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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusammenleben


Stephan1609
11.06.2005, 21:33
Hallo
Ich habe da mal ne Frage.
Meine Freundin und ich haben 2 gemeinsame Kinder im Alter von 2 Jahren.
Sie hatte bis zur Geburt Arbeit und bezieht nun Hilfe zum Lebensunterhalt.
Ich habe einen Job.
Nun meine Frage.:
Wie lange darf ich mich bei ihr mit Übernachtung aufhalten ohne das es vom Amt Ärger gibt????
Wie läuft das mit "eheähnlicher Gemeinschaft" und "Wohngemeinschaft"????
Reicht es wenn ich in ihrem Kleiderschrank ein eigenes Fach für meine Sachen habe??
Reicht es wenn ich im Wohnzimmer auf dem Sofa schlafe?????

Fragen über Fragen

Gruß
Stephan

Schneida
11.06.2005, 22:29
Bedarfsgemeinschaft

:welcome:

Hallo Stephan,

du sprichst das größte Konfliktfeld der derzeitigen Auseinandersetzungen an, die "eheähnlichen Gemeinschaft".

Da gibt es zahlreiche Gerichtsurteile und abenteuerliche Aktionen in der Praxis. Schau Dich mal um im Forum.

Hast Du eine eigene Wohnung? Habt ihr getrennte Konten? Das sind z. Z. die Eckpunkte, an denen gemessen wird, inwiefern von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen wird.

Mit den gemeinsamen Kindern und der Dauer der Beziehung liegst Du schon recht dicht an der eheähnlichen Gemeinschaft. Ich glaube, die Zahnbürste und die Unterhosen sind relativ uninteressant in der rechssprechung.

Sieh Dich um ...

Grüße

E.Schneider