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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermögen über dem Freibetrag


sabf
12.06.2005, 11:04
wass passiert, wenn ich über den Freibetrag von 200x Lebensjahre Vermöge habe? (ich bin 23)
Nungut soviel ich weis, bekomme ich dann wohl keine Geld mehr...aber was passiert dann mit meiner Sozialversicherung? Die wird ja dann auch nicht mehr gezahlt, oder?
Wie genau muss ich mein Geld anlegen damit es nicht mit angerechnet werden kann?

StephanK
12.06.2005, 11:27
Hallo sabf und :welcome:

Ich habe mir erlaubt, den Titel Deines Beitrags zu verändern, damit auch andere etwas davon haben und nach diesem Thema suchen können.

Zu Deiner Frage: Dein Antrag auf ALG II wird für einen bestimmten Zeitraum abgelehnt. Dieser Zeitraum errechnet sich so, dass fiktiv berechnet wird, was Du an ALG II zu bekommen hättest (also Regelsatz 345 € + Kosten der Unterkunft) und der über den Freibetrag hinausgehende Vermögensanteil durch diesen fiktiven ALG II-Monatsbetrag geteilt wird. Daher wird gesagt: Der Antragsteller ist für so und so viele Wochen oder Monate nicht bedürftig, weil er so lange von seinen Ersparnissen leben kann.

Du musst Dich für diese Zeit selbst und auf eigene Kosten krankenversichern; wenn Du zuvor schon in der gesetzlichen Krankenversicherung warst, geht das als freiwillige Weiterversicherung relativ unproblematisch. Der Mindestbeitrag ist je nach Kasse unterschiedlich. In puncto Rentenversicherung ist es leider einfach eine Lücke.

Nicht anrechenbare Geldanlagen gibt es nicht - von "angemessenen" selbst genutzten Immobilien abgesehen, aber ich tippe mal, dass es um solche Beträge nun auch wieder nicht geht.

sabf
12.06.2005, 11:40
ok...das heisst also auch ein Bausparvertrag der noch nicht zuteilungsreif ist wird voll mit einbezogen?

Lohnt es sich denn noch eine Riesterrente abzuschließen und dort dann den über den Freibetrag hinausgehende Geldbetrag auf einmal einzubezahlen?

StephanK
12.06.2005, 11:56
Thema Bausparvertrag: ich bin mir da nicht sicher, denke aber, dass das genauso als Vermögen gewertet wird. In den Durchführungshinweisen der Bundesagentur zum SGB II gibt's dazu jedenfalls keine besonderen Aussagen.

Allerdings stellen sich da zwei Fragen:
1. der Verfügbarkeit, d.h. danach, ob das in den Bausparvertrag eingezahlte Geld überhaupt ohne weiteres und zeitnah verflüssigt werden kann
2. (und wichtiger) nach § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II sind NICHT als Vermögen zu berücksichtigen
Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich
ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.
"Besondere Härte" wäre wahrscheinlich nicht gegeben, aber die Unwirtschaftlichkeit ist bei einem Bausparvertrag wohl schon etwas, worüber man zumindest nachdenken müsste. Ich kenne mich mit Bausparverträgen nicht sonderlich gut aus, meine aber, dass man bei deren vorzeitiger Auflösung schon ziemliche Verluste zu tragen hat.
Vielleicht kennt sich jemand anderer hier besser mit diesem Thema aus...

Zur Riester-Rente: Die ist vom Gesetz ausdrücklich ausgenommen, d.h. es ist zwar Vermögen, wird aber herausgerechnet.

sabf
12.06.2005, 13:51
na das hört sich ja echt super an!

ich finde dieses Hartz 4 wurde nur entwickelt damit die Arbeitslosenstatistik schön gerechnet werden kann, denn die, die ein bissl gespart haben (so wie ich) sind doch diejenigen die nun keine Leistungen mehr beziehen und somit auch aus der Statistik rausfallen, weil sie einfach "nichts" mehr sind oder?

StephanK
12.06.2005, 14:07
Es kann schon gut sein, dass man auch daran gedacht hat - aber offenbar hat das dann nicht funktioniert. Es wird ja überall darüber gejammert, dass die Ausgaben für ALG II viel höher seien als vorausberechnet...

Wenn ich dazu komme, werde ich versuchen, der Frage mit dem Bausparguthaben noch mal etwas genauer nachzugehen. Das wird aber ein wenig dauern.

sabf
12.06.2005, 14:16
tja...ich hoffe ja auch das es alle merken und das die dann die Reform reformieren, denn so kanns ja nit weitergehen.

danke schonmal für die suche wg dem Bausparvertrag.

Betroffener
12.06.2005, 14:35
Was Du tun kannst, wäre z.B. durch Vorziehen schon seit längerem erforderlicher und geplanter Anschaffungen, Deinen Vermögensbestand zu reduzieren oder aber z.B. den Bausparvertrag zu beleihen. Dann wäre er kein verwertbares Vermögen mehr - so habe ich das jedenfalls gelesen.

Zu Hartz IV an sich
Nach meinen Informationen sollen die Kosten inzwischen höher sein, als die frühere Arbeitslosenhilfe, Wohngeld und Sozialhilfe zusammen.

Ob da die Einsparungen durch Verkürzung des Arbeitslosengeldes I mit einbezogen sind, weiß ich nicht. Auf jeden Fall fliessen beim schon durch Leistungsreduzierung bei und für die BA verkürzten Geld beim Wechsel von ALG I zu ALG II pro Person nochmals 10.000 € zurück in die Staatskasse aus den BA-Mitteln, was eine verfassungswidrige Subvention des Staatshaushaltes von knapp 7 Milliarden nur aus dieser Position jährlich ergibt.

Das liegt daran, daß jetzt Leute Geld (oder mehr Geld) bekommen, die früher nichts bekommen hätten (was eigentlich eine soziale Verbesserung darstellt) und andererseits einige Personengruppen z.B. Ehepaare oder Paare in den "eheähnlichen Verhältnissen" deutlich weniger als früher, die als Alleinstehende in einer Wohngemeinschaft in jedem Fall grundsätzlich besser dran sind und daher immer mehr diesen Weg gehen.

Wer schon früher, als es ertragreicher war verheiratet zu sein, diesen Schritt nicht gegangen ist, kann jetzt nicht im nachhinein durch Zusammenfassung der bewußten Abgrenzung der Partner durch Nichtheirat erneut bestraft werden - was ja die meisten Gerichte zum Glück auch so sehen.

Das als Mißbrauch darzustellen finde ich seitens des Herrn Clement schon als ziemlich frech und verwegen.

Durch die Öffnung praktisch für alle, die 3 Stunden täglich arbeiten können, finden auch Gruppen Zugang zu ALG II, an die vorher niemand gedacht hatte bei den Berechnungen. Und die hätten auch aus der Sozialhilfe früher nichts oder nur partiell Hilfe bekommen.

Dazu kommt der unsägliche Verwaltungsaufwand und das Kompetenzgerangel, der Hick-Hack zwischen Bund, ARGE'n und Kommunen und die regional total unterschiedlichen Verfahrensweisen in der Anwendung unter der alle leiden, die Leistungsansprüche haben.

StephanK
12.06.2005, 15:10
Ich habe diese Frage jetzt noch mal eingehender überprüft. Eine ausdrückliche Privilegierung (d.h. muss nicht verwertet werden) gibt's da nur bei Wohnraum für Behinderte.

Die einzige Möglichkeit, die dann noch bliebe, wäre die über
§ 12 Abs. 3 SGB III: Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen (...)
6. Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.
Besondere Härte ist, wie gesagt, wohl nicht gegeben, aber evtl. "offensichtliche Unwirtschaftlichkeit". Das kannst Du als Bankkaufmann (hast Du woanders verraten, aber mir entgeht nix ;-)) aber viel besser einschätzen als ich. Wenn's da bei einer vorzeitigen Auflösung deutliche Verluste gäbe (also nicht nur entgangene staatliche Prämien, sondern Zinsverluste), könnte das schon ein Argument dafür sein, zu sagen: Das ist kein verwertbares Vermögen und wird deswegen nicht angerechnet.
Wenn's da 'nen Weg gibt, dann darüber: guck's Dir mal genauer an und argumentiere ggf. gegenüber dem ALG II-Träger wirtschaftlich! Das ökonomische Denken hat dort ja jetzt Einzug gehalten, so dass die Leute dort sich dem nicht verschließen können.... *grummel*

sabf
13.06.2005, 16:26
danke StephanK!

der Bausparvertrag besteht eh nur aus VL-Leistungen...und ich muss mit Abtrichen rechnen, wenn ich den vorher auflösen sollte, das war mir klar, nur ich wusste halt nicht ob das was bringt beim amt, aber dank dir nun ja :-)

sabf
20.06.2005, 16:46
habs nochmal nachgeforscht wenn ich den Bausparvertrag kündige bevor er zuteilungsreif ist bzw die Vertragsbindungszeit um ist


- muss ich die Arbeitnehmersparzulage zurück zahlen,
- ich verliere den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie,
und ich bekommen das günstige Darlehen nicht mehr.

Also ist das wohl sehr Unwirtschaftlich oder?

StephanK
20.06.2005, 17:11
Das ist es allerdings, und ich denke, dass Du dann auch genau damit argumentieren solltest.
Ich nehme an, dass Du diesen Vertrag sowieso schon "auf Eis gelegt" hast (heisst es da auch wie bei Versicherungen "beitragsfrei gestellt"?) Wenn nicht, solltest Du es tun, denn es wird sehr darauf geachtet, dass man mit ALG II keine Vermögensbildung betreibt (was zwar schon der Höhe der Leistungen wegen ziemlich unmöglich ist, aber es gibt ja auch sehr sparsame Menschen, denen vielleicht sogar das gelingt :? ).