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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufbrauchen von Vermögen + Schulden


Porsti
02.01.2008, 14:48
Hallo erstmal alle zusammen,
habe den Bescheid zu meinem Fortzahlungsantrag bekommen und habe dazu ein paar Fragen, da mir das alles nicht ganz schlüssig ist.
Erstmal vielleicht noch ein paar Fakten:
Seit dem 30.6. bekomme ich ALG I in Höhe von 485,10€ (bis zum 22.02.2008 ) , dazu dann noch 147,77€ ALG II.
Nun zu meinen Fragen:
Wenn ich es hier im Forum richtig gelesen habe, wird ein eventuelles Minus auf dem Konto nicht zur Berechnung des Vermögens beachtet? Also nicht zum positiven Vermögen gegen gerechnet?

Dann kann ich es auch verstehen, das mein Antrag abgelehnt wurde, da mein verwertbares Vermögen sich dann auf 5409,79 beläuft. (3124,17€ für eine RV und der Rest der Stand des Prämiensparens mitte Dezember).Ergibt also 159,79 "Überschuss" den ich zum Leben verwenden muss. Heisst also nichts von der Arge, da ich ja nur 147,77€ bekomme. Diesen Bescheid hab ich Freitag bekommen, mit dem Hinweis, dass ich einen neuen Antrag stellen muss, wenn das Vermögen aufgebraucht ist.

Am Montag bekam ich aber noch einen Bescheid, der mich nun stutzen lässt. Dieser ist gültig vom 1.2 bis zum 30.6.
Mein Bedarf beträgt 602,87€, angerechnet werden für Februar 355,74€ ALG I und 159,79€ Vermögen und die -30€ Einkommensbereinigung, sodass ich nur noch 117,34€ bekommen soll.
Übersehe ich hier etwas? Das Vermögen musste ich doch schon im Januar verbrauchen, da kann das doch nicht nochmal im Februar mitgerechnet werden, oder doch?
Ab März soll ich dann ganz normal die 602,87€ bekommen.

Wie sieht das eigentlich aus: Wenn ich das Prämiensparen kündige, kann ich dass dann zum Ausgleich meines Kontos verwenden und meiner Mutter Geld zurückzahlen? Dies wären nämlich 800€ für eine Narkosebehandlung beim Zahnarzt, dort kommt wahrscheinlich ende Januar auch noch eine Rechnung >2000€. Oder würde das Amt dann irgendwann sagen, sie hätten das Geld auch zum leben nehmen können und ich bekomme nichts mehr? Könnte ich dann eventuell auch sofort einen neuen Antrag stellen und doch Leistungen für Januar bekommen?
Dabei geht es noch nicht mal primär ums Geld, sondern zum einen um die Sozialversicherungen, oder bin ich da noch durch ALG I abgedeckt?, zum anderen wurde mir zwar glücklicherweise eine Umschulung bewilligt, den Bildungsgutschein bekomme ich aber erst am 7.2. da ich ja im Januar nichts von der Arge bekomme.

Sorry für die langen und vielen Fragen, aber das zermartert mir alles schon ein bissl das Hirn.
Auf jeden Fall schon vielen Dank für eure Hilfe.

restart
03.01.2008, 08:23
Hallo Porsti,

mal ausgehend von deinen Zahlen.

Wenn du einen Vermögensüberschuss von 159,79 € hast, würdest du 147,77 € für Januar verbraten und dafür im Januar kein ALG II erhalten. Bleiben also nur noch 12,02 € die für Februar anrechenbar sind. Zumindest laut meiner Rechnung. Ein Widerspruch wäre hier also ratsam.

Wie sieht das eigentlich aus: Wenn ich das Prämiensparen kündige, kann ich dass dann zum Ausgleich meines Kontos verwenden und meiner Mutter Geld zurückzahlen? Da es bereits als Vermögen gerechnet wurde, kannst du damit machen was du willst. Und da du in Januar eh keine Leistung erhältst, hätten sie sowieso keinen Einfluss darauf.

Könnte ich dann eventuell auch sofort einen neuen Antrag stellen und doch Leistungen für Januar bekommen? Nein. Dein Vermögensüberschuss wurde bereits ermittelt und dir sozusagen vorgeschrieben, dass du die 159,79 € zum Leben zu verwerten hast.

Dabei geht es noch nicht mal primär ums Geld, sondern zum einen um die Sozialversicherungen, oder bin ich da noch durch ALG I abgedeckt? Solange du ALG I erhältst, bist du darüber auch versichert.

Porsti
03.01.2008, 09:51
Vielen Dank für die Antworten, restart.

Das mit den Sozialleistungen beruhigt mich schon mal, der Rest ist meine eigene Schuld, da ich dachte, dass "Negativguthaben" wird mit angerechnet. :wut:

Dann werde ich gleich mal zur Bank und das Prämiensparen kündigen.

Porsti
23.01.2008, 11:03
Wollte nur kurz mitteilen, dass mein Widerspruch Erfolg hatte. Sind meiner Argumentation gefolgt und haben für Februar nur 12,02€ Vermögen berechnet.
Lustig fand ich, das nur eine Änderungsmitteilung kam, wo als Grund für eine Neuberechnung vermerkt war, mein Vermögen hätte sich auf 12,02€ verringert. Kein Wort, dass ich natürlich Recht hatte mit dem Widerspruch und dass sie sich vertan haben. Naja, egal...

Also nochmals vielen Dank für die Hilfe.

restart
23.01.2008, 12:28
Ja, Entschuldigungen oder Schuldeingeständnisse hab ich da auch noch nie lesen dürfen. :)

Aber egal, Hauptsache man kommt zu seinem Recht, auch wenn es meist unnötig kompliziert ist. Soviel zur Wirtschaftlichkeit der Ämter.

StephanK
23.01.2008, 17:05
Es kann sein, dass diese "unfehlbare" A2LL-Software so etwas einfach nicht vorgesehen hat... Aber solche Abhilfeentscheidungen, wie man das im Amtsdeutsch nennt, bekommt man sowieso nie als Urkunde mit Siegel und Goldrand... :wink:
Jedenfalls freut's mich für Dich, dass die Sache jetzt geklärt ist.