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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ungerechtfertigte rückzahlung


SnAgO
27.12.2007, 12:08
Hi Leute,

hab da ein Riesen Problem.
Habe jetzt am 22.12.2007 pünktlich zu Weinachten aufforderung für eine zahlung von knapp 1.220 € bekommen. Man das pack schafft es auch immer wieder einem was erst gut lief zu versauen.

Hab am 05.02.2007 eine beschäfftigung angefangen und dies auch dem arbeitsamt mitgeteilt. Mir wurde auch zugesagt das ich den Monat 02.2007 anspruch auf H4 habe da mein erstes Geld erst 01.03.2007 kommt und ich ja Miete und so zahlen muß.

Hab auch am 28.01.2007 mein letztes Geld vom Amt erhalten. Damit dachte ich entlich geschafft.

So und nun erhalte ich Post das ich zu unrecht Zahlungen für 02.2007 erhalten habe wobei mir dies zugesagt wurde und nun das schärfste das ich auch für 03.2007 zurückzahlen soll wobei ich das nie erhalten habe.

Wie muß ich da jetzt vorgehen damit das geklärt wird mit 03.2007 und was passiert mit dem Monat 02.2007 wer ist da im Recht?

Hoffe ihr könnt mir da irgendwie weiter helfen.

Gruß Snago

StephanK
27.12.2007, 12:24
Rückfrage: wann kam denn die erste Lohnzahlung? Noch im Februar oder tatsächlich erst im März? Es kommt darauf an, ob es vor oder nach dem Monatswechsel war.

SnAgO
27.12.2007, 12:26
Die Zahlung vom Arbeitgeber erfolgte definitiv erst im März.

StephanK
27.12.2007, 12:34
Dann gibt es für Februar auch nix zurückzuzahlen.

Beim Alg II ist es anders als beim Alg I: Alg I endet mit dem Tag, an dem Du nicht mehr arbeitslos bist. Alg II endet erst dann, wenn Du nicht mehr bedürftig bist, und zwar auf den Kalendermonat gerechnet und unabhängig davon, ob Du arbeitest oder nicht.
Du warst für den kompletten Februar noch bedürftig und deswegen ist die Rückzahlungsforderung in der Tat nicht gerechtfertigt.

Ist Deine "Post" eine Ankündigung, dass die Rückforderung beabsichtigt ist und dass Du Dich dazu äußern sollst oder schon die Rückforderung selbst (also mit Kontonummer, Zahlungsfrist usw.)?

SnAgO
27.12.2007, 12:44
Das schreiben liegt leider derzeit bei meinen Eltern wo ich über die Feiertage war. Also laut dem was ich gelesen habe ist es schon direkt eine Rückforderung. Stand nichts von Stellungsnahme oder Kontozahl da. Das schreiben ließ nur verlauten das wenn ich nicht zahlen würde eine Zwangsvollstreckung oder so in kraft tritt. Ist das schlimm? Ist auch das erste schreiben was ich von denen erhalten habe.

Und was ist eigentlich mit dem Monat 03.2007 wo ich angeblich Geld erhalten habe was ich nie gesehen hab?

Besteht ne Chance das ich da ohne zahlungen raus komme oder kann ich gleich meine Geschenke von Weihnachten zurück geben mit der bitte das es in geld getauscht wird. Laut meines erachtens und dem was du geschrieben hast stimmt ja nichts von dem schreiben zum ALG2.

Wie geh ich da jetzt am besten vor. Muß ich zur Zuständigen Stelle oder muß ich das schriftlich machen?

StephanK
27.12.2007, 12:56
Das schreiben liegt leider derzeit bei meinen Eltern wo ich über die Feiertage war.Da kann ich mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass es nicht so geschickt ist, seine Akten über die Republik zu verstreuen... :confused: Es wäre schon deutlich besser, wenn Du das aktuell zur Hand und vor Augen hättest.

Also laut dem was ich gelesen habe ist es schon direkt eine Rückforderung. Stand nichts von Stellungsnahme oder Kontozahl da. Das schreiben ließ nur verlauten das wenn ich nicht zahlen würde eine Zwangsvollstreckung oder so in kraft tritt. Ist das schlimm? Ist auch das erste schreiben was ich von denen erhalten habe.Irgendwie passt das nicht so recht zusammen: Wenn es wirklich die Rückforderung ist, müsste ja auch angegeben sein, auf welches Konto Du die geforderte Summe überweisen musst. Außerdem müsstest Du im Normalfall erst mal aufgefordert werden (bzw. worden sein), Stellung zu beziehen, bevor zurückgefordert wird. (Oder war da vorher schon mal was?)

Deswegen kommen wir mit diesem unvollständigen Informations-Stand nicht wirklich weiter und ich kann Dir nichts gezielt empfehlen, weil mir wichtige Einzelheiten fehlen. Erst mal musst Du das Schreiben bei Dir auf dem Tisch haben und dessen Inhalt präzis wiedergeben können, sonst stochern wir mit der Stange im Nebel.

Sieh also bitte erst mal zu, wie Du das Schreiben möglichst schnell zurückkriegst. Erst dann kann ich konkret was dazu äußern.

SnAgO
27.12.2007, 13:06
Hatte das nur mit bei meinen Eltern damit die sich das mal anschauen können und mir nen Tip geben können. Hab es dann leider gestern Abend dort verplant aber werd sie es mir nächstes Wochenende wiederholen.

Bringt wirklich nichts darüber zu spekulieren wie weitgreifend das schreiben war.

Alles klar danke dir schonmal nimmt mir wenigstens schonmal etwas die Angst. Meld mich dann nächstes Jahr nochmal wegen dem schreiben. :)

gruß Snago

SnAgO
30.12.2007, 00:02
Nabend,
ja hab leider noch nicht das schreiben zu Händen, aber hab heut das nächste erhalten was angeblich schon am 17.12 abgeschickt wurde (das andere war vom 21.12). Darin habe ich eine Zahlungsaufforderung über die Summe bis zum 07.01.2008.

Jetzt die frage was ich tun muß nicht das ich zu spät reagiere. Oder ist es schon zu spät? Wäre doch ein bissel heftig wenn ich innerhalb von insgesamt 2 Werktagen seid dem letzten schreiben (wegen weihnachten) zu spät dran wär.. Die Rückzahlung für 03.2007 hat sich ja denke ich mal mit einem einspruch erledigt da ich dieses Geld ja nie erhalten habe. Oder?

Aber das Geld für 02.2007 is ja noch fraglich. Bis wann muß ich denn einspruch erhoben haben damit das geklärt werden kann und ich nicht wegen verzug rangenommen werden kann. Erstes schreiben was ankahm war am 22.12

Bitte helft mir ich verzweifele hier noch. Hab in dem knappen Jahr Arbeit noch nichtmal so viel mehr verdient als ALG2 das ich die Summe plus haben machen können.

Werd morgen abend nochmal schreiben was das andere für ein schreiben war. Bitte antwortet da ich echt kein schimmer habe wie sowas von statten geht. Zumal ich das auch ziemlich häftig das mir unterstellt wird das ich Geld erhalten habe was nie Überwiesen wurde und genau die haben ja alles vorzuliegen, ich auch da ich die Kontoauszüge habe. (Warum wird da eigentlich nichts gemacht, ist dich rechtswidrig oder?)

PS: Gibt es Paragraphen auf die ich Hinweisen kann? Von wegen das ein ALG2 Empfänger solange anspruch auf ALG2 hat bis die erste Zahlung von der neuen Arbeit kahm, und wegen der falschen behaubtung das ich ALG2 bezogen habe wobei ich das nie erhalten habe und das Arbeitsamt die wusste. Zumal sie mir für 02.2007 weniger zurück wollen als für 03.2007 (erst ab 05.02.2007. Damit ist es sogar Bewiesen das sie bescheit wussten)
gruß Snago

StephanK
30.12.2007, 09:08
Jetzt die frage was ich tun muß nicht das ich zu spät reagiere.
Du solltest gegen jeden Rückforderungsbescheid separat Widerspruch einlegen, und zwar nachweisbar, d.h. entweder ihn per Einschreiben mit Rückschein schicken (teuer) oder ihn selbst abgeben und auf einer von Dir mitgebrachten Kopie die Entgegennahme schriftlich bestätigen lassen.

Die Begründung musst Du mit den korrekten Daten auf den jeweiligen Zeitraum zuschneidern, aber das Strickmuster ist stets das gleiche: "In diesem Zeitraum war ich noch bedürftig, denn ich hatte zwar gearbeitet, den Lohn für diese Arbeit jedoch erst am/im (...) erhalten. Daher bestand ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II, so dass Aufhebung und Rückforderung rechtswidrig sind."

An das Ende jedes Widerspruches schreibst Du folgenden Satz: "Vorsorglich beantrage ich, die sofortige Vollziehung gem. § 86a Abs. 3 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes auszusetzen, weil ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen und eine Vollziehung angesichts meiner finanziellen Lage eine unbillige, nicht duch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte." Das sollte zwar nicht nötig sein, aber man ist von der Berliner ARGE nix gutes gewöhnt... :mad:

SnAgO
30.12.2007, 16:27
So hab jetzt auch das zweite schreiben. Das war ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.

Naja dann werd ich jetzt mal ein Schreiben verfassen und dieses direkt vorbei bringen. Oh man hoffe nur das da alles klar geht.

Aber noch eine Frage das wäre ja ein Einspruch gegen den bescheid. Was aber passiert mit der Zahlung die zum 07.01 gefordert ist. Nicht das ich dann Mahnungskosten und dergleichen erhalte.

StephanK
30.12.2007, 17:03
Was aber passiert mit der Zahlung die zum 07.01 gefordert ist. Nicht das ich dann Mahnungskosten und dergleichen erhalte.Die würde ich erst mal nicht leisten. Mahnkosten sind auch im Falle, dass die Rückzahlungsforderung sich als berechtigt erweist, nicht zu befürchten, allerdings Zinsen i.H.v. 8,32 % jährlich.

SnAgO
30.12.2007, 17:39
Naja ich kann mir eigentlich kaum vorstellen das ich kein recht bekomme da es ja irgendwie auf der Hand liegt

Auf welches SGB muß ich bei dem § 86a Abs. 3 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes hinweisen. Hab jetzt nämlich schon beim Betreff auf §44 SGB X hingewiesen. Sollte ja soviel wie Wiederspruch sein.

Und hast du rein zufällig eine Ahnung auf welchen § ich hinweisen kann wegen der Bedürftigkeit bis zur ersten Zahlung vom Arbeitgeber.

StephanK
30.12.2007, 18:05
Auf welches SGB muß ich bei dem § 86a Abs. 3 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes hinweisen.Auf gar keines. Das Sozialgerichtsgesetz ist ein eigenständiges Gesetz, das nicht Teil des Sozialgesetzbuches ist.

Und hast du rein zufällig eine Ahnung auf welchen § ich hinweisen kann wegen der Bedürftigkeit bis zur ersten Zahlung vom Arbeitgeber.§ 9 Abs. 1 SGB II (und nicht "rein zufällig" :wink: ), aber Du musst nicht alles und jedes mit Gesetzesfundstellen belegen. Es ist Aufgabe der Behörde, die Gesetze zu kennen. Allerdings muss man sie manchmal mit der Nase darauf stoßen...

SnAgO
08.12.2008, 16:37
Wollte nur mal berichten das alles klar gegangen ist. Die rückzahlung wurde komplett aufgehoben.

Danke euch vielmals

efge
08.12.2008, 20:52
Das freut doch sehr, SnAgO. :)

Meine Güte, es hat zwar "unendlich" gedauert, aber letztlich hast Du Dich durchgesetzt.

:sensationell: