Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ein Euro Job
sascha10
29.12.2007, 11:20
Hallo ans Forum,
ich habe soeben einen netten Brief von meiner Arge erhalten.
Sie wollen mir also ab 14.01 einen EEJ anbieten.
Ich habe aber bisher keine Eingliederungsvereinbarung in der etwas von EEj drinsteht noch habe ich vorher auch nur ein Gespräch mit der Arge über einen EEj gehabt.
Nun meine Frage:
Kann ich den irgendwie ablehnen oder besteht da keinerlei Möglichkeit davonzukommen?
Danke im voraus
Hallo sascha10,
Kann ich den irgendwie ablehnen oder besteht da keinerlei Möglichkeit davonzukommen? Ohne einen triftigen Grund sicher nicht. Die entsprechende Eingliederungsvereinbarung wird man dir schon noch vorlegen.
Das mögliche Spiel zur Eingliederungsvereinbarung kennst du ja schon.
sascha10
29.12.2007, 11:35
Naja komisch ist nur das ich bisher keinen Termin bei der Arge habe um eine EVG zu unterschreiben.
Naja ich werde einmal sehen was ich machen kann.
Zur Not werde ich einmal meinen Rechtsanwalt anrufen.
Denn ich finde es schon krass wenn von der Arge nur 1 einziges Jobangebot kommt , nie etwas von Weiterbildung geredet wird und sie dann ein Angebot für einen EEJ machen und dann fein raus sind..
Nee so lasse ich nicht mit mir machen..
Wenn du eine Einladung zu einer Infoveranstaltung hast, wird sie dir wahrscheinlich dort vorgelegt (Motto: "Unterscheiben Sie mal schnell!").
Manchmal steht dann u.a. auch drin "vorher abgeschlossene EGV's bleiben gültig".
sascha10
29.12.2007, 11:50
Also Einladung zur Informationsveranstaltung habe ich keine bekommen.
Und es steht auch nirgendwo drin das die alte EVG gültig bleibt..
Daher wundert es mich ja..
Also ich hoffe mal das es hier einen weg gibt damit ich davonkomme
Und es steht auch nirgendwo drin das die alte EVG gültig bleibt.. Das hast du falsch verstanden. Das steht dann manchmal nach der EEJ-Beschreibung in der neuen EGV mit drin. Heist dann, dass die alten Pflichten auch weiter mit bestehen bleiben, parallel zum EEJ.
Die neue wird man dir schon an irgendeiner Stelle vorlegen.
sascha10
29.12.2007, 11:59
Ok ich warte dann mal ab und berichte weiter..
Aber restart hast du einen Link usw indem ich etwas finde wie man sich gegen Ein Euro Jobs wehren kann?
Hier gab es doch mal irgendwann das Thema..
Und ich glaube zu wissen das es damals geklappt hat.
Dieses Thema kam schon sehr oft vor. Ich weiß nicht, welches du speziell meinst.
Dazu musst du also schon mal selbst die Such-Funktion (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/search.php) benutzen.
sascha10
29.12.2007, 13:20
Ich habe hier mal noch etwas interessantes gefunden.
Die Frage ist nur ob das so auf mich zutrifft?
http://www.monapoli.de/cps/rde/xchg/monapoli/hs.xsl/164.html
Ich hoffe das klappt so mit dem Link
StephanK
29.12.2007, 14:03
Die Frage ist nur ob das so auf Imich zutrifft?Nein, tut es nicht. Diese Entscheidung betrifft die Situation, dass jemand den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung abgelehnt hat und dann ersatzweise die Behörde die Zuweisung zum 1-€-Job per Verwaltungsakt (Bescheid) erlässt. So ist es bei Dir aber nicht.
Im übrigen: Vorbeugenden Rechtsschutz vor Antritt eines 1-€-Jobs gibt es nicht, siehe hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=1518).
sascha10
30.12.2007, 14:02
Danke Stephan,
ich werd edas wohl anders regeln.
Mir steht noch eine OP am Knie an.
Werde den Termin wohl vorverlegen und es schon im Januar machen lassen.
Muss ja sowieso gemacht werden.
Und ich denke das dies dann ein wichtiger Grund ist den Job nicht anzutreten.
Denn meine Gesundheit sollte ja eigentlich vorgehen.
Rotkäppchen
30.12.2007, 20:52
Solange nur eine Ankündigung für eine mündliche Ankündigung für einen EEJ ist , ist das wertlos. Wenn du etwas schriftlich erhälst, bitte einstecken und hier einscannen. Nichts unterschreiben.
Warte bitte noch mit der Knie-Operation ab. So ein Unglück ist manchmal dein Glück.
sascha10
31.12.2007, 10:40
Ich habe es bereits schriftlich erhalten..
Werde einmal sehen ob ich es hier einscannen kann..
Vor allem steht dort drin Vollzeit..
Aber eine Anzahl der Stunden usw kann ich dort nirgendwo finden.
Rotkäppchen
31.12.2007, 12:41
Das ist schon mal ein Formfehler. Tippe dich paar Zeilen doch mal ein.
sascha10
31.12.2007, 13:17
Also ok hier das wesentlich:
im rahmen eoner öffentlich geförderten Beschäftigung schlage ich Ihnen folgende zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeit vor:
Bezeichnung der Tätigkeit: Hilfsarbeiter / in ohne nähere Tätigkeitsangabe
Beschreibung/ Anforderungen: Für verschiedene Einrichtungen wie zb JGD-arbeit Stadt ...... , Ev.Kigä,Ev.Kirche,Diakonisches Werk im raum....,abulante Dienste usw.benötigt das Diakonische Werk im raum.... und .... insgesamt 40 AGH Teilnehmer.Die Art der Tätigkeit und die Einsatzstellen der teilnehmer entnehmen Sie bitte dem E - Mail von 412B vom 05.12.07. ( Welche E Mail bitte)
Dies ist ein Angebot im rahmen der Arbeitsgelegenheiten des § 16 Abs. 3 SGB II wofür eine Mehraufwandsentschädigung in von 1,25 Euro / Stunde gezahlt wird.
Tätigkeistort...........
Mehraufwandsentschädigung: Gehalt 1,25 Euro je Stunde
zeitlicher Umfang: Stunden / wchtl
Lage und Verteilung: Vollzeit
Dauer der Tätigkeit: von 14.01.2008 bis 13.07.2008
So das war hoffe ich das wichtigeste..
Rotkäppchen
31.12.2007, 19:41
Dieser Job müsste schriftlich abgelehnt werden, und zwar vor dem 14.1., d.h., vor Antritt. Hier die Argumente für die Ablehnung:
1. Bisher kam von der ARGE nur ein einziges Jobangebot und kein Angebot für einen Weiterbildung. Der EEJ ist nur die allerletzte Möglichkeit, um in Arbeit zu kommen. Was tat denn die ARGE überhaupt, um dich in Arbeit zu bringen? Welche Integrationsstrategie wird hier verfolgt?
2. In dem „Angebot“ fehlt die Art der Tätigkeit sowie der zeitlicher Umfang und die zeitliche Verteilung - (vgl. Beschluss des LSozG Hamburg vom 11. Juli 2005, Az L 5 B 161/05 ER AS).
3. Die Bezeichnung „Hilfsarbeiter / in ohne nähere Tätigkeitsangabe“ reicht nicht aus. Um formal rechtmäßig und hinreichend genau bestimmt zu sein, ist VOR dem eigentlichen Antritt des EEJobs eine konkrete Tätigkeitsbeschreibung und deren arbeitszeitlicher Verteilung vom Sachbearbeiter auf Zusätzlichkeit und Gemeinützigkeit hin zu überprüfen. Abstrakte Tätigkeitsbeschreibungen, sind hierbei nicht ausreichend. (LSozG Hamburg, Az L 5 B 161/05 ER AS).
4. Es wird nicht klargestellt, ob die Fahrtkosten nach § 16 SGB II übernommen werden.
5. Die Arbeitszeit wird mit „Vollzeit“ beschrieben. Lt. Beschluss vom 24.04 2007 Aktenzeichen S 11 AS 1219/07 ER hält das Ulmer Sozialgericht sogenannte Ein-Euro-Jobs auch für rechtswidrig, wenn die wöchentliche Arbeitszeit über 15 Wochenstunden, im Höchstfall 20 Wochenstunden beträgt.
Auf die fehlende Eingliederungsvereinbarung würde ich jetzt nicht hinweisen, denn dann bekommst du eine. Das ist immer mit Problemen verbunden. Und dann würde ich, wenn du das nachweislich vor dem 14.1. abgegeben hast, am 14.1. nicht erscheinen. Das müsste man noch in die Ablehnung reinschreiben.
Du bekommst noch eine PN von mir.
StephanK
01.01.2008, 09:45
Ergänzend zu Rotkäppchens Beitrag noch ein Hinweis. Beschreibung/ Anforderungen: Für verschiedene Einrichtungen wie zb JGD-arbeit Stadt ...... , Ev.Kigä,Ev.Kirche,Diakonisches Werk im raum....,abulante Dienste usw.benötigt das Diakonische Werk ...Das sieht sehr danach aus, dass Du nur "allgemein" einem 1-€-Job-Träger zugewiesen werden sollst und es diesem überlassen bleiben soll, Deine konkrete Einsatzstelle/Tätigkeit zu bestimmen. Genau das ist nicht zulässig, weil die ARGE sich dadurch aus einer Verantwortung stiehlt, die alleine auf ihren eigenen Schultern liegt und weil Du nicht vorher prüfen kannst, ob das Angebot rechtmäßig ist oder nicht; siehe den Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=1372) im Forum.
sascha10
01.01.2008, 11:44
Hallo Stephan,
vielen Dank nochmal auch an dich.
Na dann ist meine Zuweisung ja doch nicht so Wasserdicht..
Habe ich mir gleich gedacht..
Dir auf diesem wege ein gutes neues Jahr 2008
Rotkäppchen
01.01.2008, 18:02
Ergänzend zu Rotkäppchens Beitrag noch ein Hinweis. Das sieht sehr danach aus, dass Du nur "allgemein" einem 1-€-Job-Träger zugewiesen werden sollst und es diesem überlassen bleiben soll, Deine konkrete Einsatzstelle/Tätigkeit zu bestimmen. Genau das ist nicht zulässig, weil die ARGE sich dadurch aus einer Verantwortung stiehlt, die alleine auf ihren eigenen Schultern liegt und weil Du nicht vorher prüfen kannst, ob das Angebot rechtmäßig ist oder nicht; siehe den Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=1372) im Forum.
Das setzen wir auch noch mit rein.
Es ist leicht, diesen EEJ abzuweisen. Das große Problem ist, dass du danach einen neuen EEJ bekommst. Das nächste mal werden die etwas schlauer mit ihrem Schrieb sein. Es wäre zu überlegen, ob wir etvl. ein oder zwei der vielen Argumente nicht bringen, damit man beim nächsten Mal nocht etwas hat.
Sascha, ich würde dir raten, dir ganz schnell irgend eine Beschäftigung zu suchen, auch wenn es nur ein paar Kröten sind. Bis 100 Euros ist der Hinzuverdienst ja anrechnungsfrei, d.h. die ersten 100 Euros Hinzuverdienst darfst du behalten. Geht der HInzuverdienst darüber hinaus, wird von dem Rest 80% abgezogen. D.h., verdienst du 100 Euros, bekommst du 100 Euros. Verdienst du 400 Euros, darfst du nur 160 Euros behalten.
Dieser Hinzuverdienst schützt dich ein wenig vor EEJobs, weil er Vorrang hat und sich zeitlich mit dem EEJ meistens nicht vereinbaren lässt.
sascha10
01.01.2008, 18:27
Vielen Dank schonmal bis hierher.
Naja ich muss mal sehen wie ich das machen werde.
Eventuell habe ich sogar schon ab Mitte Januar oder Anfang Februar einen Job.
Aber das ist bisher nicht sehr Spruchreif,muss nun die nächsten Tage mal abwarten was die bringen.
sascha10
04.01.2008, 10:16
So nun kam heute wieder Post.
Diesmal aber wohl von dem Träger der ganzen Angelegenheit.
Darin steht nun folgendes:
Projekt Zusatzjob in Kirche und Diakonie
Ihre Zuweisung von der ARGE
Sehr geehrter Herr XXXXX
Sie wurden uns von der ARGE als Mitarbeiter für unser Projekt " Zusatzjob in Kirche und Diakonie" zugewiesen.
Wir möchten sie daher gerne zu einem Vorstellungsgespräch einladen.
Bitte kommen Sie am Montag den 07.01.2008 um 9.45 Uhr zu ins in die......Kirche,.....Straße XXXX in ...............
Falls Sie zu diesem Termin nicht kommen können , teilen Sie uns dies bitte mit.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXX
So nun meine Frage:
Muss ich dahin , denn es ist ja doch wirklich sehr knapp vorher heute ist Freitag und es soll schon am Montag sein.
Habe nämlich eigentlich einen Termin sonstwo.
Was passiert wenn ich da nicht aufkreuze?
Danke im voraus..
Ist echt schlimm das ganze...
Rotkäppchen
04.01.2008, 14:56
Sage den Termin vorher telefonisch ab mit der Begründung, du hättest diesen Job bei der ARGE abgelehnt. Das hätte sich gekreuzt.
Rotkäppchen
04.01.2008, 18:56
... und gebe die Ablehnung lieber am 7.1. direkt gegen Empfangsbestätigung bei der ARGE ab. U.U. meldet sich nämlich noch ein anderer Träger mit einem Termin, und u.U. meldet das der Träger deinem SB, noch bevor du die Ablehnung abgegeben hast. Das wäre nicht so gut.
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