StephanK
11.06.2005, 15:55
Diese Frage taucht hier immer wieder auf, und an manchen Fragen kann man ablesen, dass oft angenommen wird (gerne auch von den ALG II-Trägern), man lebe selbst in einer, obwohl das gar nicht so ist. Deswegen hier mal andersrum als üblicherweise der Versuch einer Erklärung, wer trotz Zusammenlebens keine Bedarfsgemeinschaft ist: - reine Wohngemeinschaften (z.B. von Studierenden), auch wenn man gemeinsam wirtschaftet
- unverheiratete Paare, die erst kurze Zeit (d.h. unter einem Jahr) in einer Wohnung zusammenleben
- Eltern mit ihren erwachsenen, über 25jährigen Kindern, wenn diese noch im Hause leben (allerdings spielt dann das Einkommen der Eltern trotzdem eine Rolle!); die Eltern bilden miteinander jedoch dann eine, wenn sie verheiratet sind oder so zusammenleben, dass sie füreinander sorgen.Die häufigsten Zweifelsfälle sind unverheiratete gemischtgeschlechtliche Paare. Dass man erst kürzer als ein Jahr zusammenlebt bedeutet nicht automatisch, dass die Behörde nicht annehmen dürfte, dass der Partner oder die Partnerin finanziell für einen einsteht. Während dieses ersten Jahres muss allerdings die Behörde beweisen, dass das so ist; nach Ablauf dieses Jahres liegt die Beweislast dann beim Alg II-Bezieher.
- unverheiratete Paare, die erst kurze Zeit (d.h. unter einem Jahr) in einer Wohnung zusammenleben
- Eltern mit ihren erwachsenen, über 25jährigen Kindern, wenn diese noch im Hause leben (allerdings spielt dann das Einkommen der Eltern trotzdem eine Rolle!); die Eltern bilden miteinander jedoch dann eine, wenn sie verheiratet sind oder so zusammenleben, dass sie füreinander sorgen.Die häufigsten Zweifelsfälle sind unverheiratete gemischtgeschlechtliche Paare. Dass man erst kürzer als ein Jahr zusammenlebt bedeutet nicht automatisch, dass die Behörde nicht annehmen dürfte, dass der Partner oder die Partnerin finanziell für einen einsteht. Während dieses ersten Jahres muss allerdings die Behörde beweisen, dass das so ist; nach Ablauf dieses Jahres liegt die Beweislast dann beim Alg II-Bezieher.