ALN - Robot
13.06.2006, 00:57
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Amtsgericht Frankfurt am Main
Wer fristgerecht eine Kündigung erhält,
muss unter Umständen eine dreimonatige Freistellung hinnehmen.
Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
(Az.: 22 Ga 127/06)
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/405567.html)
Amtsgericht Frankfurt am Main
Wer fristgerecht eine Kündigung erhält,
muss unter Umständen eine dreimonatige Freistellung hinnehmen.
Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
(Az.: 22 Ga 127/06)
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/405567.html)