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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kostenerstattung bei Erbschaftsausschlagung?!


Marian
13.06.2006, 12:10
In einer Erbschaftsangelegeheit ist mir die Erbschaft zugefallen, sofern ich sie nicht ausschlage..was ich aber tun will.

Dadurch entstehen mir Kosten (ca. 10 EUR für Beglaubigung ca., 3,50,- Einschreibegebühr, ca. 15 EUR nochmal für die Ausschlagung)

Kann ich diese, als ALG2 Empfängerin von irgendjemandem zurückerstatten lassen oder muss ich dies aus der Regelleistung blechen?

Danke für Auskünfte

Marian

Betroffener
13.06.2006, 12:44
Marian,

nein - das gehört zu den normalen Lebenshaltungskosten, die jeden treffen können und auch nicht erstattungsfähig sind.