Stephan1609
11.06.2005, 21:33
Hallo
Ich habe da mal ne Frage.
Meine Freundin und ich haben 2 gemeinsame Kinder im Alter von 2 Jahren.
Sie hatte bis zur Geburt Arbeit und bezieht nun Hilfe zum Lebensunterhalt.
Ich habe einen Job.
Nun meine Frage.:
Wie lange darf ich mich bei ihr mit Übernachtung aufhalten ohne das es vom Amt Ärger gibt????
Wie läuft das mit "eheähnlicher Gemeinschaft" und "Wohngemeinschaft"????
Reicht es wenn ich in ihrem Kleiderschrank ein eigenes Fach für meine Sachen habe??
Reicht es wenn ich im Wohnzimmer auf dem Sofa schlafe?????
Fragen über Fragen
Gruß
Stephan
Ich habe da mal ne Frage.
Meine Freundin und ich haben 2 gemeinsame Kinder im Alter von 2 Jahren.
Sie hatte bis zur Geburt Arbeit und bezieht nun Hilfe zum Lebensunterhalt.
Ich habe einen Job.
Nun meine Frage.:
Wie lange darf ich mich bei ihr mit Übernachtung aufhalten ohne das es vom Amt Ärger gibt????
Wie läuft das mit "eheähnlicher Gemeinschaft" und "Wohngemeinschaft"????
Reicht es wenn ich in ihrem Kleiderschrank ein eigenes Fach für meine Sachen habe??
Reicht es wenn ich im Wohnzimmer auf dem Sofa schlafe?????
Fragen über Fragen
Gruß
Stephan