abgeführt werden - zusätzlich noch die freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge durch X abgeführt werden müssen oder entfällt diese Last?
2. Kann man durch einen Minijob auch einen neuen Anspruch auf ALG1 erwerben?
3. Falls Frage 2 mit nein beantwortet werden muss: würden neue ALG1-Ansprüche entstehen, sofern der Minijob mit 410€ vergütet wird? Gibt es ggf. Erfahrungen, ob heutzutage die Arbeitgeber einen solchen Schritt mitmachen?
4. Falls Frage 3 positiv beantwortet wird: sofern der Job mit 410€ Vergütung für mehr als 6 Monate erhalten bleibt: was ist die Bemessensgrundlage für eine erneute ALG1-Zahlung: der 410€-Job oder die früher ausgeübte Tätigkeit (war mehr als 4mal so hoch vergütet als der angebotene niedrig bezahlte Job). Muss man ggf. erhebliche Einbußen beim ALG1 hinnehmen, wenn man zeitlich befristet einen niedrig bezahlten Job annimmt oder gibt es einen Bestandsschutz für früher besser bezahlte Tätigkeiten?
Ihr scheint ja hier im Forum ziemlich fit zu sein. In welchen § oder Sozialgesetzbüchern kann man ggf. die Antworten auf meine Fragen nachlesen?
Herzlichen Dank für die Unterstützung!!
folgender Fall: Person X ist (erneut) arbeitslos geworden, es besteht kein Anspruch mehr auf ALG 1 (es fehlen 6 Monate versicherungspflichtige Tätigkeit), ALG II wurde abgelehnt wegen noch verwertbarem Restvermögen.
Person X zahlt somit die Beiträge zur GKV zu 100% aus eigener Tasche bei freiwilliger Krankenversicherung.
Person X hat jetzt das Angebot für einen auf 7 Monate befristeten Minijob erhalten.
Es entstehen folgende Fragen:
1. Laut Bundesknappschaft ist man nach wie vor sozialversicherungsfrei. Heißt das jetzt, dass bei Annahme des Minijobs - bei dem ja 13% KV-Beiträgedurch den AG abgeführt werden - zusätzlich noch die freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge durch X abgeführt werden müssen oder entfällt diese Last?
2. Kann man durch einen Minijob auch einen neuen Anspruch auf ALG1 erwerben?
3. Falls Frage 2 mit nein beantwortet werden muss: würden neue ALG1-Ansprüche entstehen, sofern der Minijob mit 410€ vergütet wird? Gibt es ggf. Erfahrungen, ob heutzutage die Arbeitgeber einen solchen Schritt mitmachen?
4. Falls Frage 3 positiv beantwortet wird: sofern der Job mit 410€ Vergütung für mehr als 6 Monate erhalten bleibt: was ist die Bemessensgrundlage für eine erneute ALG1-Zahlung: der 410€-Job oder die früher ausgeübte Tätigkeit (war mehr als 4mal so hoch vergütet als der angebotene niedrig bezahlte Job). Muss man ggf. erhebliche Einbußen beim ALG1 hinnehmen, wenn man zeitlich befristet einen niedrig bezahlten Job annimmt oder gibt es einen Bestandsschutz für früher besser bezahlte Tätigkeiten?
Ihr scheint ja hier im Forum ziemlich fit zu sein. In welchen § oder Sozialgesetzbüchern kann man ggf. die Antworten auf meine Fragen nachlesen?
Herzlichen Dank für die Unterstützung!!