PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bausparvertrag, Vermögen, Kontoauszug etc.


ScreamOfaButterfly
10.06.2006, 03:29
Hallo,

ich stehe kurz vor einer Antragsstellung auf Hartz IV und bin ein wenig ratlos was ich mit meinem ganzen "Vermögen" anstellen soll...
Es gibt einen freigewordenen Bausparvertrag in Höhe von ca. 3700 Euro und einen laufenden Bausparvertrag in Höhe von ca. 1700 Euro. Beide werden von meiner Oma bezahlt (laufen aber auf meinen Namen), da so Geld angesperrt werden soll um im Falle einer Erbschaft die Erbschaftssteuer zahlen zu können. Außerdem habe ich ein Girokonto mit 1200 Euro und ein Sparbuch mit 2300 Euro. Letztlich gehört ein Teil des Geldes auf dem Sparbuch meiner Mutter (jetzt fragt nicht warum, echt blöd das ganze...).
Ich bin 26 Jahre, mein Freibetrag liegt also bei 5200 plus 750 für Anschaffungen = 5950
Mein "Vermögen" beläuft sich aber auf 8.900.
Nun werden die sicher meinen Antrag ablehnen und mir sagen, daß ich das überschüssige Geld aufbrauchen soll und mich dann wieder melden soll.
Aber es ist absurd, ich hab ja von den 8900 Euro im Prinzip nichts, denn die Bausparverträge bestehen wegen der Erbschaftsteuer, so ist es mit meiner Oma besprochen.... Und der restliche Betrag läge ja letzlich unter der Freibetragsgrenze bzw. kann ich ja schlecht den Teil des Geldes, der meiner Mutter gehört mit aufbrauchen.
Aufbrauchen ist also bei Geld, was eigentlich gar nicht richtig existiert, ein totaler Blödsinn. :patsch:
Ich habe eh nur vor Hartz Iv für maximal 6 Monate zu beantragen, da ich es als Überbrückung brauche. Die würden dann aber sicher hergehen und mir sagen, daß ich von meinem "Vermögen" gut ein halbes Jahr leben könnte...
Wenn ich nun das Geld vom Giro und Sparbuch runternehme, werden die sich sicher auch wundern oder? Bzw. mir nichts glauben.
Es heißt immer, daß man Vermögen zur Schuldentilgung verwenden kann, aber geht das auch an Privatpersonen? Ich schulde tatsächlich guten Freunden noch etwas Geld. Aber wie kann ich das glaubhaft dem Amt nachweisen. Ein handgeschriebener Zettel von Freunden wird da sicher nicht ausreichen, oder?
Ist es richtig, daß man die letzten drei Kontoauzüge vorlegen muss?
Also besser gesagt, die letzten drei Monate oder? Wenn ich nun den Antrag noch im Juni abgeben sollte, welche wollen die dann?
April, Mai und Juni? Oder auch noch den März?????

Auch besteht seit 2 Jahren eine private Rentenversicherung, für die ich bisher 600 Euro einbezahlt habe (Rückkaufswert liegt also wohl bei 450 oder so). Die werden doch sicher mit zu den 8900 Euro gezählt oder?

Wer kann mir mit ein paar Tips weiterhelfen?

Vielen Dank!

Scream

StephanK
10.06.2006, 11:59
:welcome: Du ungewöhnlich lauter Schmetterling...
Tja, der Gedanke an die Erbschaftsteuer ist zwar verständlich, erweist sich aber als unklug. Die Beträge der beiden Bausparverträge sind auch so niedrig, dass die Behauptung nicht glaubhaft wäre, sie dienten der baldigen Beschaffung einer Immobilie für einen pflegebedürftigen Menschen (also der Oma), was eine Ausnahme von der Vermögensanrechnung begründen könnte.
Genauso dusselig ist es, dass Du auf Deinem Sparbuch Geld Deiner Mutter verwahrst. Dieses Geld sollte möglichst schnell von Deiner Mutter selbst verwaltet werden. (Sparbücher lassen sich auf einen anderen Inhaber "umschreiben".)

Wenn ich nun das Geld vom Giro und Sparbuch runternehme, werden die sich sicher auch wundern oder? Bzw. mir nichts glauben. Das ist 'ne Grauzone. Niemand kann Dir verbieten, Geld zu "verflüssigen" und dafür etwas anzuschaffen. Fraglich ist allerdings, ob Nachweise über den Verbleib des Geldes, also die Anschaffungen, verlangt werden können. Meiner Meinung nach nein, aber wenn Deine ARGE das anders sieht, hast Du ein Problem.

Es heißt immer, daß man Vermögen zur Schuldentilgung verwenden kann, aber geht das auch an Privatpersonen? Ich schulde tatsächlich guten Freunden noch etwas Geld. Aber wie kann ich das glaubhaft dem Amt nachweisen. Ein handgeschriebener Zettel von Freunden wird da sicher nicht ausreichen, oder?Eine Quittung ist eine Quittung - egal ob auf Firmenpapier einer Großbank oder auf 'nem Bierdeckel.

Ist es richtig, daß man die letzten drei Kontoauzüge vorlegen muss?Es gibt insoweit keine einheitliche Handhabung; das macht jeder Alg II-Träger etwas anders, und ich kenne die Münchner Handhabung nicht. Jedenfalls lege ich von mir aus nie mehr vor als eine aktuelle Saldenbestätigung des Girokontos und mein Sparbuch.