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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : falscher Bescheid


tina85
22.12.2007, 23:41
Hallo!

Ich habe heute den Bescheid für meinen Fortzahlungsantrag bekommen.
Da ich einem Nebenjob mit unregelmäßigem Einkommen (höchster Betrag bis jetzt 97.50 Euro) nachgehe,wurde für den letzten Bewilligungszeitraum
Juli bis Dezember 07 außerdem eine Neuberechnung vorgenommen,die ich nicht nachvollziehen kann.

neu/alt
1. Netto-Erwerbseinkommen monatlich 97,50 EUR / 97,50 EUR
abzüglich Freibetrag 67,50 EUR / 97,50 EUR
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 30,00 EUR / 0,00 EUR
Einkommensbereinigung -30,00 EUR / -30,00 EUR
Kindergeld Einkommen 154,00 EUR / 154,00 EUR
Erwerbseinkommen 30,00 EUR / 0,00 EUR
Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 154.00 EUR / 124,00 EUR

So sieht die neue und die alte Berechnung für November 07 aus.
Warum nur 67,50 EUR als Freibetrag?


Bei dem Bescheid zum Fortzahlungsantrag Januar bis Juni 08 sieht die Berechnung wiederum ganz anders aus:

2.Erwerbseinkommen 97,50 EUR
abzüglich Freibetrag 97,50 EUR
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 0,00 EUR
Kindergeld Einkommen 154,00 EUR
Erwerbseinkommen 0,00 EUR
Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 154,00 EUR

Vielleicht kann mir jemand sagen welche Version nun richtig ist und auch erklären warum.Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen.
lg Tina

StephanK
23.12.2007, 09:20
:welcome: Tina,
offenbar bekommst Du Kindergeld für Dich selbst.
Deswegen sieht die Rechnung folgendermaßen aus:

Einkommen 1: € 154.-
Das ist das Kindergeld. Davon wird nichts abgezogen, sondern es wird in voller Höhe angerechnet.
Einkommen 2: € 97,50.- (ich gehe vom höchsten Betrag aus)
Das ist Erwerbseinkommen. Davon ist nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html) ein pauschaler Betrag in Höhe von € 100.- für verschiedene Absetzungsmöglichkeiten abzusetzen. Anzurechnen ist also nichts, denn 97,50 - 100 = < 0

Die zweite Rechnung ist also die richtige.

tina85
23.12.2007, 20:14
Danke für deine schnelle Antwort! Ich habe eine eigene Wohnung und bekomme das Kindergeld für mich.
Warum wird der Pauschalbetrag von 30 Euro nicht mehr vom
Kindergeld abgezogen?
Ich arbeite seit einem Jahr in dem Job und und bin ziemlich sauer,dass die Berechnung nun falsch sein soll.
Aufgrund der neuen Berechnung müsste ich über 300 Euro nachzahlen und das nur weil die Herrschaften sich mit ihren eigenen Gesetzen nicht auskennen.

StephanK
24.12.2007, 10:44
Warum wird der Pauschalbetrag von 30 Euro nicht mehr vom Kindergeld abgezogen?Wenn das bisher während der Zeit geschehen ist, in der Du gearbeitet hast, war das falsch.
Dieser 30-Euro-Betrag hat nur dann eine praktische Bedeutung, wenn man kein Arbeitseinkommen hat, also z.B. von "Alg II pur" und Kindergeld oder einer kleinen Erwerbsunfähigkeitsrente lebt.
Wenn und so lange man arbeitet sind die Aufwendungen für Versicherungen in dem pauschalen 100-Euro-Abzugsbetrag "versteckt", der vom Arbeitseinkommen nicht angerechnet wird.
Er wird aber nicht zwei mal berücksichtigt, sondern eben nur auf diese oder jene Weise.

Aufgrund der neuen Berechnung müsste ich über 300 Euro nachzahlen und das nur weil die Herrschaften sich mit ihren eigenen Gesetzen nicht auskennen.Ärgerlich, aber leider nicht zu ändern...

restart
27.12.2007, 11:48
Hallo tina85,

soweit ich das sehe, mach dir mal keine Sorgen, dass die zuviel abgezogen wurde.

Die 67,50 EUR ist der Freibetrag ohne die Versicherungspauschale. Die wird/wurde teilweise eigenständig aufgeführt, "Einkommensbereinigung -30,00 EUR", macht zusammen 97,50 EUR frei.

Das mit der extra Aufführung hat/hatte wohl einen rechtlichen Hintergrund.