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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Bescheid - abgelehnt


neo112man
29.12.2007, 17:23
hi leute hab heuten mein ALG II bescheid bekommen er wurde abgelehnt
ich weiß aber nicht warum ab letztes jahr bis ca 15.4.07 alg 2 bekommen
jetzt nicht mehr ich bekomme alg 1 ( ca 460 € ) und wollte noch ALg 2 beantragen da ich sonnst kein geld zum leben habe
hab bei den antrag alles richtig und wahreitsgemäß ausgefüllt ind hab die ablehnung bekommen
ich weiß nicht weiter

fragi
29.12.2007, 18:15
Hallo neo112man,

was für ein Grund steht denn auf dem Ablehnungsbescheid?

Dann müsste man noch wissen, bist du über oder unter 25, zahlst du Miete usw... allein mit den beiden Details kann man da nicht viel beurteilen...

neo112man
30.12.2007, 18:13
hi ich find mich bei dem bescheid leider nicht so ganz durch laut aussage der arge:

Sehr geehrter Herr ....
ihren antrag auf leistungs zur sicherung des lebenunterhalts kann leider nicht entsprochen werden .
mit dem von ihnen nachgewiesen einkommensverhäldnissen sind sie nicht hilfebedürftig im sinne des sgb II sie haben desshalb kein anspruch auf leistung zur sicherung des lebensunterhalts

im zeitraum nov. dez. 07 wurde ihr einkommen aus dem monat okt.07 (vorläufig)und nov. im folgemonat sowie ihr alg 1 berücksichtigt


so ich bekomm seit 15.11.07 alg 1 ( 459 € )
davor hatte ich arbeit und hab 760 € verdient

ich wohne allein zahle knapp 300 euro miete warm
auto sind ca 75 € im monat an versicherung
25 € hausrat und haftpflicht
ach ich bin über 25

StephanK
31.12.2007, 11:20
ich wohne allein zahle knapp 300 euro miete warm
auto sind ca 75 € im monat an versicherung
25 € hausrat und haftpflicht
ach ich bin über 25
Auto und Versicherungen sind Privatvergnügen; dafür bekommst Du kein Alg II.
Die Bedarfsrechnung sieht vielmehr so aus:
€ 347 Leistung zum Lebensunterhalt für einen Single
€ 280 Kosten der Unterkunft und Heizkosten (vorsichtige Annahme, dass Du das unter "knapp" verstehst; wichtig wären aber exakte Zahlen und die Frage, ob im Bescheid die gesamten Miete nebst Heizkosten berücksichtigt wird oder nicht).
Das ergibt addiert einen Gesamtbedarf von € 627.
Davon sind € 459 durch das Alg I gedeckt, so dass es die Differenz, also € 168 als aufstockendes Alg II geben müsste.

Das wahrscheinlichste ist, dass Deine Miete nebst Heizkosten nicht in voller Höhe anerkannt wird, denn € 300 sind 'ne ganze Menge für einen 1-Personen-Haushalt. Schau Dir den Bescheid mal genau an, vor allem die berücksichtigten Kosten der Unterkunft. Daraus müsste die Differenz hervorgehen.

neo112man
31.12.2007, 16:16
das mit dem auto weiß ich da haben sie sonnst einen teil übernommen
die miete beträgt genau 296,85 €
in dem schreiben steht das mein monatliches einkommen 619 euro beträgt was nicht stimmt ich hab den bescheid vom letzten jahr verglichen da steht das nicht da steht 0 euro monatliches einkommen

Ich bin es nicht
31.12.2007, 16:32
hallo neo112man ..

wann hattest du ALG II beantragt ? ab wann - für welchen Zeitraum ?
etwaig rückwirkend für die Zeit als du noch berufstätig warst ?

hast du den aktuellen Bescheid ALG I in Höhe von monatl .459€ beigefügt ?

oder anders gefragt ... wissen die das du derzeit nur ALG I in Höhe von 459€ bekommst ?

neo112man
31.12.2007, 17:07
hab vom1.1.07 bis 15.4.07 alg 2bekommmen und jetzt wieder beantragt ab den 15.11.07
sie wissen das ich 459 alg 1bekomme
vom 16.04.07 - 14.11.07 war ich in arbeit
sie haben alle unterlagen von mir bekommen genau so wie beim ersten mal wo sie ihn bewilligt hatten deswegen weiß ich nicht weiter

Ich bin es nicht
31.12.2007, 17:20
hab vom 1.1.07 bis 15.4.07 ALG 2 bekommen und jetzt wieder beantragt ab dem 15.11. ........... ist das eventuell ein Folgeantrag den du nun gestellt hast oder ein Neuantrag ?

bei einem Folgeantrag kann es sein das alte Daten übernommen werden ..

Fakt ist auf jeden Fall das du bei der ALG I Höhe Anspruch auf aufstockende Leistung hast und da irgend etwas durcheinander gekommen , übersehen oder falsch berechnet worden ist !!!

bekommst du noch von woanders her Geld ?

ne Rente , Miete oder vieleicht ein Job auf 400€ Basis ?

Ich bin es nicht
31.12.2007, 17:24
alle Unterlagen ....

Mietbescheinigung vom Vermieter und Mietvertrag

ALG I Bewilligungsbescheid

Höhe der Heizkosten ( Bescheid vom Versorgungsbetrieb )

Beiträge zur Haftpflicht und Hausrat Versicherung ( immer dazu tun - hier werden die auch übernommen )

neo112man
31.12.2007, 17:27
es war ein neu antrag nein ich bekomm kein weiteres geld ich hab nur alg 1
kein wohngeld oder ähnliches

die arge spielen mit zahlen rum die nicht stimmen
hab den vergleich gemacht alter antrag vs. neuer antrag
ja alles angegeben sogar voher vom bekannten durch schaun lassen ob alles koreckt ausgefüllt und alle kopien von den unterlagen dabei sind

Ich bin es nicht
31.12.2007, 17:36
dann muss das schnellstens geklärt werden !!!

bevor man nun aber einen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegt ( dauert erfahrungsgemäss viiiel zu lange bis dann neu entschieden wird ) solltest du versuchen den Sachverhalt telefonisch oder besser persönlich zu klären ..

die Frage wäre - wieso vertreten sie die Auffassung das mir bei einer ALG I Anspruchshöhe kein ALG II Geld aufstockend mehr zusteht -?

denn im Sinne des SGB II bist du ja auf jeden Fall hilfebedürftig ..

neo112man
31.12.2007, 17:39
ja das werde ich am mittwoch versuchen ich möchte wissen wie die auf die zahlen kommen

also danke wenns nicht klappt schreib ich weiter
guten rutsch

Ich bin es nicht
31.12.2007, 17:40
uppps sorry ......

die Frage wäre -wieso vertreten sie die Auffassung das mir bei einer ALG I Anspruchshöhe von 459€ (nur ) kein aufstockendes ALG II zusteht ?

Betroffener
31.12.2007, 22:00
Beiträge zur Haftpflicht und Hausrat Versicherung ( immer dazu tun - hier werden die auch übernommen )

Wo ist "hier"?
Das wäre nun ganz was neues, dass diese Versicherungen "übernommen" werden bei ALG II.

neo112man
01.01.2008, 01:58
ich hatte sie im ersten antrag mit angegeben und sie wurden auch bezahlt
ich ich hab es auch irgend wo gelesen das sie die grund versicherungen übernehmen sprich haft-,haus-,rista

Ich bin es nicht
01.01.2008, 09:35
hallo betroffener ..

da sind wohl die Versicherungspauschalen in Höhe von 30€ mit gemeint ..

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/ALG_II_Bescheidfehler.html

ich wurde damals bei Antragstellung gefragt ob ich Haftpflicht und Hausratversicherung hätte ?

als ich fragte wieso diese denn übernommen würden , teilte man mir mit - falls Schäden an dem Mietobjekt u.a. passieren würden und ich nicht versichert sei , könnten Haftungssummen in schwindelerregender Höhe entstehen und ich käme dann ja nie mehr aus Hartz4 raus - ..

mit der Riesterrente wurde ich ebenfalls gefragt ..

hatte dieses Thema aber schon mal hier im Forum aufgerufen und da wusste auch keiner drüber Bescheid ..

im Internet kann ich im Moment auch nicht`s anderes als den Link finden worin die Versicherungspauschalen mit 30€ beziffert sind ..

habe aber schon gemerkt das von Region zu Region anders verfahren wird ..

also sollte Neo112Man die Übernahme der VS ruhig beantragen ..

so abwegig scheint die Übernahme irgendwie nicht zu sein ..

fragi
01.01.2008, 10:19
Darf ich mich auch ma einmischen?

Diese Versicherungspauschalen wie ihr sie nennt, die gibts nicht zum ALG II dazu... sie stellen einen Absatzbetrag von möglichem Einkommen da.
Siehe dazu §11 Abs.2 Nr.2 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html)


Dass sie wenn nichts höheres dem Grunde nach angemessen ist pauschalisiert werden, ergibt sich aus §3 Abs.1 Nr.1 ALG II-V (http://bundesrecht.juris.de/algiiv/__3.html)

Ich bin es nicht
01.01.2008, 10:31
moin fragi ..

ich hatte aber damals kein Einkommen , als man mich wegen Haftpflicht und Hausratvers. fragte ..

mir wurde nur gesagt .......

was machen sie denn wenn durch ihr Verschulden ( z.B. rauchen ) das Haus abbrennt ?

wie wollen sie denn da jemals den Schaden ihrem Vermieter ersetzen können ?..

konkretes zu der Übernahme der Kosten hab ich ja auch nicht gefunden ..

werde es aber nächste Woche bei der Arge abklären ..

hatte eh vor mir nen Termin geben zu lassen um die Neujahrswünsche zu übermitteln mit dem besten Dank bezüglich der guten Zusammenarbeit .. ja ja ..

Ich bin es nicht
01.01.2008, 10:36
wo denn gleich die Frage aufkommt ......

sind Mieteinnahmen auch Einkommen ???
( diese waren damals aber noch nicht )

StephanK
01.01.2008, 11:55
sind Mieteinnahmen auch Einkommen ???Ja. Falls Du selbst Mieter sein solltest und einen Teil der Wohnung untervermietest besteht beim Alg II jedoch die Besonderheit, dass Deine Mieteinnahmen nicht in den Rechnungsposten "Einnahmen" fließen, sondern Deine "Kosten der Unterkunft" mindern.
Beispiel: Deine Miete einschl. Heizkosten beträgt € 300. Du untervermietest ein Zimmer einschl. Bad- und Küchenmitbenutzung für eine Warmmiete von € 120. Das drückt Deine eigenen Kosten der Unterkunft auf € 180 herunter. Einkommensanrechnung findet aber nicht (zusätzlich) statt.

Wenn ich - als Beispiel - mal von diesen Zahlen ausgehe und einen Ein-Personen-Haushalt annehme, dann haben wir auf der Bedarfsseite
€ 347 Regelsatz
€ 180 Kosten der Unterkunft
€ 527 Gesamtbedarf

Einnahmenseite:
€ 459 Alg I
- € 30 Versicherungspauschale
€ 429 Einnahmen

Bleibt also eine Lücke ungedeckten Bedarfes in Höhe von 527 minus 429 = € 98, die es als Alg II geben müsste.
Die gleiche Rechnung solltest Du mit den tatsächlichen Zahlen anstellen.

fragi
01.01.2008, 16:08
Ja. Falls Du selbst Mieter sein solltest und einen Teil der Wohnung untervermietest besteht beim Alg II jedoch die Besonderheit, dass Deine Mieteinnahmen nicht in den Rechnungsposten "Einnahmen" fließen, sondern Deine "Kosten der Unterkunft" mindern.

So ist es, es geht so lange auf die KDU, bis diese auf +-0 ist, danach wird es als wirkliches Einkommen erst auf den Regelsatz angerechnet...
Diese Situation wird es aber nicht geben, denn du kannst ja nicht ne kleiner Fläche größer Vermieten, als was du gesamt an Miete zahlst...

Die Besonderheit ist halt, Vermietest du (nicht Untervermieten) ist es richtiges Einkommen und mindert nicht die KDU (z.b wenn man ein Haus hat und es einem gehört)...

Dem gegenüber geht halt die Untervermietung der Wohnung auf die KDU.

StephanK
01.01.2008, 22:08
Die Besonderheit ist halt, Vermietest du (nicht Untervermieten) ist es richtiges Einkommen und mindert nicht die KDU (z.b wenn man ein Haus hat und es einem gehört)... Vorsicht - das kommt auf den Einzelfall an. So wie beschrieben wäre es, wenn man ein Haus besitzt, aber nicht selbst bewohnt. (Wobei dieses Haus Vermögen wäre, das man versilbern muss; all zu lange würde eine solche Situation also sowieso nicht andauern können.)

Wenn man jedoch in einem selbst genutzten Eigenheim wohnt gehört auch die Vermietung eines Zimmers in die Abteilung "Minderung der Kosten der Unterkunft".

fragi
03.01.2008, 05:11
Vorsicht - das kommt auf den Einzelfall an. So wie beschrieben wäre es, wenn man ein Haus besitzt, aber nicht selbst bewohnt. (Wobei dieses Haus Vermögen wäre, das man versilbern muss; all zu lange würde eine solche Situation also sowieso nicht andauern können.)

Wenn man jedoch in einem selbst genutzten Eigenheim wohnt gehört auch die Vermietung eines Zimmers in die Abteilung "Minderung der Kosten der Unterkunft".

Das ist ja der Witz... es gibt nur den Unterschied Untervermietung zu Vermietung...

Bei Vermietung heißt es sofort:

Sofern Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
nachgewiesen wird, liegt die Vermutung nahe, dass zu
berücksichtigendes Vermögen vorhanden ist. Die Verwertung des
Vermögens ist vorrangig vor einer Berücksichtigung des
Einkommens aus Vermietung oder Verpachtung des
Vermögensgegenstandes.

Quelle: Weisungen zum §11 SGB II RZ 11.51 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf)

Das, was einem am Verkauf hindern könnte sind die Mietverhältnisse... soweit ich weiß gibts im Mietrecht auch ne gewissen Jahren eine unkündbarkeit, das heißt der Vermieter kann entsprechende Personen nichtmehr so einfach rauswerfen... Diese gehören dann sozusagen zum Inventar...

Kein "neuer" Käufer kauft dieses Haus dann... denn wen man als Vermieter schon ALG II beantragen muss, ist das Haus meist auch in keinem sehr gutem Zustand mehr...

Das sind die 2 Gründe die schonmal objektiv gegen den Verkauf sprechen...

Der nächste Grund der dagegen spricht wäre eine gff. Selbstständigkeit:

Wird die Vermietung und Verpachtung bzw. Vermietung von
möblierten Wohnungen und Zimmern gewerbsmäßig durchgeführt,
handelt es sich bei den erzielten Einnahmen um Einkünfte aus
selbständiger Tätigkeit (s. Rz 11.6)

Quelle: Weisungen zum §11 SGB II RZ. 11.54 (siehe Link oben)

Das sind schonmal 2erlei Arten die gegen den Verkauf sprechen würden... es muss also nicht zwangsläufig zum Verkauf führen...

Es ist halt nur so, dass sofort Pauschal unterschieden wird zw. Vermietung und Untervermietung, das eine geht auf die KdU, das andere auf die Einnahmen...

neo112man
03.01.2008, 20:28
hi leute war heute bei der arge und hab mich schlau gemacht wegen der ablehnung ich hab erreicht das sie es neu berechnen
da sie ein fehler gemacht haben warte jetzt nur auf den neuen bescheid
mal sehen wielange es dauert