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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung Harz IV


mandykowatsch
13.06.2006, 08:34
:-x Hilfe!

Ich habe da mal ne Frage und bitte nur um antworten auf die ich mich auch 100% verlassen kann!
Ich bin derzeit Harz 4 Empfängerin. Bin alleinstehend und auch alleinerziehend (Tochter 11). Mit dem Berechnungsbogen bin ich überfordert sowie auch meine ansprechpartnerin bei der ARGE.
Der Vater meiner Tochter zahlt jeden Monat seinen Unterhalt, bin ich schon mal froh drum. Jetzt aber hat man genau dieses und das Kindergeld als Einkommen berechnet!Ist das rechtens?
Für meine Unterkubft werden 198 Euro berechnet, ich zahle aber 440
(warm) und der Wohnraum ist ok laut Vorschrift.
Ich habe also von der Arge monatlich 723 + KG + Unterhalt! Die ziehen mir das was dem Kind zustehen würde komplett ab, eben durch das EINKOMMEN! Ich solle von dem Geld meiner Tochter mitleben, so die Aussage bei der ARGE!
Das ist doch ein Witz oder?
Ich bitte um schnelle und erhliche Antwort denn mir steht das Wasser bis zum Hals im moment!

janinebln
13.06.2006, 10:06
hallo

also bei der miete kann ich dir nicht helfen.

aber das das kindergeld und der unterhalt mit angerechnet wird hat seine richtigkeit. warum auch immer. verstehe ich auch nicht wirklich ist aber normal. :patsch: wird bei jedem gemacht
gruß Janine

ach und mir ist noch eingefallen das dir ja eigentlich noch ein alleinerziehenden mehr bedarf zu steht weiß nur nicht ob das alter des kindes da eine rolle spielt.

Betroffener
13.06.2006, 10:55
:welcome: mandykowatsch

Das Deine Sachbearbeiterin, nicht weiß wie das zu berechnen ist, läßt wieder mal tief blicken in die Kompetenz der Sachbearbeiter.

Die Rechnung geht wie folgt:

345 € Dein Bedarf (100% Regelsatz West)
124 € Zuschlag Alleinerziehende (36% vom Regelsatz)
207 € Kindesbedarf (60% vom Regelsatz, 0 - 13 Jahre)
----------------------------------------------------------------
676 € Bedarf für Mutter und Kind
440 € Kosten der Unterkunft
-----------------------------------------
1116 €
-154 € (wenn Du das Kindergeld bekommst)
-239 € (Unterhalt)
----------------------------------------
723 €

Davon wird praktisch jedes Einkommen abgezogen. Zum Einkommen gehören das Kindergeld (wer bekommt das - der Kindesvater? und eben auch Unterhaltszahlungen.

Wenn die Unterhaltszahlungen höher liegen als der Kindesbedarf, wird das auf den Mietanteil des Kindes und danach auf den Bedarf der Mutter mit angerechnet.

Die Miete muss nach kalten Kosten und Heizung aufgeschlüsselt werden, die Warmwasserkosten werden noch aus der Heizung herausgerechnet, da diese angeblich im Regelsatz enthalten sind (ein Gericht hat mal nachgeforscht und genau 6,23 € ermittelt). Höhere Abzüge für Warmwasser wären also nicht rechtens - erfordern aber Streit.

Ob jetzt Miete und Heizung korrekt angerechnet sind, lässt sich aus Deinen angeben nicht belegen.

mandykowatsch
13.06.2006, 18:40
Ich möchte mich erst mal recht herzlich für die schnelle antwort bedanken und auch dafür das es mir weitergeholfen hat. Und ich kann nur hoffen das ich ganz schnell aus der Scheiße rauskomme denn das ist doch kein Leben und ich versteh auch nicht wie manch andere das als angenehm betrachten kann!!!
Aber eines noch du hast da was geschrieben über einen Zuschlag weil ich alleinerziehend bin. Leider kann ich einen solchen Betrag nicht finden in dem Berechnungsbogen? Kann es sein das man den gar nicht eingerechnet hat?
Vielen Dank noch mal.

Lg
Mandy

StephanK
13.06.2006, 18:56
So was sollte nicht vorkommen, kommt aber vor. Wenn er im Berechnungsbogen nicht ausgewiesen wird, ist es wahrscheinlich, dass vergessen wurde, ihn zu berücksichtigen.

Es scheint angebracht, das Ganze mit Deinem Alg II-Träger zu besprechen und - wenn danach keine Korrektur erfolgt - Widerspruch einzulegen. Das geht allerdings nur innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang des Bescheides.

Die Ägypter
13.06.2006, 22:45
Der Mehrbedarf für Alleinerziehung beträgt lediglich bis zum 7 LJ des Kindes 124 Euro - hiernach bei einem einzelnen Kind 41 Euro!

Betroffener
14.06.2006, 00:03
Bei einem Kind korrekt, sollte mehr als eines da sein, sieht es natürlich wieder anders aus (Westsätze):

124,00 Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 oder 2 und mehr Kindern unter 16 J. (Variante 1) 36 % § 21 Abs. 3 Nr. 1

41,00 Alleinerz. mit minderj. Kindern, wenn dadurch ein höherer MB entsteht als durch Variante 1 / max. aber 60 % MB (Variante 2) 12 % § 21 Abs. 3 Nr. 2

Die Ägypter
14.06.2006, 00:33
jap - die Fragestellerin hat nur ein Kind (Tochter 11 Jahre) und es macht wenig Sinn, wenn sie vergeblich einen Mehrbedarf in Höhe von 124 Euro im Bescheid sucht, wenn ihr Mehrbedarfs-Anspruch lediglich bei 41 Euro liegt.

Das bedeutet übrigens auch, dass sie zuviel ALG II erhält... also überzahlt wird.