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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antragsabgabe


Colatrinker
12.06.2005, 01:55
Hallo,
nachdem ich mich wieder mal durch das www gesucht habe muss ich doch immer wieder feststellen das euer
ALN- Forum zu den führenden Foren gehört!!!

Diese Aussage mache ich im Bezug auf eure Kompetenz, Schnelligkeit bei der Beantwortung der Fragen an Hilfesuchende
und vor allen an den angenehmen
hilfbereiten Umgang mit uns hilflosen Laíen!

Eure Erklärungen sind wirklich vertständlich und nicht in Juristenlatain so lieblos und besserwisserisch dahingepostet
- so wie in den meißten Foren die mehr als Chatraum für Leute mit dem Hang zum " Ich poste einfach mal meinen Senf dazu" gehören.

Auch finde ich es sehr gut das hier nicht polemischr Politdiskussionen wie es in einigen je nach Grupiierung gehosteten Foren der Fall ist.

Hier wird dir einfach nur geholfen!!! Super!

Macht weiter so!

So nun haben ich genug beweihräuchert - aber das muss ja auch sein!
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So nun kurz und knapp meine Frage:

Da ich gestern meinen Folgeantrag zu Alg II von meiner "Job- Agentur" zugeschickt bekommen habe in den steht doch glatt -

"Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass keine andere Möglichkeit besteht,
Ihren korrekten Leistungsanspruch zu gewährleisten und hoffe auf Ihr Verständnuis. Bitte schicken Sie mir daher bitten den ausgefüllten Antrag umgehend zu."

Das ich im www ständig lese das man den persönlich abgeben soll bin ich etwas verunsichert - wie soll ich mir dann bestätigen lassen das ich den auch abgeschicht haben - man liesst ja so viel von "verlorenen Anträgen - leider nicht auffindbar usw...".

Was soll ich machen? Einfach zuschicken - dann hab ich nix in der Hand.

Zur Job Agentur gehen?
Den Antrag an dem "Infoschalter" abgeben ( da wo man die Wartemaken zieht) und bestätigen lassen?

Zum Fallmanager kommt man ja eh nicht durch - Termin bekommt man in 6 Wochen -

Danke für eine Antwort

Betroffener
12.06.2005, 03:26
Hallo Colatrinker,

über dieses Lob habe ich mich sehr gefreut und bedanke mich auch für das gesamte Team gleich hier und jetzt..

Auch bei der aktuellen Frage "werden Sie natürlich geholfen".

Der erste Teil bezieht sich ja auf das Ausfüllen des Folgeantrages. Beim zweiten Teil jedoch (auch Behördenbriefe kommen nicht immer an oder landen manchmal im nächsten See) sehe ich folgende Möglichkeiten:

Antragsabgabe - Wo und Wie?
Die Problematik der beweisbaren Abgabe stellt sich bei allen Anträgen und Widersprüchen, aus denen Leistungen erwachsen und die mit Fristen verbunden sind. Der Antragsteller ist hier praktisch immer der Dumme, wenn er die erfolgte Abgabe nicht beweisen kann, weil es ansonsten beim "Untertauchen" kein Geld gibt.
Welche Varianten sind möglich ?

Persönliche Abgabe (Kopie stempeln/gegenzeichnen lassen an der Reception) - die Beste, aber wahrscheinlich unbequemste Lösung.

Versand per Einschreiben (aber dann ist auch nur beweisbar, das ein Umschlag am Tage X verschickt wurde) - es sei denn man offenbart sich bei der Post und die sind möglicherweise so freundlich den Inhalt auf dem Einschreibeformular und auf der Kopie zu bestätigen, bevor das Cuvert zugeklebt wird.

Sämtliche Anträge und Widersprüche (nicht nur die rund um Hartz IV) können übrigens bei praktisch JEDER Behörde abgegeben werden (Finanzamt, Krankenkasse, Meldebehörde, Deutsche Botschaft im Ausland, usw.) und die müssen das weiterleiten (auch wenn die sich erstmal erkennbar dumm anstellen wollen).
Das kann gerade zur Wahrung von Fristen (oder kürzeren eigenen Wegen) machmal sehr wichtig und hilfreich sein - denn entscheidend zur Fristwahrung ist der Abgabetermin beim empfangenden Amt und nicht das eintreffen in der Zielbehörde.
Aber auch hier ist die erste Bürgerpflicht, sich die Abgabe schriftlich bestätigen zu lassen und ggf. erst Vor-Ort zu kleben, damit die sich zwecks der gewünschten schriftlichen Bestätigung vergewissern können, was drin ist!

Weiteres Thema zum Besuch bei der Agentur / ARGE / Kommune:

Unfallversicherung auf dem Weg zu / von der Behörde.

Das ist ein ganz spannendes Thema. Denn man/frau ist nur dann versichert, wenn man/frau eine schriftliche Einladung hat. Das bedeutet im Klartext, das der Erstbesuch immer ohne Unfallversicherung abläuft ebenso wie Folgebesuche ohne Einladung auch (Abgabe Folgeantrag).
"Den hätte man ja mit der Post schicken können" - was wir aber aus gutem Grund niemandem empfehlen können.