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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wir möchten zusammenziehen( sie unter 25)


crazyhorse
25.12.2007, 15:13
hallo

ich habe ein sehr schwieriges Problem: Ich möchte gerne mit meiner Freundin zusammensein. Ich bin über 25, sie aber drunter. Sie lebt derzeit bei ihrer Mutter. Nur ist die Entfernung zu groß für eine Fernbeziehung. Dass ich sie essenstechnisch mit durchziehe, ist ja noch drin, aber das Problem ist folgendes: Obwohl wir zusammen sind (verlobt sogar), fängt das Amt jetzt an, zu gucken, ob sie mir die Miete kürzen können. Ich weiß da nicht so recht weiter. Sie ist zwar auch öfter zuhause, aber ich weiß nicht, wie wir das machen könnten. Wir lieben uns so sehr und uns beiden ist das ganze sehr wichtig. Gibts da ne Möglichkeit, das ganz legal zu machen? Wir wollen nicht abzocken, wir lieben uns und wollen miteinander leben,derzeit in einer sehr kleinen Wohnung, die eigentlich nur für eine Person geeignet ist. Bitte helft, da mein Bearbeiter mit mir in einigen Tagen über die Wohnsituation hier mit mir reden will und ich angst habe, dass die mir die Miete kürzen...:(:wut:

VIERZEHNNOTHELFER
26.12.2007, 08:51
Liebe ist wunderbar und Euch von Herzen zu gönnen.
Nur wird der Bearbeiter sagen: nicht auf Kosten des Staates,
Ihr müßt sie selbst finanzieren.

crazyhorse
27.12.2007, 13:24
stimmt es denn, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden würden, in der jeder sein hartz 4 bekommen würde, wenn wir verheiratet wären?
Da meine Freundin mir sowieso einen Heiratsantrag gemacht hat, wäre es vielleicht eine Überlegung wert...

StephanK
27.12.2007, 13:48
Ihr seit dann eine Bedarfsgemeinschaft, wenn Ihr
(1) zusammen wohnt und
(2) finanziell füreinander einsteht, d.h. der eine den anderen mitfinanziert, wenn und soweit er kann.

Aus Deinen bisherigen Beiträgen wird nicht deutlich, ob Ihr beide arbeitslos seit und beide Alg II bezieht. Falls das so ist wären die finanziellen Folgen des Zusammenlebens als Bedarfsgemeinschaft begrenzt, denn Ihr bekämet statt 2 x € 347 nur noch 1 x € 625 (plus "Kosten der Unterkunft" natürlich).

Mit dem Zusammenziehen besteht ihrerseits das Problem, dass sie als unter 25jährige einen besonderen Grund braucht, um eine eigene Wohnung (auch wenn's nur eine Wohnungshälfte ist) finanziert zu bekommen. Das Verlöbnis würde ich als einen solchen Grund sehen, aber man kann halt auch die streng-traditionelle Auffassung vertreten oder sich auf's Gesetz zurückziehen und argumentieren, dass eine rechtliche Verpflichtung zur Lebensgemeinschaft erst ab Eheschließung besteht. Das ist ein Stück weit Ansichtssache und damit davon abhängig, wie gut und überzeugend sie argumentiert. Jedenfalls sollte sie nie von ihrem Freund, sondern ausschließlich von ihrem Verlobten sprechen.

crazyhorse
27.12.2007, 14:49
Hallo Stephan!

Ja, das ist ja gerade das Problem im Moment - nur ich bekomme Hartz 4, sie bekommt gar nichts. Ihr Vater kann sie nicht unterstützen, die Mutter ist gegen unsere Beziehung.
Und wenn diese Probleme - die finanziellen - durch eine Heirat zu lösen wären und man sowieso über kurz oder lang heiraten würde, warum das nicht auf sich nehmen, sich schon früher zu vermählen? Wieviel Leute heiraten NUR um der Vorteile wegen, das ist es aber bei uns absolut nicht, wir lieben uns über alles. :engel:

StephanK
27.12.2007, 15:03
sie bekommt gar nichtsAlso ist sie bzw. ihre Familie wohl nicht bedürftig (=arm). Meine Frage, ob auch sie arbeitslos ist, hast Du allerdings nicht beantwortet.

Die Frage, ob Ihr eine Eheschließung evtl. zeitlich vorziehen wollt, könnt Ihr nur selbst beantworten. Natürlich ist es oft so, dass für diesen Schritt andere Motive als "rosarote Wölkchen" maßgeblich sind und daran ist auch nix anrüchig. Es ist aber halt ein Schritt mit weitreichenden und langfristigen Folgen, zu dem man sich deswegen nicht allein aus einer aktuellen Notlage heraus entschließen sollte.

Ich kann dazu nur nüchtern-distanziert feststellen, dass eine Eheschließung jedenfalls dazu führen würde, dass sie trotz der einschränkenden Regeln für unter 25jährige nach einem Umzug ihren Teil der Kosten der Unterkunft bekommen würde, weil sie dann einen "wichtigen Grund" im Sinne des Gesetzes dafür hätte.

crazyhorse
27.12.2007, 15:15
Also ist sie bzw. ihre Familie wohl nicht bedürftig (=arm). Meine Frage, ob auch sie arbeitslos ist, hast Du allerdings nicht beantwortet.

Die Frage, ob Ihr eine Eheschließung evtl. zeitlich vorziehen wollt, könnt Ihr nur selbst beantworten. Natürlich ist es oft so, dass für diesen Schritt andere Motive als "rosarote Wölkchen" maßgeblich sind und daran ist auch nix anrüchig. Es ist aber halt ein Schritt mit weitreichenden und langfristigen Folgen, zu dem man sich deswegen nicht allein aus einer aktuellen Notlage heraus entschließen sollte.

Ich kann dazu nur nüchtern-distanziert feststellen, dass eine Eheschließung jedenfalls dazu führen würde, dass sie trotz der einschränkenden Regeln für unter 25jährige nach einem Umzug ihren Teil der Kosten der Unterkunft bekommen würde, weil sie dann einen "wichtigen Grund" im Sinne des Gesetzes dafür hätte.

ja, sie ist ebenfalls ohne Arbeit, würde aber aufgrund der neuen GEsetze als unter 25-Jährige normalerweise kein Hartz 4 bekommen. wären wir denn durch eine Heirat eine richtige Bedarfsgemeinschaft und hätten somit Anspruch auf ca. 625 Euro für uns beide, oder würden wir nur die Kosten der Unterkunft für sie bekommen? Wir suchen ja beide schon nach einem Nebenjob bzw. ich mache noch paid 4 im Netz, aber da kommen auch nur kleinere Summen zusammen. Es muss einfach eine Lösung her, die uns das zusammenleben ermöglicht und ohne, dass sie ihre Eltern verklagen muss, denn das will sie nicht.

StephanK
27.12.2007, 15:46
ja, sie ist ebenfalls ohne Arbeit, würde aber aufgrund der neuen GEsetze als unter 25-Jährige normalerweise kein Hartz 4 bekommen.Nein, so stimmt das nicht, sondern "nur" keine Kosten der Unterkunft, was aber bei den gegebenen finanziellen Verhältnissen natürlich nicht von Dir übernommen werden kann. Den Regelsatz (€ 322.- für eine "halbe Bedarfsgemeinschaft") bekommt sie in jedem Fall; das Problem liegt einzig und allein bei den Kosten der Unterkunft.

wären wir denn durch eine Heirat eine richtige BedarfsgemeinschaftFür die Frage ihrer "Umzugserlaubnis" spielt es keine Rolle, ob ihr im Fall des Zusammenwohnens eine Bedarfsgemeinschaft seit oder nicht. Dafür maßgeblich ist einer der im Gesetz aufgeführten Gründe wenn
1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.Einen "sonstigen, ähnlich schwerwiegenden Grund" würde eine Eheschließung in jedem Fall darstellen und darüber gäbe es auch keine Diskussionen. Bei dem Verlöbnis ist das leider keineswegs so eindeutig, aber es ließe sich durchaus argumentieren, dass nun mal heutzutage das Zusammenleben üblicherweise schon während der Verlöbniszeit beginnt und nicht erst nach der Eheschließung, sie also nichts ungewöhnliches verlangt.

Ich denke, mit einer solchen Begründung sollte sie die Zusicherung des Alg II-Trägers (an ihrem bisherigen/jetzigen Wohnort!) zur Übernahme der Kosten der neuen Wohnung beantragen. Diese Kosten muss sie natürlich nachweisen (z.B. durch einen unterschriftsreifen, von Dir, aber noch nicht von ihr unterschriebenen Untermietvertrag, falls Du eine Erlaubnis zur Untervermietung besitzt; ansonsten durch eine Erklärung Deinerseits, dass Du sie in Deiner Wohnung beherbergen kannst, aber darauf angewiesen bist, dass sie die Hälfte der Miete und Heizkosten übernimmt).

Falls Du bisher für Deine Wohnung unproblematisch die Kosten der Unterkunft von Deinem Alg II-Träger bekommst könnte man natürlich einfach auf die Idee kommen, dass sie "einfach so" einziehen soll, aber Du würdest über kurz oder lang Stress mit Deinem Alg II-Träger kriegen und nur noch die Hälfte der Kosten der Unterkunft. Deswegen ist dieser umständliche umd mühsame Weg leider nötig.

crazyhorse
27.12.2007, 16:43
puh, ist das kompliziert...und zum Teil verstehe ich gar nichts mehr...:?:patsch:

Was würdest du uns denn jetzt konkret für die nächsten Wochen erstmal raten, wenn sie zu Silvester zu mir kommt und einige Zeit bleibt? Ich weiß nicht, was ich dem Bearbeiter sagen soll, denn ich habe nächste Woche einen Termin zur Klärung der Wohnverhältnisse....:wut:

und noch was: würde sie hartz 4 bekommen, auch ohne Kostenübernahme der Wohnung, würde das für uns sehr wohl von Vorteil sein, da die halbe Miete gerade mal bei rund 130,- Euro läge und ich momentan alles für sie mitbezahle. Wir stünden also dann finanziell besser da, oder stehe ich auf der Leitung? :?

StephanK
27.12.2007, 17:30
puh, ist das kompliziert...und zum Teil verstehe ich gar nichts mehr...Das Umzüge für unter 25jährige so eine komplizierte Sache sind liegt am Gesetz(geber), das kann ich leider nicht ändern. Ich verweise auf den Artikel hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=3764) und - allgemein zu Umzügen und was dabei zu beachten ist - auf die Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug).

Was würdest du uns denn jetzt konkret für die nächsten Wochen erstmal raten, wenn sie zu Silvester zu mir kommt und einige Zeit bleibt?Wenn sie derzeit tatsächlich kein Alg II erhält, ist das für sich genommen weiter nicht problematisch. Besuch kannst Du haben soviel und so lange Du willst.

Ich weiß nicht, was ich dem Bearbeiter sagen soll, denn ich habe nächste Woche einen Termin zur Klärung der Wohnverhältnisse....Das macht es freilich nicht einfacher. Ist der Anlass für den Klärungsbedarf die Freundin? Es wäre bei einem solchen Besuch eher lächerlich, zu erklären, zufällig sei gerade Frau X. für eine Tasse Kaffee zu Besuch, habe aber sowieso gerade aufbrechen wollen.
Reinen Wein einschenken scheint mir das vernünftige: erklären, dass Ihr zusammenzuleben beabsichtigt, sie aber momentan nur besuchsweise da ist, weil es noch an der Umzugserlaubnis fehlt.

und noch was: würde sie hartz 4 bekommen, auch ohne Kostenübernahme der Wohnung, würde das für uns sehr wohl von Vorteil sein, da die halbe Miete gerade mal bei rund 130,- Euro läge und ich momentan alles für sie mitbezahle. Wir stünden also dann finanziell besser da, oder stehe ich auf der Leitung?Du stehst :wink: Wenn Du nur noch einer von zwei Bewohnern der Wohnung bist bekommst Du natürlich nicht mehr die ganze Miete von der ARGE, sondern nur noch die Hälfte, und für die andere Hälfte muss Deine Freundin/Verlobte aufkommen. Deswegen ist es ja so wichtig, dass ihr Umzug mit Zustimmung der ARGE (an ihrem jetzigen Wohnort) erfolgt, sonst müsst Ihr Euch die andere Hälfte der Miete irgendwo abknapsen, und das geht normalerweise nicht.

crazyhorse
27.12.2007, 18:46
der Termin ist ja in der ARGE, nicht bei mir zuhause.

Außerdem sagtest du doch, dass ich bEsuch haben dürfte solange ich wollte, und da es schon einige Probleme in der Beziehung gab in der letzten Zeit, könnte man es doch auch so erklären, dass man sich erstmal wieder ausprobieren muss, oder nicht? :confused:

StephanK
27.12.2007, 20:34
der Termin ist ja in der ARGE, nicht bei mir zuhause.Ach so! Das hatte ich falsch verstanden.

(...) und da es schon einige Probleme in der Beziehung gab in der letzten Zeit, könnte man es doch auch so erklären, dass man sich erstmal wieder ausprobieren muss, oder nicht?Gehen solche Privatangelegenheiten die Behörde was an? Meiner Meinung nach nicht.
Nicht vergessen: es geht hier nicht um Gefühle, sondern ganz eiskalt um Geld. Folglich geht es auch nur darum, ob Du und Frau X einander wirtschaftlich unterstützen oder nicht.

crazyhorse
28.12.2007, 11:45
hallo

äh wenn ich mich aber auf diesen Thread
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=45168

beziehen darf, würde meiner Freundin doch sehr wohl zumindest der Regelsatz zustehen, oder etwa nicht? Würde doch unter Auszug ohne Zustimmung der ARGE fallen, oder bin ich jetzt auf dem falschen Dampfer??

Und nach deiner eigenen Aussage in dem Thread würde sie dann doch die 276,- Euro bekommen, aber nicht die Unterbringung. DAs heißt, wenn sich Miete und Nebenkosten auf ca. 130,- Euro belaufen würden, hätten wir doch immer noch ca. 140,- Euro für die Haushaltskasse, oder nicht?

VIERZEHNNOTHELFER
28.12.2007, 12:06
bestellt das Aufgebot und heiratet, dann bekommt sie
die Hälfte der Miete und ihren Regelsatz.

StephanK
28.12.2007, 12:09
(...) würde meiner Freundin doch sehr wohl zumindest der Regelsatz zustehen, oder etwa nicht?Korrekt.

DAs heißt, wenn sich Miete und Nebenkosten auf ca. 130,- Euro belaufen würden, hätten wir doch immer noch ca. 140,- Euro für die Haushaltskasse, oder nicht?Ja, aber Du soltest schon die Gesamtkosten sehen, also dass Ihr irgendwie die Gesamtmiete aufbringen und dann auch noch was zum Essen haben müsst. Wie soll jemand seine gesamten Ausgaben (außer Miete) mit € 140 im Monat = € 4,65 am Tag decken? Das kann eigentlich nicht gut gehen, denn "nur von Luft und LIebe" kann man nur im Sprichwort leben, aber nicht in der Realität, und auch bei bescheidensten Ansprüchen und größter Sparsamkeit nicht.

Also bitte noch mal als reasonable horse nüchtern nachdenken, was geht und was nicht... :engel:

Ich bin es nicht
28.12.2007, 12:15
bestellt das Aufgebot und heiratet .....:razz:

hatte es mir vorhin verkniffen das so direkt zu schreiben .. schmunzel ..

mein Gedankengang ging wohl in diese Richtung ..

man kann ja das Aufgebot bestellen und muss ja nicht SOFORT heiraten ( ich glaube 6 Monate ist das gültig ) ..

dann gibt es jedoch wohl kaum noch Argumente gegen einen Zusammenzug ( so in Richtung Zusammenführung einer zukünftigen Familie ) ..

somit wäre eine Bedarfsgemeinschaft entstanden und der Anspruch auf ALG II gegeben ( also Übernahme der kompletten Miete , sowie Lebenserhaltungskosten für euch beide ) ..

etwaig könnte man schon einmal nach etwas größerem Wohnraum schauen ( irgendwas mit 60qm für 2 Personen ??? ) ..

alles Gute für euch zwei..

crazyhorse
28.12.2007, 13:54
Lebenserhaltungskosten??! - Na so schlimm ist es ja nun noch nicht :loll:

Spaß beiseite, @stephanK
Es ist aber zur Zeit so, dass sie nicht bei mir gemeldet ist, aus Angst, dass wir kein Hartz 4 für sie kriegen würden UND die Hälfte der Miete fällig wäre.
Das heißt, momentan zahle ich ALLES. Da wäre die Lösung mit Anmelden und Regelsatz minus Miete zu bekommen eine positive Veränderung um Längen. So muss man es sehen. Oder nicht? :)

StephanK
28.12.2007, 17:09
So muss man es sehen. Oder nicht?Ich muss Dir darin zustimmen, dass das weniger schlechte besser ist als das ganz schlechte... :?