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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krank in Alg1 Zeit


alterHase.
28.12.2007, 11:52
Hallo, ich habe eine dringliche Frage, und zwar geht es um folgendes:
ICh soll Alg 1 Leistungen bis zum 30.12.07 erhalten, ich habe aber am 06.12. eine längere Krankschreibung abgegeben, sogar über 6 Wochen hinnaus. Meine Frage ist nun ob die Krankschreibung einen Bezug von Alg 1 verlängert? Oder ob das ganze ganz normal ausläuft.
Danke schonmal im vorraus

MfG

StephanK
28.12.2007, 12:28
Das Alg I läuft in Deinem Fall ganz normal aus, weil es derzeit noch (wie Arbeitslohn) fortgezahlt wird. Hoffentlich hast Du schon Alg II beantragt? Anderenfalls stehst Du ab Neujahr ohne Geld da! :hairsup:

alterHase.
28.12.2007, 12:57
Ja Antrag wurde von mir im vorraus gestellt. Ich nahm eigentlich an das die Leistungen zum Alg1 sich um die Wochen verlängern wo man krankgeschrieben wird, aber das scheint ja falsch zu sein.
Übernimmt da im Krankheitsfalle auch die Arge die Leistungen wenn man für längere Zeit krankgeschrieben wird oder wie ist das?

fragi
29.12.2007, 10:27
So, ich hab den anderen Beitrag von mir mal gelöscht... es ist doof, wenn ein und die selbe Frage in mehreren Themen diskutiert wird, und ich die Vorgeschichte nicht kenne... wurdest du schon ausgesteuert gibt es keinen neuen Krankengeldanspruch, ausser du hättest mind. nem halben Jahr gearbeitet oder der Vermittlung zur Verfügung gestanden... das scheint nicht der Fall zu sein, deshalb gibts auch leider kein neues Krankengeld...

alterHase.
29.12.2007, 19:10
So, möchte mal ein paar Details zur vorgeschichte noch dazu abgeben.
Ja ich wurde von der krankenkasse im Februar 07 schon ausgesteuert, im Oktober 06 stellte ich auch einen antrag auf eu-rente. der aber im sommer 07 abgelehnt wurde. Augrund dieses bescheides wurde ich als arbeitsfähig auch vom Arbeitsamt eingestuft, obwohl ich noch von meinem behandelnden arzt (neurologen) noch weitere krankenscheine bekam ..wurden die lt. angabe meines arbeitsberaters angeblich vom arbeitsamt nicht benötigt. d.h. ich sollte sie nicht abgeben und habe sie gesammelt.mein gesundheitszustand hat sich nicht verbessert, im gegenteil aber das will keiner so recht warnehmen bzw. dann auch noch verantworten gegenüber der rentenversicherung. nun ist meine alg 1 zeit auch abgelaufen und da ich im widerspruch bin zu meinen rentenantrag bin ,der immer noch nicht entschieden ist. werde ich nach den mir vorliegenden erkenntnissen nun alg2 bekommen. Oder gibt es dazu noch andere möglichkeiten? Falls mein wiederspruch abgelehnt wird, werde ich wohl klagen müssen, aber wie?

StephanK
29.12.2007, 19:54
werde ich nach den mir vorliegenden erkenntnissen nun alg2 bekommen. Oder gibt es dazu noch andere möglichkeiten?Nein, das ist schon der richtige Weg. Falls mein wiederspruch abgelehnt wird, werde ich wohl klagen müssen, aber wie?In deutscher Sprache, beim Sozialgericht und mit korrekter Groß- und Kleinschreibung :wink: Keine Sorge, das ist kein Hexenwerk, und der Prozess ist gerichtsgebührenfrei.

alterHase.
30.12.2007, 19:02
.. wurdest du schon ausgesteuert gibt es keinen neuen Krankengeldanspruch, ausser du hättest mind. nem halben Jahr gearbeitet oder der Vermittlung zur Verfügung gestanden... das scheint nicht der Fall zu sein, deshalb gibts auch leider kein neues Krankengeld...

Ja klar wurde ich schon ausgesteuert aber was nützt mir dann noch wenn ich der Vermittlung zur Verfügung gestanden habe? Offiziell habe ich ja der Vermittlung zur Verfügung gestanden, da die Agentur sich ersteinmal an den Bescheid der Rentenversicherung hält und ich somit arbeitsfähig eingeschätzt wurde.

fragi
31.12.2007, 12:26
Ja klar wurde ich schon ausgesteuert aber was nützt mir dann noch wenn ich der Vermittlung zur Verfügung gestanden habe? Offiziell habe ich ja der Vermittlung zur Verfügung gestanden, da die Agentur sich ersteinmal an den Bescheid der Rentenversicherung hält und ich somit arbeitsfähig eingeschätzt wurde.

schau mal, das meine ich:

Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate
nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

Quelle: §48 Abs.2 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__48.html)

alterHase.
31.12.2007, 20:10
schau mal, das meine ich:

Quelle: §48 Abs.2 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__48.html)

Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate
nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

also ich hatte einen Unfall im September 2005 mit Halswirbelbruch und diversen Folgeerscheinungen.Seit dieser Zeit war ich auch krankgeschrieben und erhielt dann nach den 78 Wochen Krankengeld das Alg 1. Der Alg 1-Bezug läuft aber jetzt auch aus.
Also würde das§48 Abs.2 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__48.html) bedeuten, daß ich nach im September 2008 einen erneuten Anspruch auf Krankengeld hätte? Oder verstehe ich das jetzt falsch. Krankengeld war bisher auch doppelt so hoch als die eventuelle EU-Rente . Ich denke aber das ich trotz bisheriger Ablehnung eine EU-Rente bekommen werde, aber ich hab ja am eigenen Leib schon erlebt, wie schnell man doch als arbeitsfähig eingestuft wird. Die nächste Frage wäre dann, wie wird mein Krankengeld dann berechnet wenn ich jetzt in die Kategorie der Alg2-Empfänger rutschen werde und ich dann über meine Frau eine Krankenpflichtversicherung erhalte?

MfG und Allen einen Guten Rutsch ins Neue Jahr

fragi
01.01.2008, 10:14
Also würde das§48 Abs.2 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__48.html) bedeuten, daß ich nach im September 2008 einen erneuten Anspruch auf Krankengeld hätte? Oder verstehe ich das jetzt falsch.

Das kommt drauf an... wie du sagst warst du in der Arbeitsvermittlung, andererseits bist du aber seit dem Unfall Krankgeschrieben... beides geht nicht... du kommst wenn du AU bist nicht in die Vermittlung...

Warst du also nach der Aussteuerung nichtmehr AU und standest der Vermittlung zur Verfügung, dann stimmt das, ja.

Die nächste Frage wäre dann, wie wird mein Krankengeld dann berechnet wenn ich jetzt in die Kategorie der Alg2-Empfänger rutschen werde und ich dann über meine Frau eine Krankenpflichtversicherung erhalte?

Dann gibts kein Krankengeld... jedenfalls nicht so wie du es bisher kennst... es wird dann einfach ALG II in normaler Höhe weiterbezahlt und der ALG II Träger verrechnet das unter der Hand mit der KK. Du kriegst davon also nichts mit und kriegst weiterhin ALG II gezahlt...
Einmal drin, gehts so einfach nichtmehr raus :(

StephanK
01.01.2008, 10:14
Die nächste Frage wäre dann, wie wird mein Krankengeld dann berechnet wenn ich jetzt in die Kategorie der Alg2-Empfänger rutschen werde und ich dann über meine Frau eine Krankenpflichtversicherung erhalte?In diesem Fall gäbe es gar kein Krankengeld, denn Alg II-Bezieher haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Bei ihnen wird das Alg II weiter gezahlt. Allerdings kommt auch beim Alg II-Bezug die Frage der Arbeitsfähigkeit über kurz oder lang auf den Tisch, denn Voraussetzung für Alg II ist, dass Du mindestens drei Stunden täglich arbeiten kannst. Wenn das nicht gegeben ist, wirst Du aufgefordert, Rente oder Reha zu beantragen - und wenn es weder Rente noch Reha geben sollte, bleibt nur die Sozialhilfe (Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit).

alterHase.
01.01.2008, 10:59
In diesem Fall gäbe es gar kein Krankengeld, denn Alg II-Bezieher haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Bei ihnen wird das Alg II weiter gezahlt. A.

Also ich hatte schon drei Rehas zwei stationäre und eine ambulante . Rentenantrag wurde ja auch schon vor über einen Jahr gestellt und nach einen 3/4 Jahr lapidar abgewiesen und nun befinde ich mich in Widerspruch dessen.
Also das mit dem Krankengeld ist ja "toll" geregelt. Ich war ja auch nach Aussteuerung durch die Krankenkasse weiterhin krank , bzw. habe mir weiterhin auch die Krankenscheine aushändigen lassen nur brauchte ich die bei niemanden abgeben. . Es besteht doch für mich somit überhaupt keine andere Möglichkeit als Alg2 zu beantragen.Wo soll hier eine Möglichkeit bestehen wieder ganz normal Krankengeld zu bekommen? Das ist doch garnicht so möglich. Vielleicht ist es sogar günstiger für mich das verbleibende halbe Jahr ohne ALg2 zu überbrücken, da ich sicher eh sehr wenig Alg2 bekommen werde um dann wieder Krankengeld zu erhalten, aber so etwas wird sicher auch nicht gehen.
Übrigend eine Reha ist nur über ein paar Wochen eine soziale Absicherung und eh man einen Rentenantrag bewilligt bekommt, können Jahre ins Land ziehen. Grundsicherung bei erwerbsunfähigkeit ist ja auch so ein "doller" Begriff ( Man bekommt keine Rente aber man ist trotzdem erwerbsunfähig), aber sich darüber aufregen bringt mich eh nicht weiter.

StephanK
01.01.2008, 11:38
Es besteht doch für mich somit überhaupt keine andere Möglichkeit als Alg2 zu beantragen.Genau das meinte ich.
Wo soll hier eine Möglichkeit bestehen wieder ganz normal Krankengeld zu bekommen? Das ist doch garnicht so möglich.Es gibt keine solche Möglichkeit. Krankengeld ist eine Leistung, die infolge länger (als sechs Wochen Lohnfortzahlung) dauernder Krankheit ausfallenden Lohn ersetzen soll; entsprechendes gilt für die Lohn-Ersatz-Leistung Alg I. Krankengeld wird zwar über die Dauer des Alg I-Anspruches hinaus gezahlt, wenn es sich um die gleiche, fortdauernde Krankheit handelt, aber dafür gelten bestimmte Bedingungen, die aus § 48 SGB V (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html) hervorgehen.

Vielleicht ist es sogar günstiger für mich das verbleibende halbe Jahr ohne ALg2 zu überbrücken, da ich sicher eh sehr wenig Alg2 bekommen werde um dann wieder Krankengeld zu erhalten, aber so etwas wird sicher auch nicht gehen.Zumindest theoretisch geht das schon; Du müsstest aber die finanziellen Rücklagen haben, um diese Zeit zu überdauern.

Grundsicherung bei erwerbsunfähigkeit ist ja auch so ein "doller" Begriff ( Man bekommt keine Rente aber man ist trotzdem erwerbsunfähig), aber sich darüber aufregen bringt mich eh nicht weiter.Das ist eigentlich nichts als eine andere Bezeichnung für die altbekannte Sozialhilfe. Böse Zungen sagen, es heiße Grundsicherung, damit man merkt, dass man wirklich am Boden angekommen ist...

alterHase.
01.01.2008, 20:01
Zitat von alterHase. http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/buttons/viewpost.gif (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=120120#post120120)
Vielleicht ist es sogar günstiger für mich das verbleibende halbe Jahr ohne ALg2 zu überbrücken, da ich sicher eh sehr wenig Alg2 bekommen werde um dann wieder Krankengeld zu erhalten, aber so etwas wird sicher auch nicht gehen.

Zumindest theoretisch geht das schon; Du müsstest aber die finanziellen Rücklagen haben, um diese Zeit zu überdauern.



Klar würde das finanziell gehen, wenn auch verdammt hart das werden kann, aber ich habe ja nur ein halbes Jahr noch zu überbrücken und 6 Wochen werden sicher von der Rentenversicherung bezahlt weil ich zu nen Test meiner Arbeitsfähigkeit für 6 Wochen sowieso geschickt werde. Mein Alg 2 wäre ca nur ein Drittel meines ursprünglichen Krankengeldes. Ich hätte also den Verlust nach ein paar Monaten neuen Krankengeldbezuges wieder rein. Aber sicher würde dann die Berechnung eh nicht mehr nach meinen ürsprünglichen Verdienst erfolgen?

Noch eine andere Frage , mein Krankheitsbild ist sehr vielseitig, was ist wenn ich jetzt auf andere Beschwerden krankgeschrieben werde?
Würde der Arzt und die Krankenkasse mitgehen oder würden die Alles auf die Unfallfolgen abschieben Ich tippe mal darauf, dass ich für meine Krankenversicherung zumindest finanziell schon "tot" bin . Also nichts mehr zu erwarten habe. Die wären eh froh wenn ich dann als Alg2-Empfänger über eine die andere Kasse meiner Frau mit versichert würde.