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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HarzIV und Selbständigkeit


ar100469
03.01.2008, 11:54
Hallo,

seit Wochen versuche ich vergeblich Informationen zu meine Selbständigkeit zu bekommen,
die ARGE will nicht antworten KANN MIR JEMAND HIER HELFEN BITTE ÜBERLEBENS WICHTIG.

Also die Ausgangslage ist:
Ich habe einen bestehenden Nagelstudio meine Kosmetikstudio eröffnet: Der Gründungszuschuss wurde ab Juni 2007 bis Februar 2008 in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 € für Sozialversicherungen genehmigt. Der Antrag auf Verlängerung für 6 weitere Monate liegt vor.
jetzt meine Fragen:
- wenn das Geld ab 01.03. nicht für den Lebensunterhalt ausreicht und ich auf die Selbständigkeit bestehen werde kann ich und wenn ja, wie lange, zusätzlich Harz IV beantragen?
- ich habe die Möglichkeit eine Angestellte einzustellen, die auch die Nägel machen kann, so das ich dadurch höhere Umsetze und Gewinne haben werde, darf ich unter meinen Umständen (Finanzlage) das tun, obwohl ich die Zuschüsse von der Agentur kriege? wenn ja wie soll ich das vor den Sachbearbeiter argumentieren.
- was gehört alles in die Beschreibung für den Antrag zur Erweiterung von 6 Monaten der Sozialversicherung über 300 €?

Betroffener
03.01.2008, 13:27
- wenn das Geld ab 01.03. nicht für den Lebensunterhalt ausreicht und ich auf die Selbständigkeit bestehen werde kann ich und wenn ja, wie lange, zusätzlich Harz IV beantragen?
Grundsätzlich - JA
Aber dann darfst Du Dich mit den Hartz IV Behörden über jeden Pups Deines Geschäftes austauschen - sprich: was Gewinne sind und was unnötige Ausgaben entscheidet der Sachbearbeiter. Ausserdem wird Dir dann die Förderung als Einkommen angerechnet - hilft also nicht wirklich weiter.

- ich habe die Möglichkeit eine Angestellte einzustellen, die auch die Nägel machen kann, so das ich dadurch höhere Umsetze und Gewinne haben werde, darf ich unter meinen Umständen (Finanzlage) das tun, obwohl ich die Zuschüsse von der Agentur kriege? wenn ja wie soll ich das vor den Sachbearbeiter argumentieren.
Das ist die Frage aller Fragen. Wenns schon für einen nicht reicht, wie soll es dann für zwei reichen? Ist das wirklich nur ein Zeitproblem? Irgendwie scheint mir das Modell auf etwas wackeligen Füssen zu stehen. Aber natürlich darfst Du auch Leute einstellen, aber je nach Einstellungsmodell bringt das auch neue Pflichten und Kosten für Dich mit. Ich denke aber eher, Du meinst sowas wie einen freie Mitarbeiterin oder einen 400 € Job, aber keine richtige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?

- was gehört alles in die Beschreibung für den Antrag zur Erweiterung von 6 Monaten der Sozialversicherung über 300 €?
Sorry - keine Ahnung - steht das nicht auf dem Antrag drauf?

Ich bin es nicht
03.01.2008, 13:31
Hallo ar100469 ..

gib erst einmal den vorliegenden Antrag für weitere 6 Mon. ab ..

Begründung : der Betrieb wirft derzeit noch nicht genügend Mittel ab um auf den Gründerzuschuss und aufstockendes ALG II verzichten zu können ..

zum Punkt - Einstellen einer Mitarbeiterin - ..

warum sollte das nicht möglich sein ???

das Ziel ist doch den Geschäftsbetrieb zu erweitern um somit höhere Gewinne zu erzielen !!!

höhere Gewinne ermöglichen dir ja ebenso dich selbständig zu erwirtschaften und somit unabhängig von staatl.Fördermitteln und ALG II zu sein ..

bedenke bei alledem aber , das du Verantwortung und Verpflichtungen gegenüber einem Mitarbeiter hast ..dazu zählt auch pünktliche Gehaltszahlung ..

vieleicht sollte man vorher errechnen ob diese Gehaltszahlungen von Anfang an gewährt / gesichert sind da ja auch ein Mitarbeiter private zahlungsverpflichtungen hat und in der Regel dafür sein Gehalt benötigt ..