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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit...KH


Tendollers
01.01.2008, 12:14
Hallo und ein Frohes neues jahr!

Ich habe mal eine frage an euch:
Meine freundin hat ihre Ausbildung im letzten Jahr abgeschlossen und wurde leider nicht vom betrieb nicht übernommen und hat sich dann Arbeitslos gemeldet und für 2 Monate Arbeitslosengeld bekommen.Nach diesen zwei monaten war sie bei einer zeitarbeitsfirma beschäftig,wo sie aber nach ein paar tagen selbst gekündiget hat.

Inzwischen sind 3 monate vergangen und sie hat sich nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet,weil sie der meinung ist sie bekäme schnell wieder einen Job und müsse so nicht von der Arbeitsagentur abhängig sein.Tja,nun kam aber der Brief von der Krankenkasse,die natürlich wissen möchte was sache ist.
Ich habe auf ihr eingeredet das sie dort hingehen soll aber sie wollte nichts von der arbeitsagentur wissen.
Tja,nun wo der brief von der KH da ist bekommt sie panik und will sich nun doch bei der arbeitsagentur melden.

Nun meine frage.Das sie eine sperrzeit bekommt dürfte ja klar aber bekommt sie überhaupt noch was,wenn sie sich jetzt erst meldet?...b.z.w wie sieht es mit der KH aus???

StephanK
01.01.2008, 21:46
:welcome: Tendollers Das sie eine sperrzeit bekommt dürfte ja klar aber bekommt sie überhaupt noch was,wenn sie sich jetzt erst meldet?...b.z.w wie sieht es mit der KH aus???Ja. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist ein Versicherungsanspruch, für den man Beiträge eingezahlt hat, und er geht nicht so ohne weiteres unter. Falls sie allerdings die Vorstellung hatte, sie könnte die Sperrzeit wegen der Eigenkündigung sozusagen dadurch umschiffen, dass sie sich einfach nicht meldet, dann war und ist das leider eine falsche Vorstellung. Die Sperrzeit schleicht ihr auch jetzt noch nach und kostet sie zwölf Wochen ihres Anspruches auf Arbeitslosengeld, wenn sie nicht sehr triftige und nachvollziehbare Gründe für die Kündigung hatte.

Sie sollte sich also schnellstmöglich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden und gleichzeitig Arbeitslosengeld beantragen. Sie wird allerdings zwei Sperrzeiten in Kauf nehmen müssen: die erwähnte zwölfwöchige wegen der Eigenkündigung plus eine einwöchige wegen verspäteter Arbeitslosmeldung, so dass dreizehn Wochen zusammenkommen.

Bis einschließlich zur zwölften Woche läuft auch trotz Sperrzeit ihre Krankenversicherung weiter, in der dreizehnten jedoch leider nicht mehr. Sie wird also für eine Woche den Krankversicherungsbeitrag selbst tragen müssen.

Tendollers
05.01.2008, 13:58
Danke für die Anwort.Am Mittwoch hat sie dort einen Termin,nur kam heute der Brief von der Krankenkasse das sie ihre Krankenkarke angeben soll und nicht mehr dort versichert ist.Wie läuft das denn jetzt?Ist man automatisch wieder verischert wenn man sich bei der Arbeitsagentur meldet oder einen Job findet der über 400€ im monat bringt???

StephanK
05.01.2008, 14:07
Wie läuft das denn jetzt? Ist man automatisch wieder verischert wenn man sich bei der Arbeitsagentur meldet oder einen Job findet der über 400€ im monat bringt???Nein, automatisch geht gar nix außer der Versicherungspflicht. Weil man aber aussuchen kann, bei welcher Krankenkasse man diese Pflicht erfüllen will, muss man sich schon selbst dort anmelden.
Die Krankenkasse informiert auch über die Einzelheiten, die man beachten muss.

Tendollers
05.01.2008, 14:41
Also kann sie eine Krankenkasse wählen,sich dort anmelden und wenn sie dort versichert ist werden die beträge der Arbeitsagentur oder des Arbeitsgebers ganz normal an die KH gezahlt?