Marian
13.06.2006, 12:10
In einer Erbschaftsangelegeheit ist mir die Erbschaft zugefallen, sofern ich sie nicht ausschlage..was ich aber tun will.
Dadurch entstehen mir Kosten (ca. 10 EUR für Beglaubigung ca., 3,50,- Einschreibegebühr, ca. 15 EUR nochmal für die Ausschlagung)
Kann ich diese, als ALG2 Empfängerin von irgendjemandem zurückerstatten lassen oder muss ich dies aus der Regelleistung blechen?
Danke für Auskünfte
Marian
Dadurch entstehen mir Kosten (ca. 10 EUR für Beglaubigung ca., 3,50,- Einschreibegebühr, ca. 15 EUR nochmal für die Ausschlagung)
Kann ich diese, als ALG2 Empfängerin von irgendjemandem zurückerstatten lassen oder muss ich dies aus der Regelleistung blechen?
Danke für Auskünfte
Marian