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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ladung zum Alg II-Träger: Fahrkosten auch unter € 6 ersetzen


StephanK
26.12.2007, 14:49
Gericht: Bundessozialgericht
Entscheidungsart: noch nicht bekannt
Datum: 06.12.07
Aktenzeichen: B 14/7b AS 50/06 R

Kernaussage: Die Zentrale der Arbeitsagentur darf die einzelnen Agenturen und ARGEn nicht durch interne Weisung dazu veranlassen, keine Fahrkosten für die Wahrnehmung von Pflichtterminen (Meldeaufforderung, Aufforderung zum Gespräch) zu erstatten, die unter € 6.- liegen. Diese Bagatellgrenze liegt angesichts einer monatlichen Alg II-Regelleistung von nur € 347.- für Alleinstehende zu hoch.

Erläuterung: Auch wenn diese Entscheidung zu begrüßen ist ist damit leider noch nicht durchgesetzt, dass in jedem Fall jeder Cent Fahrkosten erstattet werden müsste. Der Grund dafür liegt darin, dass die Fahrkostenerstattung nach dem Gesetz eine "Kann"-Leistung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ kannleistungen) ist. Das Gericht durfte deswegen keine "Muss-Leistung" daraus machen sondern nur aussprechen, dass die starre Beschränkung auf einen Minimal-Betrag von € 6 jedenfalls bei Alg II-Beziehern nicht rechtmäßig ist; es konnte auch keine andere Summe festlegen. Daher bleibt abzuwarten, ob die Zentrale der Arbeitsagentur einen anderen, niedrigen Wert vorgeben wird oder die Sache ganz in die Hand der einzelnen ARGEn gelegt wird.

Praktisch bedeutet das: Wer von seinem Alg II-Träger geladen wird sollte immer und in jedem Fall die Erstattung seiner Fahrkosten beantragen und, wenn sie abgelehnt wird, Widerspruch dagegen einlegen.

Der Wortlaut dieser Entscheidung ist derzeit leider noch nicht verfügbar; dieser Beitrag beruht auf einem Terminbericht (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2007&nr=10167) des Bundessozialgerichts