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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Es herrscht Krieg!


Milano
22.12.2007, 13:59
Hallo,

die Threadüberschrift mag jetzt ein wenig verwirrend sein, aber zwischen der ARGE und ihren Institutionen und mir herrscht im warsten Sinne des Wortes Krieg und es ist die tiefste Eiszeit ausgebrochen.

Es darf doch nicht angehen, daß die ARGE uns Hartz IV-Empfängern grundlos schickanieren kann und Leben auf das Spiel setzen. Das mag jetzt vielleicht ein wenig übertrieben sein, aber ich werfe der ARGE versuchte Veruntreuung von Geldern vor und wer weiß, ob ich die uns (meiner Frau und mir) zustehende Leistung aufgrund gültiger Leistungsbescheide überhaupt bekommen hätten, wenn ich keinen Anwalt wegen dieser mutwilligen verspätesten Leistungsauszahlung eingeschaltet hätte.
Und vier mal verspätete Leistungsauszahlung (erst am nächsten Monatsende) in einem halben!! Jahr ist schon äußerst dreist und für mich ist das schon versuchte Unterschlagung.

Und die wollen einfach nicht für die Zusatzkosten aufkommen, die anfallen, wenn Abbuchungen nicht getätigt werden können, da das Konto am Monatsersten bis hin zur Monatsmitte keine entsprechende Deckung (Guthaben-Konto) aufweist.
Mein Mobilfunkanbieter will gleich 15,00 Euro an "Strafgebühren" haben, also Rücklastschriften/ Mahngebühren. Meine Bank behält pro nicht eingelöster bzw zurückgebuchter Lastschrift gleich 1,20 Euro ein.
Es sind in diesem halben Jahr bis zu 90 Euros angelaufen, die ich laut ARGE aus eigener Tasche zu zahlen habe, die ich aber von diesem Sauhaufen zurück haben will.
Das Geld wurde mir bis heute noch nicht ausbezahlt.

Uns wurde aufgrund meiner angenommenen Tätigkeit als Briefzusteller in einer zunächst geringfügigen Beschäftigung im vergangenen Jahr zuviel Leistung ausbezahlt: 122,48 Euro.
Oder ich habe mich scheiden lassen und dies habe ich nicht rechtzeitig angegeben.
Die Bundesagentur für Arbeit in Kiel mahnte mich deshalb an und ich schrieb zurück, daß nach Abzug meiner Kosten denen noch über 30 Euro zusteht und ob sie mit dieser Methode einverstanden sind.
Auf eine Reaktion von denen warte ich bis heute noch und statt dessen haben die das Hauptzollamt Kiel damit beauftragt, die zuviel bezahlte Leistung einschließlich deren Gebühren einzutreiben. Ein Versuch der Kontopfändung habe ich erfolgreich abgewehrt, weil ich dem Hauptzollamt ihre Schulden mir gegenüber erwähnte und daß mein Anwalt die anschrieb und denen mitteilte, daß deren Forderung gegen mich nach Aufrechnung meiner Forderung erloschen sei.
Wir schrieben Ende August 2007.

Das Hauptzollamt schrieb, daß sie das Verfahren wieder aufnehmen werden, wenn die Arge wieder an die herantritt und das hat die auch gemacht.
Wie großspurig von der Arge, daß die an ihrer Forderung festhält und was ist mid dem Geld, was ich von denen zu bekommen habe???

Ende November 2007 wurde mein Konto also klammheimlich gepfändet und als ich Geld abheben wollte, erfuhr ich davon und mir wurde mitgeteilt, daß eine Forderung von 1.4373,00 Euro gegen mich offen sei.

Nach einigem Nachbohren verringerte sich die Summe plötzlich auf sage und schreibe 147,37 Euro!!! Kein Wort der Entschuldigung oder des Bedauerns.
Trotz dieser Erkenntnis ist mein Konto immer noch eingefroren, obwohl dieses nach Auszahlung der Hilfe von 860 Euro ein Guthaben von knappen 500,00 Euro aufweist.

Da ich in diesem Monat alle Bankgeschäfte persönlich vornehmen und das Geld bar einzahlen mußte, sind mir knappe 40 Euro an Überweisungsentgelten entstanden und die Post will 8 Euro haben, die Deutsche Bank gleich 10 Euro.
Im kommenden Monat werden wieder Überweisungsentgelte fällig und die neue Forderung wird dannn auf ca. 80 Euro steigen, die ich natürlich von der Bundesagentur für Arbeit, wie hochtrabend diese Bezeichnung doch ist, wieder haben will.

Nun sind wir ohne Geld, was für ein schönes Weihnachtsfest! und an das Geld meiner geringfügigen Beschäftigung komme ich nicht ran, weil das Konto ja eingefroren ist. Angeblich hätte ich nur Anrecht auf das Sozialgeld von 860 Euronen, obwohl einem arbeitslosen Ehepaar 1.021 Euros (Miete inklusive) zur Verfügung steht.

Die Arge wirft mir vor, daß ich die Notwendigkeit der Geldauszahlung hätte bekannt geben sollen, doch ich bettle bei denen nicht und erst recht nicht, wenn mir Leistungen zustehen!
Diese Genugtuung der totalen Abhängigkeit zu denen gebe ich dieser Saubande nicht und ich habe auch noch meinen Stolz!!!

Außerdem werden ja nur Essensgutscheine vergeben und das Geld zum nächsten Monat verrechnet. Und Du mußt dann für 50 Euros einkaufen! Kaufst Du für 30 Euros ein, dann sind die restlichen 20 Euros weg, so wurde es mir mitgeteilt, als ich einen mal haben wollte.
Dann habe ich dankend abgelehnt und ich wurde wirklich angeschnauzt, weil die das wieder zurückbuchen mußten.
Lebensmitteldiscounter konnten die mir nicht nennen, die diese Bettelscheine akzeptieren.


Wie gesagt, ich habe einen Anwalt wieder eingeschaltet sowie die Politik und mal sehen, was diese bewirkt, so daß zumindest der Landtag in Kiel von dieser Mobberei Kenntnis nimmt.
Die ARGE gehört nicht von außen saniert, sondern von innen.

Angefangen hat dieser Streß nach dem 16. Oktober 2006, als ich eine geringfügige Beschäftigung als Briefzusteller bei einem privaten Unternehmen anfing.
Zum Jahresanfang 2007 fing eigentlich alles dann an und nur die arbeitslosen Schröders hatten ihr Geld nicht auf dem Konto. Im April folgte angeblich die weitere Panne des Geldüberweisens und im Juni bisher die letzte. Angeblicher Systemfehler. Wer glaubt, wird seelig!!!

Die Obermackerin von der Segeberger ARGE meint doch tatsächlich, daß wir von unserem schon wenigem Hartz IV-Geld ein finanzielles Notpolster uns ansparen sollen, damit am Monatsanfang diverse Firmen ihr Geld bekommen. Es wäre angeblich unsere Schuld, wenn wir Daueraufträge eingerichtet hätten.

Ich frage, wieso konnte mein ehemaliger Arbeitgeber, die Deutsche Post AG pünktlich zahlen und mein neuer tut dies auch???
Nicht nur wir Arbeitslose haben gegenüber der ARGE Pflichten, sondern die ARGE hat uns gegenüber auch Pflichten, die sie erfüllen muß und darunter zähle ich auch die pünktliche Leistungsauszahlung.

Mir werden sowieso bei denen immer Geldanträge verwehrt und es wurde mir mitgeilt, daß ich die Stadt bzw. den auszustellenden Arzt bezüglich eines Darlehen fragen sollte, damit ich mir einen P-Schein von vielleicht 250,00 Euro finanzieren hätte können.
Als Arbeitsloser hat man doch kein Geld und sein weniges Hartz IV-Geld ist doch nicht dazu geeignet, etwas anzusparen.


Eigentlich bin ich schon seit Jahren auf die Arge vergrätzt, denn sie sperrte mir zu Unrecht für drei Monate die Leistungen.
Ich wurde ziemlich kurzfristig schriftlich eingeladen und das Einladungsschreiben wurde an einem Freitag aufgesetzt und auch datiert.
Als Postler kann ich mir dann ausrechnen, das dieser Brief spätestens am Montag aufgegeben worden ist und ich sollte doch schon tatsächlich am Montag oder Dienstag um 9.00 Uhr bei meiner damaligen Betreuerin vorsprechen. Dieser Termin mußte aufgrund der Brieflaufzeit platzen und ich verpaßte diesen Termin doch tatsächlich. Die Post bekomme ich erst um die Mittagszeit und das Arbeitsamt hat schon ab 12.00 Uhr dicht.
Ich bin dann am Donnerstag erst hin, da ich den Brief am Mittwoch bekommen hatte und mein Nichterscheinen plausibel erklärte und daß die Brieflaufzeit nicht berücksichtigt worden sei. Wegen dieser kurzfristigen Terminierung mußte ich den Termin verpassen.
Telefonieren konnte ja man nicht!!!
Das interessierte die nicht und das Endlied von dieser ersten Begegnung war, daß ich für drei Monate Leistungssperre bekommen habe!
Das Geld habe ich wiederbekommen bzw. die mußten es mir auszahlen, aber wegen diesem Mist habe ich jetzt Schulden bei der Stadt, welcher in meine private Insolvenz eingeflossen ist.
Das war mein erster Zusammenstoß mit diesem Arbeitsamt und mir wurde tatsächlich gesagt, daß die ihre Briefe auf elektronischem Wege der Post zukommen lassen und die Post dann die Briefe eintütet.
Also versuchte man sich wieder zu rechtfertigen und die Schuld auf andere abwälzen.
Ich aber kenne das Postgeschäft, da ich inklusive Ausbildung 11 Jahre beim gelben Riesen war.
Ziemlich spät erfuhr ich, daß kurzfristig angesetzte Termine nicht vergeben werden dürfen und ich frage mich, wieso machen die das entgegen ihren Vorschriften???



Soweit so gut. Nachem der Fallmanager mir die Zuweisung zu einer sogenannten Mehraufwandtsentschädigung (1-Euro-Job) im November 2007 erlassen hat, dachte ich, es ist wieder Ruhe eingekehrt, was sich aber als großer Irrtum herausstellte.
Ende November erfuhr ich von unserer Kontopfändung und daß das Konto bis heute immer noch dicht ist und unser Kühlschrank leerst ist.

Für mich steht fest, daß die Bundesagentur für Arbeit sich am Rand der Legalität sich bewegt und arbeitswilligen Menschen dreist mobbt.
Ich habe mir geschworen und das ziehe ich auch durch, daß ich für meinen neuen Job kämpfen werde, denn die "Zwangs-"Arbeitslosigkeit stinkt mir mittlerweile.
Warum soll man nicht in seinem alten Job arbeiten, wenn man sich dort wohlfühlt?
Was nützt es, wenn die mich zu einer Arbeit hinvermiteln, die mir überhaupt nicht liegt und ich spätestens nach einem halben Jahr bei denen wieder auf der Matte stehe?

Mir ist es wirklich schitt egal, daß ich für meine derzeitige Arbeit eigentlich "ausgebeutet" werde, aber mir ist es wichtig, daß ich für den Vormittag wieder eine sinnvolle Beschäftigung habe, die mich auch mit Freude erfüllt.
Wie ich schon andeutete, liebe ich den Zustellerberuf einfach und habe nie gedacht, daß ich mal bei der Deutschen Post AG aufhören werde.
Ein weiterer und nebensächlicher Grund ist auch der, daß die Arge mich nicht wie einen Leibeigenen hin und her schicken und mich mit "Aufgaben" beschäftigen kann, wie in etwa, Stöcker von einem Waldboden aussammeln...


Es wird jetzt hart zurückgeschossen und nun herrscht Krieg!!!
An die Presse werde ich mich auch noch wenden, obwohl das Arbeitsamt mir einen Maulkorb auflegen wird, aber nicht mit mir und an mich sind die an einen Falschen geraten, denn ich habe ein Recht auf Arbeit, welches ich mir nicht nehmen lassen werde.
Die Öffentlichkeit soll von diesem Schweineladen erfahren und welche Praktiken sie nutzen, die abhängigen Menschen mürbe zu machen.



PS.:
Ihr wißt ja, daß das Briefmonopol in wenigen Tagen fällt und daß bei den privaten Postdienstleistern im Briefzustelldienst der Stundenlohn kommt.
Ich als ehemaliger Postbeschäftigter verspreche mir eigentlich sehr viel vom kommenden Jahr und das soll die ARGE bzw. die Bundesagentur für Arbeit verdammt noch mal zu schätzen wissen.

Mausi1961
22.12.2007, 19:49
Die Überschrift finde ich sehr treffend!!!!!

Ich habe zur Zeit auch Krieg mit der ARGE.
Und zwar habe ich aus meiner Scheidung im September die lächerliche Summe von 1399,00€ nach 25 Jaheren Ehe aus dem Zugewinn gerichtlich erstritten.
Mein netter EX EHemann hat daraufhin seine treue Bürgerpflicht erledigt und der ARGE mitgeteilt das ich im September ein Einkommen von 1399,00€ gehabt habe. Das hat die ARGE natürlich gerne gehört und mir keinen Bescheid geschickt sondern gleich das Geld gestrichen.
Nachdem ich dann Stress gemacht habe hat die ARGE mir dann mitgeteilt das ich kein Vermögen bekommen hätte sondern Einkommen.
Der Bescheid wurde nachgereicht.

Ich habe in der zwischenzeit bei Gericht ne Einsweilige Verfügung beantragt und auch das Urteil bekommen.
Die ARGE hat wegen dem Formfehler in dem Bescheid und wegen dem fehlenden Bescheid verloren.
Aber die ARGE hat nach 1,5 Wochen immer noch nicht bezahlt ich da wieder vorgesprochen Weihnachten kein Geld und so weil seit 2 Monaten keine Überweisung mit Gerichtsvollzieher gedroht. Bekam die Antwort das ich weder Essen noch Geld bekäme sie hätten kein Urteil.
Ich nach Hause mit Anwalt telefoniert plötzlich klingelt es an der Tür, steht dort der Bote von der ARGE mit der Berufungsmitteilung an das Gericht.
Die haben sich jetzt den Fehler im Bescheid korregiert bezahlen jetzt auch nicht.
Stattdessen bekomme ich ne Klage wegen Schwarzarbeit.

Also auf in die 2 Runde.

Mausi

jimmygjan
23.12.2007, 10:53
Hallo Milano,

ich habe ähnliche Probleme und habe ebenfalls den Pettitionausschuss des Deuteschen Bundestages, das Nds. ministerizum für Soziales, als Aufsichtsbehörde über das JobCenter und die Presse eingeschaltet (Spiegel). Lese mal die Nachfolgenden Themen. Wenn Du Hilfe brauchst, schreibe mich an ! Einen Anwalt brauche ich nicht, da selbst Jurist. Im übrigen Arbeit habe ich auch wieder, aber trotzdem "greife" ich mir das JobCenter, mein "Krieg" geht trotzdem weiter.

Der Spiegel ist ganz heiss auf meine Geschichte. Könnte mir vorstellen, dass die an Deinem Thema interessiert sind. Nur zur Zeit ist es nicht in der Diskussion, so dass auch de Presse weniger berichtet. Aber das kann sich sehr schnell ändern !


Strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen SB des JobCenter (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=61692)

ALG II Leistungen einfach streichen ! (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=12388) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/misc/multipage.gif 1 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=12388) 2 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=12388&page=2) 3 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=12388&page=3))


Es grüßt Euch

Jimmy

PS: Wenn ich mit der Einbindung der Links einen Fehler gemacht haben sollte, sorry, ich wußte es nicht besser.

jimmygjan
23.12.2007, 11:03
Noch als Ergänzung:

Im Rahmen einer Zuschußgemeinschaft werden auch Werbungskosten nach dem EStG (Einkommenssteuergesetz) berücksichtigt. Nur für Hartz IV Empfänger gelten andere steuerliche Grundsätze, als für einen Bürger ohne Hartz IV. Dies habe ich übrigens bei der Aufsichtsbehörde (Nds. Sozialministeriums) moniert. In der Kommentierug zum SGB II steht übrigens das die Werbungskostenpauschale nach §§ 4,9 EStG auch für Hartz IV berücksichtigt werden müssen. Das Nds. Sozialministerium ist im übrigen mit dieser Frage überfragt und hat diese Frage an das Arbeitsministerium in Berlin weiter geleitet. weil die Politik dieses verpennt hat. Mit anderen Worten Hartz IV - Empfänger sind anders zu beurteilen. Das Widerspruchsverfahren dazu läuft. Bin mal gespannt, was das Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage mal sagen wird !!!! (Zur Erklärung, dies ist u.a. ein eklatanter Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot und meines Erachtens verfassungswidrig)

StephanK
23.12.2007, 13:56
Ich nehme an, dass Dein Stein des Anstoßes darin liegt, dass § 9 des Einkommensteuergesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html) für den Werbungskostenabzug nur verlangt, dass sie Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sind, also eine einfache Zweckbindung genügen lässt, während § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html) bei der Einkommensanrechnung nur den Abzug der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben erlaubt.

Das ist in der Tat eine recht problematische Bestimmung, denn sie erlaubt der Sozialbehörde, einem Arbeitnehmer oder Selbständigen indirekt vorzuschreiben, welche berufsbezogenen Ausgaben er machen darf und welche nicht. Ich sehe zwar schon, dass die im Begriff "notwendig" steckende Einschränkung bewirken soll, dass ein arbeitender Alg II-Bezieher keinen übermäßig hohen berufsbezogenen Aufwand betreibt und sich diesen aus öffentlichen Mitteln finanzieren lässt, aber jedenfalls dann, wenn diese Vorschrift kleinlich gehandhabt wird kann sie Eingriffe in die Berufsausübung bewirken, die eigentlich nicht hinnehmbar sind. Davon abgesehen wird dem Alg II-Träger in aller Regel das Fachwissen fehlen, um beurteilen zu können, welche Ausgaben notwendig sind und welche nicht. Deswegen sollte § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB unbedingt dahingehend geändert werden, dass ohne Einschränkungen Werbungskosten i.S.d. §§ 4 und 9 des Einkommensteuergesetzes abgesetzt werden können. Die Einkommensteuerrichtlinien und die reichhaltige Rechtsprechung der Finangerichte haben den Werbungskostenbegriff hinreichend eingegrenzt, um ihn auch im SGB II uneingeschränkt anwenden zu können.

jimmygjan
23.12.2007, 16:35
Um es mal an einem praktischen Beispiel zu erläutern, damit Stephan und mir gefolgt werden kann, nachfolgendes:

Es besteht eine Zuschussgemeinschaft, heisst, dass eine Familie vorhanden ist, wo z.Bsp. Arbeitseinkommen vorhanden ist. Das Arbeitseinkommen ist aber so gering, dass dennoch ein Anspruch Hartz IV besteht. Um jetzt die Höhe des Arbeitseinkommens zu ermitteln, könnte bei einem auswärtigem Arbeitseinsatz, also man kann nicht jeden Abend zurück nach Hause fahren, so zum Bsp. Verpflegungsmehraufwand nach § 9 EStG geletend gemacht werden.

Dieses sind Pauschalen. Bei einer 24 Stunden Abwesenheit sind dies pro Tag € 24. Im Monat sind dies ca. dann bei 20 Tagen 480,-- €. Um diesen Betrag würde sich jetzt das Einkommen des Verdienenden verringer. Um so mehr man in dieser Art ansetzen kann, um so geringer ist das Einkommen und um so wahrscheinlicher ist eine Zuzahlung durch das JobCenter, was diese natürlich vermeiden wollen und erklären, dass dieser Verpflegungsaufwand für Hartz IV Empfänger nicht gilt, weil diese den Bedarf (Verpflegungsmehraufwand) in tatsächlicher Höhe z.Bsp. nachweisen sollen.

Zu beachten ist jedoch, dass es sich hier um Pauschalen handelt. Schon an anderer Stelle hat die Rechtsprechung entschieden, dass z.Bsp. Pauschalen nicht gekürzt werden können, bzw. dürfen, da es sich wie der Name schon sagt, um "Pauschalen" handelt.

Ein Bürger ohne Hartz IV kann diese Pauschalen jedoch im Rahmen der Steuererklärung anwenden. An anderer Stelle ist aus den eigenen Bestimmungen der AA zur Eikommensermittlung nach § 11 SGB II nachfolgendes zu entnehmen:


Werden Werbungskosten geltend gemacht, die den Arbeitnehmer-
Pauschbetrag nach § 9a EStG (2005 = 920 €) übersteigen, ist
zu prüfen, ob auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers ein Freibetrag
nach § 39 a EStG eingetragen ist. Sofern dies nicht der Fall
ist, ist der Arbeitnehmer aufzufordern, unverzüglich die Eintragung
des Freibetrags vornehmen zu lassen. Diese Handlung kann im
Rahmen zumutbarer Selbsthilfemöglichkeiten nach § 2 Abs. 1
Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 erwartet werden. Da der Hilfebedürftige im
Umfang der steuerlichen Entlastung seinen Lebensunterhalt aus eigenen
Kräften sichern kann (§ 9 Abs. 1), ist insoweit die Zahlung
von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 3 Abs. 3
nicht gerechtfertigt.

Also hier wird dann erwartet, dass die voraussichtlichen Werbungskosten in der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Die JobCentren(Gesetzgeber) drehen und wenden die Möglichkeiten als so, wie sie es gebrauchen können. Einerseits wird also die Anwendung der Pauschalen nach § 9 EStG verwehrt, wenn es um die Ermittlung des Einkommens geht und bei Anwendung sich das Einkommen verringert, anderseits wird erwartet, dass sich die voraussichtlichen Werbungskosten eintragen zu lassen, um das Einkommen zu erhöhen.

Diese Ungleichbehandlung kann nicht richtig sein !!!!

StephanK
23.12.2007, 18:17
Diese Ungleichbehandlung kann nicht richtig sein !!!!Das sehe ich auch so, aber es kann andererseits auch sein, dass wir hier eine sehr abstrakt-theoretische Diskussion führen und dieses Problem in der Praxis keine oder fast keine Rolle spielt.

Dein Zitat aus den Weisungen der BA zu § 11 SGB II zeigt, dass jedenfalls die BA (d.h. die Optionskommunen kratzt das nicht!) selbst davon ausgeht, dass der steuerliche Werbungskostenbegriff anzuwenden ist und die im "erforderlich" liegende Einschränkung nicht dazu "missbraucht" werden soll, eigene und womöglich engere Vorstellungen der Behörde darüber durchzusetzen, welche berufsbedingten Aufwendungen erforderlich sind und welche nicht. Mir sind auch keine Fälle aus der Rechtsprechung bekannt, in denen dieses Problem eine Rolle gespielt hätte. (Es hätte aber eine Pikanterie, wenn z.B. bei jimmygjan ein Sozialgericht darüber zu entscheiden hätte, ob sein NJW-Abonnement [das ist eine verbreitete juristische Fachzeitschrift] erforderlich ist oder nicht... :wink: )

Dennoch ist mir unwohl dabei, wenn der Gesetzgeber - sei es absichtlich, sei es durch mangelnde Sorgfalt der Formulierung - den Behörden Möglichkeiten einer einschränkenden Praxis an die Hand gibt, die sachlich nicht geboten und aus den dargelegten Gründen auch nicht wirklich praktikabel sind.

Milano
23.12.2007, 22:42
Hallo Jimmy,


also der Stern wird ja von vielen Leuten gelesen und wenn dieser Verlag wirklich an meinem "Krieg" interessiert ist, stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich bin jetzt der Meinung, daß dem Treiben der Arge, der Bundesagentur für Arbeit und sonstigen Institutionen ein Riegel vorgeschoben werden muß, damit die den Arbeitssuchenden auch wirklich behilflich sind und nicht mobbt.

Außerdem habe ich ein super Gutachten von der Arge, daß ich körperlich aggressiv und praktisch plemplem bin.
Der Arzt hat dieses in einen!!! lächerlichen Gespräch, welches nur eine halbe Stunde währe, alles herausinterpretiert und gesagt, daß ich im Beruf Streß hatte. Im privaten Umfeld hatte ich aber Streß, was auch zu meiner Kündigung führte. Geändert wurde das Gutachten nicht und das hängt mir jetzt an, was mich auch zu schaffen macht.
Mit dieser Masche wollten die mich schon ziemlich frühst nur auf das Abstellgleich verfrachten.

Das ist auch ein weiterer Grund, warum ich dem Arbeitsamt feindselig gegenüber stehe und es jedesmal den sogenannten Fallmanagern spüren lasse.


Was ich noch vergessen habe zu schreiben, ist, daß die Obermackerin der Segeberger ARGE mir tatsächlich nahelegte, ein Dispo-Konto zu eröffnen, damit ich schön ins Minus gehen kann, damit die ja nicht zahlen brauchen.


Ich bin in der Insolvenz und aus diesem Grunde bekomme ich kein Dispo und ein Arbeitsloser bekommt, glaub ich, sowieso keines.


@Mausi:
Dir würde ich empfehlen, mach es so wie ich:
Alle Rechnungsbelege aufbewahren, die zu außergewöhnlichen Ausgaben herhalten mußten und dann die ARGE in Regress nehmen.



Ich wünsche allen Leidgenossen trotzdem ein besinnliches Weihnachtsfest!!!!

Faustus
28.12.2007, 01:10
Ich nehme an, dass Dein Stein des Anstoßes darin liegt, dass § 9 des Einkommensteuergesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html) für den Werbungskostenabzug nur verlangt, dass sie Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sind, also eine einfache Zweckbindung genügen lässt, während § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html) bei der Einkommensanrechnung nur den Abzug der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben erlaubt.

Das ist in der Tat eine recht problematische Bestimmung, denn sie erlaubt der Sozialbehörde, einem Arbeitnehmer oder Selbständigen indirekt vorzuschreiben, welche berufsbezogenen Ausgaben er machen darf und welche nicht. Ich sehe zwar schon, dass die im Begriff "notwendig" steckende Einschränkung bewirken soll, dass ein arbeitender Alg II-Bezieher keinen übermäßig hohen berufsbezogenen Aufwand betreibt und sich diesen aus öffentlichen Mitteln finanzieren lässt, aber jedenfalls dann, wenn diese Vorschrift kleinlich gehandhabt wird kann sie Eingriffe in die Berufsausübung bewirken, die eigentlich nicht hinnehmbar sind. Davon abgesehen wird dem Alg II-Träger in aller Regel das Fachwissen fehlen, um beurteilen zu können, welche Ausgaben notwendig sind und welche nicht. Deswegen sollte § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB unbedingt dahingehend geändert werden, dass ohne Einschränkungen Werbungskosten i.S.d. §§ 4 und 9 des Einkommensteuergesetzes abgesetzt werden können. Die Einkommensteuerrichtlinien und die reichhaltige Rechtsprechung der Finangerichte haben den Werbungskostenbegriff hinreichend eingegrenzt, um ihn auch im SGB II uneingeschränkt anwenden zu können.

Nicht nur bei den Werbungskosten, sondern auch bei den Kosten für Heizung. Da wird den ALG"-Empfängern immer wieder vorgeworfen zu viel zu verheizen, und man verweigert zahlungen, oder läßt sie auf ihren unkosten
sitzen. Wenn die Herrschaften Ahnung von der Materie hätten wären sie vorsichtiger, denn es gibt in bezug auf Heizenergieverschwendung gesetzliche Richtlinien nämlich die EnEV, und die verstehen eigentlich nur
Meister und Ingenieure der Heizungstechnik.

Faustus
28.12.2007, 01:15
Um es mal an einem praktischen Beispiel zu erläutern, damit Stephan und mir gefolgt werden kann, nachfolgendes:

Es besteht eine Zuschussgemeinschaft, heisst, dass eine Familie vorhanden ist, wo z.Bsp. Arbeitseinkommen vorhanden ist. Das Arbeitseinkommen ist aber so gering, dass dennoch ein Anspruch Hartz IV besteht. Um jetzt die Höhe des Arbeitseinkommens zu ermitteln, könnte bei einem auswärtigem Arbeitseinsatz, also man kann nicht jeden Abend zurück nach Hause fahren, so zum Bsp. Verpflegungsmehraufwand nach § 9 EStG geletend gemacht werden.

Dieses sind Pauschalen. Bei einer 24 Stunden Abwesenheit sind dies pro Tag € 24. Im Monat sind dies ca. dann bei 20 Tagen 480,-- €. Um diesen Betrag würde sich jetzt das Einkommen des Verdienenden verringer. Um so mehr man in dieser Art ansetzen kann, um so geringer ist das Einkommen und um so wahrscheinlicher ist eine Zuzahlung durch das JobCenter, was diese natürlich vermeiden wollen und erklären, dass dieser Verpflegungsaufwand für Hartz IV Empfänger nicht gilt, weil diese den Bedarf (Verpflegungsmehraufwand) in tatsächlicher Höhe z.Bsp. nachweisen sollen.

Zu beachten ist jedoch, dass es sich hier um Pauschalen handelt. Schon an anderer Stelle hat die Rechtsprechung entschieden, dass z.Bsp. Pauschalen nicht gekürzt werden können, bzw. dürfen, da es sich wie der Name schon sagt, um "Pauschalen" handelt.

Ein Bürger ohne Hartz IV kann diese Pauschalen jedoch im Rahmen der Steuererklärung anwenden. An anderer Stelle ist aus den eigenen Bestimmungen der AA zur Eikommensermittlung nach § 11 SGB II nachfolgendes zu entnehmen:

Also hier wird dann erwartet, dass die voraussichtlichen Werbungskosten in der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Die JobCentren(Gesetzgeber) drehen und wenden die Möglichkeiten als so, wie sie es gebrauchen können. Einerseits wird also die Anwendung der Pauschalen nach § 9 EStG verwehrt, wenn es um die Ermittlung des Einkommens geht und bei Anwendung sich das Einkommen verringert, anderseits wird erwartet, dass sich die voraussichtlichen Werbungskosten eintragen zu lassen, um das Einkommen zu erhöhen.

Diese Ungleichbehandlung kann nicht richtig sein !!!!
Die Sache mit den Freibeträgen auf der Steuerkarte hat aber einen Haken: es kann unter Umständen zur Nachforderung des Fiskus führen, und da werden sich die arglistigen ARGEN nichts von anziehen wollen. Und schon wieder geht der Ärger und was weis ich los

jimmygjan
28.12.2007, 15:54
Die Sache mit den Freibeträgen auf der Steuerkarte hat aber einen Haken: es kann unter Umständen zur Nachforderung des Fiskus führen, und da werden sich die arglistigen ARGEN nichts von anziehen wollen. Und schon wieder geht der Ärger und was weis ich los

Den Schuh müssen sich die ARGEn dann aber auch anziehen. Wie heist es so schön, "wer die Musik bestellt, darf sie auch zahlen" !