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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterhaltsanspruch bei Arbeitslosigkeit


Nordseekrabbe
31.12.2007, 00:53
Meine Frau hat einen Sohn mit in die Ehe gebracht. Der Junge ist extrem faul und hat nach der Schule keine Lehrstelle gefunden. Er ist jetzt 18 Jahre alt und hängt zu Hause rum. Aus diesem Grund hängt dauernd der Haussegen schief.

Der Vater des Jungen lebt im Ausland und leistet keinen Unterhalt. Meine Frau arbeitet auf 400 €-Basis, weil wir noch ein kleineres gemeinsames Kind haben.

Ich möchte, dass der Junge auszieht und auf eigenen Füßen steht. Vielleicht wird er dann endlich wach und bemüht sich um eine Lehrstelle.

Meine Fragen gehen dahin: Bekommt der Junge Hartz IV? Bin ich zum Unterhalt verpflichtet, weil seine Mutter nicht zahlen kann?

Für alle Antworten bin ich dankbar!

Gruß

Nordseekrabbe

Betroffener
31.12.2007, 02:20
Tja - was soll man sagen. Wer die Mutter wollte, hat nun auch den Sohn an der Backe :-(

Wenn ihr verheiratet sein solltet, bist Du eh zum Unterhalt verpflichtet, seid ihr nicht verheiratet, übergeht das SGB II das Bürgerliche Gesetzbuch und Du bist trotzdem zwangsverpflichtet zum Unterhalt (jedenfalls in den Hartz IV Dimensionen). Da beisst die Maus keinen Faden ab.

Bei Hartz IV werden Jugendliche unter 25 Jahren sonderbehandelt - insbesondere ohne Berufsausbildung. Das bedeutet, die sollen im "Hotel Mama" bleiben und dort mitversorgt werden (und keinesfalls ausziehen und Vater Staat auf der Tasche liegen - dafür gibt es sehr rigide Regelungen mit wenigen Ausnahmen).

Ob es Hartz IV gibt (nur 80% vom Regelsatz 347 € und ggf. einen Anteil zu den Kosten der Unterkunft) hängt vom Bedarf und Einkommen der Gesamtfamilie ab, was sich in etwa grob wie folgt errechnet:

625 € (beide Erwachsenen)
276 € (Sohn)
276 € (Kleinkind)
-308 € (2x Anrechnung Kindergeld als Einkommen)
+ Kosten der angemessenen Unterkunft (Höhe regionsabhängig)
Womit wir in etwa bei 1650 € Bedarf wären für alle Beteiligten.

Dagegen wird dann Dein (bereinigtes) Einkommen und der 400 € Job Deiner Frau gerechnet.

Ggf. in einem der vielen Hartz IV Rechner überschlagen mit Euren echten Daten.

Bezüglich des Sohnes müsste(n) dann die Erziehungsberechtigte(n) den Hartz IV Antrag für den Sohn stellen, was dann aber die vollständige Bekanntgabe der Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller Personen im Haushalt erfordert - was ggf. nicht besonders prickelnd ist.

Heraus kommen könnte dann, dass die Gesamtfamilie zum Hartz IV Fall wird oder es gar nichts gibt (wg. zu hohem Einkommen und/oder verwertbarem Vermögen.

Zieht der Junge trotzdem aus (oder ihr setzt in auf die Strasse) kann er zwar Hartz IV beantragen, er wird aber keinerlei Anteil der Kosten der Unterkunft bekommen, sondern maximal die 276 € (und die obige Chose der Einkommensprüfung setzt natürlich auch ein). Hinzu käme die Problematik mit der Krankenkasse.

VIERZEHNNOTHELFER
31.12.2007, 07:34
wenn der Junge in Eurem Haushalt bleibt, müßt Ihr sehen, daß
Ihr ihn dazu bringt, etwas zu tun:
kein Taschengeld
kein Internet-Anschluß
keine Telefon- oder Handy-Benutzung.
Er bekäme praktisch nur zu essen, bis er sich selbst um etwas bemüht.
Wenn er sich ausbildungssuchend meldet, bekommt Ihr Kindergeld für ihn.
Aber für seine Mutter wird es hart sein.

fragi
31.12.2007, 12:37
Wenn er sich ausbildungssuchend meldet, bekommt Ihr Kindergeld für ihn.


Kleine Sache noch hinzugefügt:

Das muss nicht unbedingt sein... er kann auch monatlich nachweise zur Familienkasse schicken, eine Ausbildungssuchendmeldung ist nicht zwangsweise erforderlich...

Natürlich wäre die automatisch dabei, beim beantragen von Sozialleistungen, aber nur als kleine Ergänzung hinzugefügt...


Jetzt zum Hauptthema...

Bis er 21 ist gibts keine Möglichkeit ihn rauszuwerfen, da das BGB den unterhalt der "Eltern" bis zum21 Lebensjahr vorsieht... Ab dem 21 Lebensjahr gibts ne Lücke zwischen BGB und SGB II die den rauswurf möglich macht... aber nur auf dem klageweg... Aber das dauert mindestens noch 3 Jahre und vielleicht macht er noch was aus sich bis dahin...