PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freistellung bei Kündigung erlaubt


ALN - Robot
13.06.2006, 00:57
http://www.netzeitung.de/image/nz-print.gif (http://www.netzeitung.de)

Amtsgericht Frankfurt am Main

Wer fristgerecht eine Kündigung erhält,
muss unter Umständen eine dreimonatige Freistellung hinnehmen.
Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
(Az.: 22 Ga 127/06)

Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/405567.html)