Zebra
27.12.2007, 19:58
Liebe Aktive und Mitleser im Forum,
ich war 6 jahre als Geschäftsführerin tätig, wurde zum 1.4.06 während bestehender Krankheit gekündigt, bezog ab 1.4.2006 bis Februar 2007 Krankengeld und seit dem 1.3.07 beziehe ich ALGI.
Ich habe mich seit Beginn des ALGI-Bezugs öfters aus dem Leistungsbezug abgemeldet (war aber noch arbeitssuchend gemeldet), sowohl für Praktika, als auch für Werkverträge, die über einige Wochen oder Monate gingen (ich habe mich dann selbst versichert).
Meine Frage ist, wie lange ich überhaupt noch potentiell ALGI beziehen kann (nicht die Bezugsdauer, die sind bei mir noch fast 200 Tage, sondern der Zeitraum, in dem ich überhaupt noch ALGI bekommen kann). Gibt es eine zeitliche Frist, ab der dann gilt" so, jetzt sind 2 oder 3 Jahre um, jetzt mal schön die Lebensversicherung auflösen, weil Sie gar kein ALGI-Bezugsrecht mehr haben...".
Wenn es so eine Frist gibt, zählt sie dann ab dem 1.4.2006 (arbeitsplatzverlust) oder ab dem 1.3.2007 (Beginn von ALGI) und wie wirkt sich Abmeldung aus dem Leistungsbezug dann aus?
Herzlichen Dank vorab und guten Start ins neue Jahr ! :laola:
ich war 6 jahre als Geschäftsführerin tätig, wurde zum 1.4.06 während bestehender Krankheit gekündigt, bezog ab 1.4.2006 bis Februar 2007 Krankengeld und seit dem 1.3.07 beziehe ich ALGI.
Ich habe mich seit Beginn des ALGI-Bezugs öfters aus dem Leistungsbezug abgemeldet (war aber noch arbeitssuchend gemeldet), sowohl für Praktika, als auch für Werkverträge, die über einige Wochen oder Monate gingen (ich habe mich dann selbst versichert).
Meine Frage ist, wie lange ich überhaupt noch potentiell ALGI beziehen kann (nicht die Bezugsdauer, die sind bei mir noch fast 200 Tage, sondern der Zeitraum, in dem ich überhaupt noch ALGI bekommen kann). Gibt es eine zeitliche Frist, ab der dann gilt" so, jetzt sind 2 oder 3 Jahre um, jetzt mal schön die Lebensversicherung auflösen, weil Sie gar kein ALGI-Bezugsrecht mehr haben...".
Wenn es so eine Frist gibt, zählt sie dann ab dem 1.4.2006 (arbeitsplatzverlust) oder ab dem 1.3.2007 (Beginn von ALGI) und wie wirkt sich Abmeldung aus dem Leistungsbezug dann aus?
Herzlichen Dank vorab und guten Start ins neue Jahr ! :laola: