tina85
22.12.2007, 23:41
Hallo!
Ich habe heute den Bescheid für meinen Fortzahlungsantrag bekommen.
Da ich einem Nebenjob mit unregelmäßigem Einkommen (höchster Betrag bis jetzt 97.50 Euro) nachgehe,wurde für den letzten Bewilligungszeitraum
Juli bis Dezember 07 außerdem eine Neuberechnung vorgenommen,die ich nicht nachvollziehen kann.
neu/alt
1. Netto-Erwerbseinkommen monatlich 97,50 EUR / 97,50 EUR
abzüglich Freibetrag 67,50 EUR / 97,50 EUR
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 30,00 EUR / 0,00 EUR
Einkommensbereinigung -30,00 EUR / -30,00 EUR
Kindergeld Einkommen 154,00 EUR / 154,00 EUR
Erwerbseinkommen 30,00 EUR / 0,00 EUR
Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 154.00 EUR / 124,00 EUR
So sieht die neue und die alte Berechnung für November 07 aus.
Warum nur 67,50 EUR als Freibetrag?
Bei dem Bescheid zum Fortzahlungsantrag Januar bis Juni 08 sieht die Berechnung wiederum ganz anders aus:
2.Erwerbseinkommen 97,50 EUR
abzüglich Freibetrag 97,50 EUR
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 0,00 EUR
Kindergeld Einkommen 154,00 EUR
Erwerbseinkommen 0,00 EUR
Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 154,00 EUR
Vielleicht kann mir jemand sagen welche Version nun richtig ist und auch erklären warum.Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen.
lg Tina
Ich habe heute den Bescheid für meinen Fortzahlungsantrag bekommen.
Da ich einem Nebenjob mit unregelmäßigem Einkommen (höchster Betrag bis jetzt 97.50 Euro) nachgehe,wurde für den letzten Bewilligungszeitraum
Juli bis Dezember 07 außerdem eine Neuberechnung vorgenommen,die ich nicht nachvollziehen kann.
neu/alt
1. Netto-Erwerbseinkommen monatlich 97,50 EUR / 97,50 EUR
abzüglich Freibetrag 67,50 EUR / 97,50 EUR
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 30,00 EUR / 0,00 EUR
Einkommensbereinigung -30,00 EUR / -30,00 EUR
Kindergeld Einkommen 154,00 EUR / 154,00 EUR
Erwerbseinkommen 30,00 EUR / 0,00 EUR
Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 154.00 EUR / 124,00 EUR
So sieht die neue und die alte Berechnung für November 07 aus.
Warum nur 67,50 EUR als Freibetrag?
Bei dem Bescheid zum Fortzahlungsantrag Januar bis Juni 08 sieht die Berechnung wiederum ganz anders aus:
2.Erwerbseinkommen 97,50 EUR
abzüglich Freibetrag 97,50 EUR
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 0,00 EUR
Kindergeld Einkommen 154,00 EUR
Erwerbseinkommen 0,00 EUR
Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 154,00 EUR
Vielleicht kann mir jemand sagen welche Version nun richtig ist und auch erklären warum.Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen.
lg Tina