Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingliederungsvereinbarung selbst erstellen
Hallo Zusammen!
Kurz zu mir:
Ich bekomme ALG I und aufstockend ALG II und habe eine Schwerbehinderung von 70 %. Aus u.A. gesundheitlichen Gründen ist es nicht mehr möglich (LEIDER) für mich in meinen bisherigen erlernten Berufen (Sozialarbeit, Bürokauffrau, Rezeption) zu arbeiten - A-Tests belegen dies. Das Agentur für Arbeit fühlt sich für mich nicht zuständig und tut nichts. Die Vermittlerin bei der ARGE ist meine Meinung nach nicht kompetent – sie hat, ohne was von mir zu wissen, mich einfach an eine Bewerbungsmaßnahme vermittelt und dann nach ich dort war abgemeldet, auch ohne mir davon vorher zu informieren.
Jetzt habe ich einen Termin mit ihr (nach meinem Verlangen) und möchte mit ihr ein EGV erstellen. Es gibt aber ein paar Punkte worüber ich mich informieren will bevor ich ihr meinen EGV Vorschlag präsentiere. In meiner EGV geht es um einen Praktikumplatz als Schneiderin zu bekommen. Ich habe die Suchfunktion benutzt, war leider nicht erfolgreich. Wer kann mir helfen bei den folgenden Fragen?
1. Es gibt, meines Wissens, Fragen die man gestellt wird um das Profiling zu erstellen. Ist es möglich die Fragen vorher anzuschauen bzw. zu bekommen? Ich möchte mich erstmals erkündigen was da zulässig ist und was nicht. Mir ist bewusst, dass ich nicht verpflichtet bin die ARGE zu sagen was ich für Behinderungen habe und auch bin ich nicht verpflichtet irgendwelche Arztberichte die zu geben.
2. Gibt es was besonderes was ich verlangen kann bzgl. finanzielle Leistungen auf Grund meines Schwerbehinderung in der EGV?
3. Gibt es was besonderes was ich verlangen kann bzgl. finanzielle Leistungen auf Grund, dass ich ein Aufstocker bin in der EGV?
4. Mir ist sehr unklar ob ich:
Schadenersatzpflicht bei Abbruch ein Bildungsmaßnahme
Frau XXX verpflichtet sich zur Zahlung von Schadenersatz, wenn sie die Maßnahme aus einem von ihr zu vertretenden Grund nicht zu Ende führt. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 10% der Lehrgangskosten, es sei denn der tatsächlich eingetreten Schaden ist niedriger. Die Folgen treten nicht ein, wenn die Maßnahme ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 SGB II darstellt. Die Eingliederungsvereinbarung dann gem. § 134 BGB mit sofortige Wirkung nichtig.
schreiben soll aufgrund:
SG Leipzig S 19 AS 392/06 vom 19.02.2007
Das "massenhaft standardisierte Grobraster" (vgl. Krahmer, aaO, 508) wird besonders bei Ziffer 3 der angebotenen Eingliederungsvereinbarung ("Schadensersatzpflicht bei Abbruch einer Bildungsmaßnahme") deutlich. Denn in der Eingliederungsvereinbarung sollte keine Bildungsmaßnahme vereinbart werden. Somit schieden Regelungen über die Folgen deren vorzeitiger Beendigung von vornherein aus, vgl. § 15 Abs. 3 SGB II.
Die Beraterin bei der Bewerbungsmaßnahme hat sowohl ich als auch meine SB einen Link geschickt wo man einer Näherin MAE (EEJ) ausüben kann. Ich habe mir die Seite angeschaut und bin SEHR SKEPTISCH. Die EEJ wird von der Stadt München angeboten – genäht wird für jeder:
Kundeninfo
Wir sind spezialisiert auf die Herstellung von Heimtextilien und Bekleidungsartikeln.
Dabei fertigen wir sowohl Einzelteile als auch Serien.
Wir produzieren
Gardinen, Stores und Fensterdekorationen
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5. Was hat das mit Gemeinnützigarbeit zu tun??? Ich schätze die Vermittlerin wird mich dort schicken wollen. Wenn ich ehrlich bin, würde ich diese EEJ machen aber NUR 3 Std. 5 mal die Woche.
6. Ich wohne auf der andere Seite Münchens von dem Werkstatt und brauche 50 Minuten für die Fahrt dorthin und 50 Minuten zurück (Wenn es keine Verspätungen gibt). Ist dies zumutbar?
Bin sehr Dankbar für jeden Antwort!
Gruss
Thekla
P.S. Englisch ist meiner Muttersprache, deshalb gibt es Rechtsfehler.
StephanK
03.01.2008, 16:11
1. Es gibt, meines Wissens, Fragen die man gestellt wird um das Profiling zu erstellen. Ist es möglich die Fragen vorher anzuschauen bzw. zu bekommen?Meines Wissens ist das nicht möglich. Die Fragen sind allerdings vorhersehbar, denn sie betreffen vor allem das, was Du auch in einen Lebenslauf schreiben würdest, außerdem Deine eigenen Vorstellungen zu Deinen beruflichen Aussichten.
Im Falle einer Behinderung kommt noch das Thema hinzu, welche Arbeiten gesundheitlich möglich sind und welche nicht. Du bist nicht verpflichtet, Deine Behinderung selbst genauer zu erklären, aber das, was daraus im Hinblick auf den Arbeitsmarkt folgt, also Einschränkungen z.B. in zeitlicher Hinsicht, im Hinblick auf körperliche Belastbarkeit usw.. Es kommt ganz konkret auf die Behinderung an, so dass Du schon von Dir aus einigen input geben solltest.
2. Gibt es was besonderes was ich verlangen kann bzgl. finanzielle Leistungen auf Grund meines Schwerbehinderung in der EGV?Allein aufgrund der Behinderung nicht, nein. Aber folgendes kann nützlich sein:
Du weisst vielleicht, dass Arbeitgeber von der ARGE Zuschüsse (Eingliederungsbeihilfe) erhalten können, wenn sie schwerbehinderte Arbeitnehmer einstellen. Über diese Zuschüsse wird aber von Fall zu Fall nach Ermessen (i.e. almost arbitrarily) entschieden.
Man kann in eine EGV hineinschreiben, dass die ARGE eine Eingliederungsbeihilfe für den Fall zusagt, dass man einen neuen Job findet. Damit hat man das sicher und kann bei Bewerbungen den Arbeitgeber damit "locken". Ich bin selbst schwerbehindert und in meiner EGV steht eine solche Zusicherung drin: das geht also, wenn man will.
3. Gibt es was besonderes was ich verlangen kann bzgl. finanzielle Leistungen auf Grund, dass ich ein Aufstocker bin in der EGV?Nein, leider nicht.
4. Mir ist sehr unklar ob ich:
Schadenersatzpflicht bei Abbruch ein Bildungsmaßnahme schreiben sollIch nehme an, Du meinst unterschreiben?
Das ist im Grunde nichts anderes als das, was sich sowieso aus dem Gesetz ergibt. Deswegen spricht aus meiner Sicht fast nichts dagegen, diese Verpflichtung zu unterschreiben.
aufgrund: SG Leipzig S 19 AS 392/06 vom 19.02.2007Zunächst einmal danke für den Hinweis auf dieses sehr interessante Gerichtsurteil. Es macht jedenfalls deutlich, dass eine EGV nicht nach einem festen Schema ausgearbeitet werden kann und darf, sondern individuell auf die Lage des Alg II-Beziehers zugeschnitten werden muss.
5. Was hat das mit Gemeinnützigarbeit zu tun???Wenn ich Dich richtig verstehe, dann geht es Dir darum, dass Deiner Auffassung nach dieser 1-€-Job nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dafür spricht allerdings einiges; Gemeinnützigkeit ist jedoch keine solche Anforderung, sondern die Arbeit muss im öffentlichen Interesse liegen. Das ist zwar fast das gleiche, aber eben nicht wirklich das gleiche. public interest und "charity" liegen nahe beieinander, aber der public interest oder öffentliches Interesse sind weiter als Gemeinnützigkeit. Ich muss allerdings einräumen, dass gerade bei den 1-€-Jobs der Begriff des öffentlichen Interesses oft sehr weit ausgedehnt wird. Trotzdem: allein die Tatsache, dass diese "Nähwerkstatt" ihre Produkte ganz normal am Markt anbietet bedeutet nicht, dass dieser 1-€-Job nicht im öffentlichen Interesse liegen würde; dass er auch gemeinnützig sein müsse wird vom Gesetz nicht verlangt.6. Ich wohne auf der andere Seite Münchens von dem Werkstatt und brauche 50 Minuten für die Fahrt dorthin und 50 Minuten zurück (Wenn es keine Verspätungen gibt). Ist dies zumutbar?Ja. Das wäre vielleicht nur dann anders, wenn Du ein kleines Kind zu betreuen hättest und Du dann nicht rechtzeitig nach hause kämest, um es vom Kindergarten abzuholen.
P.S. Englisch ist meiner Muttersprache, deshalb gibt es Rechtsfehler.Ich habe keinen Rechtschreibfehler entdeckt :) Aber es ist gut zu wissen, dass Du "englisch denkst", denn man merkt das manchmal am Satzbau - just as you would certainly have detected my germanicisms if I had written this in English :wink:
Vielen Dank StephanK für deine Antworten.
Ich habe natürlich Fragen zu deinen Antworten, aber ich kann einfach nicht mehr - Gloria (mein Laptop) und ich beschäftigen uns mit EGV's seit 7 00 Uhr heute Morgen ohne Pause. Ich melde mich morgen.
Grüß
Thekla
VIERZEHNNOTHELFER
03.01.2008, 17:02
Für StephanK
Germanisms mein Lieber! Lach
StephanK
04.01.2008, 08:56
Germanisms mein Lieber! LachProbably that, too, was one :D
Hallo ihr Zwei und alle anderen die mitlesen!
Für StephanK
Germanisms mein Lieber! LachHab garnicht gemerkt - ich war am Ende gestern nach sooo viel Arbeit wegen die EGV!
Und ich denke es ist besser wenn wir alles auf Deutsch schreiben:
1. Mein Englisch ist heutzutage schlimmer als mein Deutsch
2. Viele können kein Englisch und ich möchte sie nicht ausgrenzen :engel:
Im Falle einer Behinderung kommt noch das Thema hinzu, welche Arbeiten gesundheitlich möglich sind und welche nicht. Du bist nicht verpflichtet, Deine Behinderung selbst genauer zu erklären, aber das, was daraus im Hinblick auf den Arbeitsmarkt folgt, also Einschränkungen z.B. in zeitlicher Hinsicht, im Hinblick auf körperliche Belastbarkeit usw.. Es kommt ganz konkret auf die Behinderung an, so dass Du schon von Dir aus einigen input geben solltest. Habe ich schon gemacht als ich bei die Bewerbungsmaßnahme war. Auch habe ich 2 Attests mitgenommen (allerdings die Diagnosen waren 'rausradiert') es reichte die junge Dame nicht - trotzdem bin ich hart geblieben und ihr nur gesagt was geht und nicht geht.
Allein aufgrund der Behinderung nicht, nein. Aber folgendes kann nützlich sein:
Du weisst vielleicht, dass Arbeitgeber von der ARGE Zuschüsse (Eingliederungsbeihilfe) erhalten können, wenn sie schwerbehinderte Arbeitnehmer einstellen. Über diese Zuschüsse wird aber von Fall zu Fall nach Ermessen (i.e. almost arbitrarily) entschieden.
Man kann in eine EGV hineinschreiben, dass die ARGE eine Eingliederungsbeihilfe für den Fall zusagt, dass man einen neuen Job findet. Damit hat man das sicher und kann bei Bewerbungen den Arbeitgeber damit "locken". Ich bin selbst schwerbehindert und in meiner EGV steht eine solche Zusicherung drin: das geht also, wenn man will.
Zitat:
Zitat von Thekla http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/buttons/viewpost.gif (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=120434#post120434)
3. Gibt es was besonderes was ich verlangen kann bzgl. finanzielle Leistungen auf Grund, dass ich ein Aufstocker bin in der EGV?
Nein, leider nicht.
Kann man nicht SBG III und oder SGB XII vewenden in der EGV? Ich habe es irgendwo gelesen aber ich finde es nicht mehr :wut:
Ich nehme an, Du meinst unterschreiben?Jein - wenn ich 'gezungen' bin eine EGV zu unterschreiben - dann nur einen die ich Vorschläge und nicht eine SklavenEGV deshalb wollte ich eine EGV selbst schreiben und denen vorliegen. Natürlich muss ich mein Vorschlag auch unterschreiben.
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann geht es Dir darum, dass Deiner Auffassung nach dieser 1-€-Job nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Richtig!
Dafür spricht allerdings einiges; Gemeinnützigkeit ist jedoch keine solche Anforderung, sondern die Arbeit muss im öffentlichen Interesse liegen. Das ist zwar fast das gleiche, aber eben nicht wirklich das gleiche. public interest und "charity" liegen nahe beieinander, aber der public interest oder öffentliches Interesse sind weiter als Gemeinnützigkeit. Ich muss allerdings einräumen, dass gerade bei den 1-€-Jobs der Begriff des öffentlichen Interesses oft sehr weit ausgedehnt wird. Trotzdem: allein die Tatsache, dass diese "Nähwerkstatt" ihre Produkte ganz normal am Markt anbietet bedeutet nicht, dass dieser 1-€-Job nicht im öffentlichen Interesse liegen würde; dass er auch gemeinnützig sein müsse wird vom Gesetz nicht verlangt.
Ich habe alles verstanden, aber nichts verstanden - wenn du weißt was ich meine? Diese Nähwerkstatt kann meiner Meinung nach nicht Gemeinützig sein - wie denn? Es ist einer Firma von der Stadt München um die Allgemeinheit ihre kaputte Hosen und was weiß ich noch zu reparieren gegegen Geld. Die Firma bietet Leistungen an wie eine ganz normale Änderungsschneiderei! Auch finde ich, es ist rechtswidrig - da es Arbeitsplätze aus den 1. Arbeitsmarkt klaut. Oder bin ich total blöd?
Grüß
Thekla
P.S. Englisch ist meiner Muttersprache deshalb gibt es Rechtschreibfehler
Mag auch was schreiben...
3. Gibt es was besonderes was ich verlangen kann bzgl. finanzielle Leistungen auf Grund, dass ich ein Aufstocker bin in der EGV?
Du hast einen Vorteil gegenüber den ALG II Beziehern... Du bist zwar unter den "Fittichen" der ARGE, aber die Pflichtleistungen des SGB III stehen dir trotzdem offen.
Ich empfehle dies hier (http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Dokument/HEGA-12-2005-Alg-Aufstocker.html) als kleine Lektüre dazu :)
Wieso habe ich Sozialpädagogik studiert und nicht Jura???
Danke Fragi für die Info - ich glaube ich Hinweise die ARGE und AfA darauf!
Ich habe eine Mail bekommen, dass du StephanK um 12.58 Uhr einen Beitrag hier geschrieben hast - sehe aber den Beitrag nirgends - muss ich einen Antrag auf eine neue Brille machen? :razz:
Also kopiere ich hier rein - vielleicht hilft es auch anderen
---Zitat von Thekla---
Kann man nicht SBG III und oder SGB XII vewenden in der EGV? Ich habe es irgendwo gelesen aber ich finde es nicht mehr
---Zitatende---
Ja, das ist etwas unglücklich gelöst... Als man vor einigen Jahren Alg II und mit ihm die ARGEn eingeführt hat, sollten die ARGEn eigentlich alle nötigen Sozialleistungen "aus einer Hand" anbieten, auch besondere Leistungen für Behinderte. Deswegen hatte man die Alg II-Bezieher komplett von den Arbeitsagenturen "abgekoppelt". Es hat sich aber gezeigt, dass die ARGEn das einfach nicht schaffen.
Deswegen gibt's den § 6a SGB IX (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__6a.html) und damit eine geteilte (oder doppelte) Zuständigkeit, die aber kaum zu durchschauen ist:
- Für die Leistungen zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen nach Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html]§ 16 Abs. 1 SGB II ist die ARGE zuständig und
- für die http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/BJNR104700001.html#BJNR104700001BJNG000800000 (http:///)) die Arbeitsagentur.
Man muss deswegen sehr genau hinschauen und jeweils für eine konkrete einzelne Leistung, die man braucht, ermitteln, ob nun die ARGE oder die Arbeitsagentur zuständig ist - und Doppelungen sind dadurch genau so wenig ausgeschlossen wie die Situation, dass "vorsichtshalber" weder ARGE noch Arbeitsagentur sich für zuständig halten.
Ich habe mir dieses Chaos nicht ausgedacht, denn ich bin nicht der Gesetzgeber - ich kann es nur referieren. :shock:
[/quote]
So und jetzt mache ich mich schlau über die Gesetze und ein paar freundliche Förderungen an der ARGE und AfA schreiben - da ich heute Morgen gesehen habe, dass u.A. mein ALG I nicht für Dezember bezahlt ist!
Grüß
Thekla
StephanK
04.01.2008, 14:35
Wieso habe ich Sozialpädagogik studiert und nicht Jura???Weil Dir diese "brotlose Kunst" wohl sympathischer war als mir die meine... :D
Ich habe eine Mail bekommen, dass du StephanK um 12.58 Uhr einen Beitrag hier geschrieben hast - sehe aber den Beitrag nirgends - muss ich einen Antrag auf eine neue Brille machen? :razz:Nein, Deine Brille ist schon noch in Ordnung, aber ich hatte meinen eigenen Beitrag wieder gelöscht weil entweder der Editor hier spinnt oder sonst etwas mit der Darstellung von lHyperlinks nicht richtig läuft. Was Du wiedergegeben hast ist nämlich verstümmelt bzw. unvollständig (falls es in dem langen Satz auffallen sollte...).
Vielleicht krieg' ich's aber trotzdem noch gebacken, mal sehen.
StephanK
04.01.2008, 15:15
Gerade als selbst Behinderter finde ich, dass die Technik den Menschen zu dienen und sich keine Eigenmächtigkeiten zu erlauben hat. Deswegen habe ich noch mal versucht, diesen dusseligen Editor zu überlisten. Er erlaubt nur links anscheinend nur bis zu einer gewissen Länge; sind sie zu lang, baut er schlicht Mist.
Der eigentliche Text des Beitrages sollte folgendermaßen lauten: (Links jetzt teilweise weggelassen)
Ja, das ist etwas unglücklich gelöst... Als man vor einigen Jahren Alg II und mit ihm die ARGEn eingeführt hat, sollten die ARGEn eigentlich alle nötigen Sozialleistungen "aus einer Hand" anbieten, auch besondere Leistungen für Behinderte. Deswegen hatte man die Alg II-Bezieher komplett von den Arbeitsagenturen "abgekoppelt". Es hat sich aber gezeigt, dass die ARGEn das einfach nicht schaffen.
Deswegen gibt's den § 6a SGB IX (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__6a.html) und damit eine geteilte (oder doppelte) Zuständigkeit, die aber kaum zu durchschauen ist:
- Für die Leistungen zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen nach § 16 Abs. 1 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html) ist die ARGE zuständig.
Die undurchschaubaren Verweisungen im Gesetztext sind näher aufgeschlüsselt bei Hilfe/FAQ unter dem Stichwort "Alg II bei Behinderten - gibt es besondere Fördermöglichkeiten?"
- Für die Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben nach dem 5. Kapitel des SGB IX (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/index.html) ist die Arbeitsagentur zuständig.
Man muss deswegen sehr genau hinschauen und jeweils für eine konkrete einzelne Leistung, die man braucht, ermitteln, ob nun die ARGE oder die Arbeitsagentur zuständig ist - und Doppelungen sind dadurch genau so wenig ausgeschlossen wie die Situation, dass "vorsichtshalber" weder ARGE noch Arbeitsagentur sich für zuständig halten.
Ich habe mir dieses Chaos nicht ausgedacht, denn ich bin nicht der Gesetzgeber - ich kann es nur referieren. Was der Unterschied zwischen "beruflicher Teilhabe" und "Teilnahme am Arbeitsleben" ist kann vielleicht ein kopflastiger Reha-Wissenschaftlicher erklären - ich kann es leider nicht.
Rotkäppchen
04.01.2008, 20:17
Hallo Thekla,
leider werde ich aus deinem Anliegen nicht ganz schlau.
Du schreibst: „Jetzt habe ich einen Termin mit ihr (nach meinem Verlangen) und möchte mit ihr eine EGV erstellen“.
Frage: Wer will hier eine EGV mit wem abschließen? Wer hat den Vorschlag gemacht? Du oder die SB?
Wie ich dir bereits in einem anderen Forum mitteilte, will hier keiner eine EGV freiwillig abschließen. Das ist wie freiwillig ins Gefängnis gehen. Hauptsächlich durch EGVs können die Leute ganz leicht sanktioniert werden. Wer will denn schon so etwas? Man schließt so etwas ab, wenn die SB es präsentiert und es OK ist. Es führt immer zu Schwierigkeiten.
Falls ich hier etwas missverstanden habe, du falsch informiert bist oder du uns hier nicht verar….. willst, darfst du gerne weiterlesen:
Wenn ich das richtig verstehe, willst du umschulen. Du kannst aus gesundheitlichen Gründen nicht als Sozialarbeiterin, als Bürokauffrau oder als Rezeptionistin arbeiten. Um einen Praktikumsplatz zu bekommen, brauchst du keine EGV. Den suchst du dir und fertig. Schließlich bekommst du dort auch nicht bezahlt.
Wenn du eine andere Ausbildung haben willst, sieht das anders aus. Da musst du umschulen. Das ist eine Frage, die ich dir leider nicht beantworten kann, wer das finanziert. Jedenfalls nicht über EGV.
Sollte dir aber die SB eine EGV präsentiert haben oder wollen, dann läuft vor allem in deinem Fall aus gesundheitlichen Gründen ohne Profiling erstmal nichts. Die Fragen des Profilings sind nicht vorgegeben. Jede ARGEn macht es anders. Es ist ja auch nichts weiter als dein Lebenslauf. Der Lebenslauf wird in deinem Fall durch den Gesundheitszustand ergänzt. Das ist ganz wichtig, denn sonst kann die SB dich ja nicht richtig vermitteln, wenn sie nicht weiss, was du nicht machen darfst. Dann hast du nämlich danach ein Problem, wenn du lauter falsche Vermittlungsvorschläge bekommst und sie nicht abweisen kannst.
D.h., wenn die SB dir eine EGV präsentiert dann sagst du: „Ich brauche aber ein Profiling, denn ich bin 70% behindert“. Dann muss sie die EGV erstmal zurückstecken und wird wahrscheinlich erst sagen, dass du ihr ein ärztliches Attest vorlegen sollst. Es kann aber sein, dass sie dich zusätzlich noch zum Amtsarzt schickt. Das wird sie bei so einem hohen Grad an Behinderung ganz sicher tun. Und dann wirst du sie von der Schweigepflicht entbinden müssen, weil sie den Gesundheitszustand sonst nicht berücksichtigen kann. Das soll sie aber.
Bis dahin vergehen garantiert 1 – 2 Monate. Erst dann kann sie mit dir eine EGV abschließen und darf dir nur Vorschläge machen, die den Gesundheitszustand berücksichtigen.
Wenn du deinen Job nicht mehr ausüben kannst, würde ich in einer EGV um eine Umschulung bitten. Aber bitte etwas, das auch dir Spass macht und das du gut ausüben kannst. Dazu solltest du aber bitte mit einer ganz konkreten Vorstellung hingehen, denn sonst macht die SB das was sie will. Das ist ja nicht leicht, sich da durchzusetzen.
Die Schadensersatzpflicht bei Abbruch einer Maßnahme ist in den EGVs schon seit längerer Zeit nicht mehr vorgegeben. Die wird die SB wahrscheinlich nicht reinsetzen wollen. Um so besser für dich. Sei so schlau und sag bitte nichts davon.
Dieses EEJ als Näherin hat man dir ja nicht schriftlich angeboten oder zugewiesen. Erst wenn du das schriftlich hast, würde ich mich darüber aufregen. Dann melde dich noch mal.
Und ich hoffe es schwer, dass du uns hier nicht mit einer EGV, die du mit der SB abschließen willst, verar…., denn bereits in einem anderen Forum habe ich viel von meiner Zeit für die Beantwortung deiner Fragen geopfert, und auch dieser Bericht hat mich eine gute Stunde gekostet. Hier haben viele Leute ernsthafte Sorgen und Existenzängste. Ich kann meine Zeit auch sehr viel sinnvoller verbringen.
StephanK
04.01.2008, 20:38
Wie ich dir bereits in einem anderen Forum mitteilte, will hier keiner eine EGV freiwillig abschließen.Hier muss ich mal nachdrücklich an die Regeln dieses Forums (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=2umgang#faq_doppelpostings) erinnern. Wir tolerieren hier nicht, dass die gleiche Frage gleichzeitig in mehreren Foren gestellt wird :!:
Das ist wie freiwillig ins Gefängnis gehen. Hauptsächlich durch EGVs können die Leute ganz leicht sanktioniert werden. Wer will denn schon so etwas? Man schließt so etwas ab, wenn die SB es präsentiert und es OK ist. Es führt immer zu Schwierigkeiten.Ich teile Deine grundsätzlich kritische Einstellung zu Eingliederungsvereinbarungen, möchte aber darauf hinweisen, dass sie gerade für behinderte Arbeitsuchende im Einzelfall auch vorteilhaft sein können. Ich habe z.B. in meiner EV drin stehen, dass - wenn ich einen neuen Job finde - die ARGE sich verpflichtet, auf Antrag des Arbeitgebers einen Eingliederungszuschuss bis zur gesetzlich zulässigen Obergrenze zu leisten. Das ist vorteilhaft, weil ich bei Bewerbungen damit "locken" kann und die Frage nach dem "ob" (denn das ist eine Ermessensleistung) schon mal geklärt ist.
Also: bei den EVen ist sehr viel Schatten, aber da und dort auch mal etwas Licht, und deswegen möchte ich keiner generellen, undifferenzierten Ablehnung das Wort reden.
Ich finde es schon einen richtigen Ansatz, wenn Thekla versucht, durch Verhandeln möglichst viel für sich herauszuholen. Ein 1-€-Job ist allerdings höchstwahrscheinlich nicht der richtige Weg zurück zu regulär bezahlter Arbeit.
Hallo Zusammen
erstmals habe ich hier nicht alles gelesen ich wollte mich bevor ich alles lese nur kurz melden um zu sagen:
Auf gar keinen Fall will ich hier oder irgendwo anders jemanden vera...!!! Meine Fragen und Anliegen sind mir wichtig. Wieso sollte ich jemanden vera... wollen, was hätte ich davon?
Ich DANKE euch für die Zeit die ihr genommen haben um meine Fragen zu beantworten.
Es tut mir leid, dass habe ich nicht gelesen, dass man nicht die gleiche Frage in verschiedene Forums stellen darf. Ich mache es nicht mehr. Wieso gibt es diesem Regel? Für mich war/ist es wichtig verschiedene Meinungen zu hören - da ich absolut keine Ahnung und oder Erfahrung hatte über EVG!
Nochmals: Es tut mir leid und ich will keinen vera...!
Grüß
Thekla
Hallo
So, ich habe gerade gelesen, wieso man darf nicht die gleiche Frage in verschiedene Foren stellen. Jetzt ist es mir klar.
Die anderen hilfreiche Info habe ich auch gelesen.
dass du ihr ein ärztliches Attest vorlegen sollst.Habe ich kein Problem damit - wenn sie meine Diagnosen nicht haben möchte! Meines Wissens bin ich ihr, einen AG oder sonst jemanden nicht verpflichtet meine Diagnosen bzw. Behinderungen zu sagen. Dies ist im Gesetzt geregelt und nicht ohne Grund.
denn sonst kann die SB dich ja nicht richtig vermitteln, wenn sie nicht weiss, was du nicht machen darfst. Dann hast du nämlich danach ein Problem, wenn du lauter falsche Vermittlungsvorschläge bekommst und sie nicht abweisen kannst. Daher bin ich verpflichtet sie zu sagen was ich machen kann und darf bwz. was nicht geht.
Und dann wirst du sie von der Schweigepflicht entbinden müssen, weil sie den Gesundheitszustand sonst nicht berücksichtigen kann. Hiermit habe ich schlechte Erfahrung vor Jahren gehabt: Ich war beim Amtsärztin und sie hat meine derzeitige Krankenheiten schriftlich weitergegeben an den SB. Dies ohne mein Einverständnis - sogar gegen mein nicht einverständnis! Dies war und ist rechtswidrig meines Wissens. Seit dann unterschreibe ich keine Entbindung der Schweigepflicht - ausser für Ärtze mein Vertrauens!
Wenn du deinen Job nicht mehr ausüben kannst, würde ich in einer EGV um eine Umschulung bitten. Aber bitte etwas, das auch dir Spass macht und das du gut ausüben kannst. Dazu solltest du aber bitte mit einer ganz konkreten Vorstellung hingehen, denn sonst macht die SB das was sie will. Das ist ja nicht leicht, sich da durchzusetzen. Vielen lieben Dank :engel: Rotkäppchen! Meinst du, dass das geht? Den ganzen PraktikumplatzEGV Idee war eine Vorstufe um genau das zu bekommen! Ich dachte wenn ich ein Praktikum mache, dann habe ich mehr Chance und weniger Kampf es durchzukriegen mit einer Umschulung!!! Aber wenn es so gehen würde, dann mache ich natürlich keinen Praktikum vorher - ich bin schließlich 41 Jahre und die Zeit lauft.
Die Schadensersatzpflicht bei Abbruch einer Maßnahme ist in den EGVs schon seit längerer Zeit nicht mehr vorgegeben. Die wird die SB wahrscheinlich nicht reinsetzen wollen. Um so besser für dich. Sei so schlau und sag bitte nichts davon.Ich halte meine Klappe, versprochen!
Hier haben viele Leute ernsthafte Sorgen und Existenzängste. Ich kann meine Zeit auch sehr viel sinnvoller verbringen.Das stimmt! Und ich tue meinen Beitrag hier in den die Fragen die gestellt sind die ich antworten kann - antworte ich auch. Nur durch das mitteilen von Informationen haben wir alle vielleicht eine Chance!
Gute Nacht
Thekla
Rotkäppchen
05.01.2008, 00:32
Hier muss ich mal nachdrücklich an die Regeln dieses Forums (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=2umgang#faq_doppelpostings) erinnern. Wir tolerieren hier nicht, dass die gleiche Frage gleichzeitig in mehreren Foren gestellt wird :!:
Also hier muss ich fairerweise Thekla ein wenig in Schutz nehmen. Sie hat die Frage in anderen Foren nicht gleichzeitig gestellt, sondern erst nachdem man ihr in einem anderen Forum keine richtig Antwort gegeben hat.
Ich kann es tatsächlich nicht so recht verstehen, wie jemand einen Termin mit seiner SB vereinbart, damit eine EGV abgeschlossen wird. Und ich war mir nicht ganz sicher, ob mich hier nicht jemand auf die Schippe nimmt. Und dann habe ich in dem anderen Forum eben keine großartigen Auskünfte gegeben. Andere Leute wohl auch nicht.
Rotkäppchen
05.01.2008, 00:47
Schau Thekla, wenn ich dich richtig verstehe, darfst du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben und hast jetzt keinen. Eigentlich bist du noch nicht alt genug, um sich für den Rest des Berufslebens ohne einer Ausbildung zu leben. Ich kann dir jetzt mal sagen, was ich an deiner Stelle machen würde:
1. Ich würde mir eine Berufsschule oder einen Ausbildungsplatz für einen Beruf suchen, der mir Spaß macht und mit dem ich irgendwie leben kann.
2. Ich würde nebenbei noch einen kleinen Job annehmen, evtl. ein MInijob, wo du vielleicht mal einen Wochentag arbeiten musst.
3. Wenn ich richtig informiert bin, zahlt dir die ARGE weiterhin das ALG II, kann dich aber nicht vermittlen, weil du ja schon einen kleinen Job hast und noch in Ausbildung bist. Ansonsten korrigiere man mich. Das weiss ich nicht so genau, wer jetzt für deinen Lebensunterhalt aufkommt.
4. Sollte deine SB mal eine EGV abschließen wollen oder nach dem Gesundheitszustand fragen, würde ich schon das machen was sie will. Sie kann dich ja sonst nicht richtig vermitteln. Ich würde den Amtsarzt auch von der Schweigepflicht entbinden. Sollten deine Daten missbraucht werden (das was du berichtest ist mir neu), würde ich das mal dem Datenschutz melden.
Ich bin es nicht
05.01.2008, 07:59
Guten Morgen Rotkäppchen ..
ich hatte auch auf MEIN bestreben hin eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen , welche ja leider seitens der Arge nicht eingehalten werden konnte ..
nun muss ich auf das Kursangebot der VHS warten ( kommt nächsten Mittwoch ) und mir meine gewünschte Weiterbildung (in der Hoffnung der Übernahme der dafür benötigten Kosten ) selber zusammen stellen ..
sicher sind die Eingliederungsvereinbarungen auch schon mal Handfesseln ( wenn man sie nicht vernünftig ausarbeitet ) , aber wenn man gewisse Punkte vereinbart , so finde ich sie auch schon mal sehr nützlich ..
hatte vor der letzen Eingliederungsvereinbarung eine andere erhalten ( per Post nach vorheriger Besprechung / Verhandlung ) und mir das ganze bei dem Träger vor dem unterschreiben angeschaut ..
da ich den Träger als nicht geeignet empfand hab ich kurzerhand bei der Arge angerufen und gesagt , das dieses nicht`s für mich sei .. damit war das Thema erledigt ..
ich weiss sowieso nicht was so schrecklich daran sein soll , wenn ich Forderungen und Wünsche an die Arge habe - und diese mir die Arge dann schriftlich bewilligt / genehmigt ?
sicher nimmt die Arge auch gerne einmal das Instrument einer Eingliederungsvereinbarung zur Hilfe um den " ganz fleißigen " etwas auf die Sprünge zu helfen ..
Morgen allerseits!
Ich kann es tatsächlich nicht so recht verstehen, wie jemand einen Termin mit seiner SB vereinbart, damit eine EGV abgeschlossen wird.Normaleweise wird ich es auch nicht verstehen nur: Um solche Scherze wie die Bewerbungsmaßnahme (in den vergangen 5 Jahren habe ich 7 Arbeitsstellen gehabt - also meine Bewerbungen sind GUT und ich könnte die SB trainieren nicht umgekehrt!) zu verhindern für die Zukünft und etwas in der Hand habe (z.B mindestens 4 sinnvolle
schneiderpraktikumplätzevorlschläge pro Monat) wo ich die 'Sanktionere' (durch Klage) wenn sie ihre Pflichten nicht nachkommen oder die EVG ist nichtig wenn sie ihre Pflichten nicht nachkommen.
Ich würde mir eine Berufsschule oder einen Ausbildungsplatz für einen Beruf suchen, der mir Spaß macht und mit dem ich irgendwie leben kann.Diesem Beruf habe ich nach Überlegung mit Ärzten, Freunde usw. entschieden: Schneiderin. Ich habe handwerkliches Geschick und durch meine kreativen Hobbies auch langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Nur: in München gibt es die Möglichkeit nicht diesen Beruf zu erlernen - das nächste wäre halt Nürnberg ansonst sind die alle in nord Deutschland. Es gibt ausserhalb München wo man ähnliches lernen kann, allerdings für gehörlose Jugendlichen - bin beides nicht - trotzdem würden sie mich nehmen. Sie haben mir aber gesagt, dass es schwierg wird auf Grund der Altersunterschied.
Ich habe gehört, dass es sehr schwierig ist eine Umschulung finanziert von der ARGE zu bekommen und fast unmöglich wenn man über 30 ist - die sind die Meinung, dass wenn man über 30 ist, ist man nicht mehr fähig etwas neues zu lernen! Daher versuche ich auch über die RV eine Umschulung finanziert zu kriegen - dies dauert aber, da ich zuerst in Med. Reha gehen muss. Der Vorteil wenn man die Umschulung finanziert über die RV ist, dass es man viel mehr Geldleistungen erhalten kann. Ich versuche es auf beiden Wege: ARGE und RV, weil wie du richtig sagst:
Eigentlich bist du noch nicht alt genug, um sich für den Rest des Berufslebens ohne einer Ausbildung zu leben. [quote] Sollte deine SB mal eine EGV abschließen wollen oder nach dem Gesundheitszustand fragen, würde ich schon das machen was sie will.[/quote
Rottkappchen wenn ich ihr sage was ich habe 'Hirnschaden mit Bewegungsstörungen' - so steht's unter anderem im Bescheid kann sie eh nichts damit anfangen. Mein Gehirn ist mit einer Computertomograhphie untersucht worden. Ich habe kein 'G' auf meinen Behinderungsausweis. Meine Symptome sind teils Parkinson und teils MS, zu dem ich vertrage keine Tempraturwechsel, das heißt: ins Wärme gehen von der Kälte z.B. Im Winter mache ich die Heizung nicht an, weil die Wohnung warm ist und wenn ich draussen gehe ist es kalt, oder in der Wohnung und dann in der Badwanne gehen ist für mich die absolute Hölle - ich bekomme Krämpfe überall, manchmal im Kehlkopf und glaub mir das ist nicht lustig. Wenn die SB das alles erfährt schickt sie mich nicht in einer Umschulung sondern ins Altenheim! Stress ist auch ein Faktor das meine unklare Neurologische Krankheit - so nennen es meine Ärzte, wesentlich verschlimmert. Also vielleicht kannst du mich verstehen wieso ich keine Lust habe ihr zu sagen was ich habe - meist wenn ich die Parkinsonmittel nehme sind meine Symtome nicht bemerkbar (gott sei dank) für andere.
Jetzt schaue ich ob noch jemanden kein Geld erhalten hat - mein AlgI ist nicht überwiesen worden: das heißt, dass ich nur 248, 27 (von der ARGE) für Januar bekommen habe - nicht mal genug für die Miete!
Danke an alle - ihr seid :sensationell:
Grüß
Thekla
StephanK
05.01.2008, 13:04
Ich habe gehört, dass es sehr schwierig ist eine Umschulung finanziert von der ARGE zu bekommen und fast unmöglich wenn man über 30 ist - die sind die Meinung, dass wenn man über 30 ist, ist man nicht mehr fähig etwas neues zu lernen! Daher versuche ich auch über die RV eine Umschulung finanziert zu kriegen - dies dauert aber, da ich zuerst in Med. Reha gehen muss. Der Vorteil wenn man die Umschulung finanziert über die RV ist, dass es man viel mehr Geldleistungen erhalten kann. Ich versuche es auf beiden Wege: ARGE und RV, weil wie du richtig sagstDie RV als Finanzierungsträger wäre natürlich erste Sahne, und wenn das klappt, wäre es definitiv der beste Weg. Die sind auch nicht so "jugendfixiert"...
Wenn nicht, denke ich, dass Du Dich nicht mit der ARGE herumschlagen, sondern direkt die Arbeitsagentur ansprechen solltest. Vermutlich wird man Dir dort erst mal erzählen, Du gehörtest zur ARGE, aber das trifft eben in Deiner besonderen Situation nicht zu. Es kann also evtl. etwas Hartnäckigkeit nötig sein, aber ich denke, dass Du in dieser Hinsicht trainiert bist.
Rottkappchen wenn ich ihr sage was ich habe 'Hirnschaden mit Bewegungsstörungen' - so steht's unter anderem im Bescheid kann sie eh nichts damit anfangen. (...)Ja, das ist ein Problem, das ich in ähnlicher Weise habe (erfreulicherweise aber ohne Bewegungsstörungen).
Natürlich bist Du nicht verpflichtet, Diagnosen in allen Einzelheiten mitzuteilen, aber Du musst halt klar machen, was Dir möglich ist und was nicht. Das ist um so schwieriger, je "gesünder" man aussieht. Ich bin damit so umgegangen, dass ich beim Profiling (das nicht die ARGE selbst, sondern eine beauftragte Firma gemacht hat) den neurologischen Hintergrund (hypoxische Schädigung) genau erklärt habe und dann in den Profilingbogen hineingeschrieben wurde, wo Defizite bestehen, z.B. bei Themen wie Stressresistenz, dass ich nicht für Großraumbüros tauge u.ä.
Ein gewisses Maß an Offenheit halte ich in einer solchen Situation für sinnvoll, auch wenn ich denke, dass es die andere Seite "eigentlich" nix angeht.
Jetzt schaue ich ob noch jemanden kein Geld erhalten hat - mein AlgI ist nicht überwiesen worden: das heißt, dass ich nur 248, 27 (von der ARGE) für Januar bekommen habe - nicht mal genug für die Miete!Oh weh, ich denke, Du solltest Montagmorgen bei der Arbeitsagentur an der Theke stehen und versuchen, das ganz schnell zu klären!
Danke StephanK!
Wenn nicht, denke ich, dass Du Dich nicht mit der ARGE herumschlagen, sondern direkt die Arbeitsagentur ansprechen solltest. Vermutlich wird man Dir dort erst mal erzählen, Du gehörtest zur ARGE, aber das trifft eben in Deiner besonderen Situation nicht zu.Das haben die mir schon gesagt und ARGE will für mich zuständig sein! Komisch, dass die ARGE sich beschweren über so viel Arbeit aber die lassen mich nicht los!
... das ist ein Problem, das ich in ähnlicher Weise habe (erfreulicherweise aber ohne Bewegungsstörungen).
Natürlich bist Du nicht verpflichtet, Diagnosen in allen Einzelheiten mitzuteilen, aber Du musst halt klar machen, was Dir möglich ist und was nicht. Das ist um so schwieriger, je "gesünder" man aussieht. Ich bin damit so umgegangen, dass ich beim Profiling (das nicht die ARGE selbst, sondern eine beauftragte Firma gemacht hat) den neurologischen Hintergrund (hypoxische Schädigung) genau erklärt habe und dann in den Profilingbogen hineingeschrieben wurde, wo Defizite bestehen, z.B. bei Themen wie Stressresistenz, dass ich nicht für Großraumbüros tauge u.ä.
Ein gewisses Maß an Offenheit halte ich in einer solchen Situation für sinnvoll, auch wenn ich denke, dass es die andere Seite "eigentlich" nix angeht.Klaro sage ich denen was geht und was nicht geht - von mir aus können die auch 2 Attests haben wo alles nicht ganz genau auferzählt wird bzgl. Diagnosen. Nur meine Erfahrung ist die wollen Diagnosen und das geht nicht - zumindest nicht mit mir. Und es geht denen überhaupt nicht an was ich für Medikamente nehme, wie die Dame in der Bewerbungsmaßnahme wissen wollte. Trotzdem du machst mir Mut (Danke) und ich sehe wie es am 09.01. geht. Keine Sorge - ich berichte!
Du solltest Montagmorgen bei der Arbeitsagentur an der Theke stehen und versuchen, das ganz schnell zu klären!Nur an der Theke stehen und versuchen ... ? Nein, ich bewege mich nicht vom Fleck bis ich das Geld in der Tasche habe ;)
Es kann also evtl. etwas Hartnäckigkeit nötig sein, aber ich denke, dass Du in dieser Hinsicht trainiert bist.Unsere Gesetzgeber wollte es so und jetzt muss er es ausbaden: Ich hab keine Probleme damit :akkordeon:
Gruss
Thekla
StephanK
05.01.2008, 16:09
Das haben die mir schon gesagt und ARGE will für mich zuständig sein! Komisch, dass die ARGE sich beschweren über so viel Arbeit aber die lassen mich nicht los!Was das Alg II angeht ist die ARGE schon für Dich zuständig, und zwar ausschließlich - aber bei diesen behinderungs-spezifischen Sachen eben nicht ausschließlich.
Wie schon geschrieben: das ist eine unerfreuliche Sache, weil die ARGE eigentlich ein einziger Ansprechpartner für alles sein sollte - aber das hat eben nicht gut funktioniert.
Nur meine Erfahrung ist die wollen Diagnosen und das geht nicht - zumindest nicht mit mir.Das ist Dein gutes Recht. Wenn Du sichtbare Einschränkungen Deiner Beweglichkeit oder motorische Auffälligkeiten hast dann wird auch auf den ersten Blick deutlich, dass Du nicht zur Ballettänzerin taugst. (Mir sieht man nichts an, und das macht es manchmal schwieriger, obwohl ich andererseits froh darüber bin...)
Und es geht denen überhaupt nicht an was ich für Medikamente nehme, wie die Dame in der Bewerbungsmaßnahme wissen wollte.Nein, welche Medikamente Du nimmst ist wirklich Deine Sache. Aber es gibt z.B. Medikamente, auf deren Beipackzettel steht, dass man keine Maschinen bedienen oder nicht Auto fahren darf, wenn man sie einnimmt, weil die Reaktionszeit verlängert ist. Das schränkt dann schon die möglichen Jobs ein und deswegen muss man über die aus der Medikamenteneinnahme folgenden Einschränkungen schon reden.
Nur an der Theke stehen und versuchen ... ? Nein, ich bewege mich nicht vom Fleck bis ich das Geld in der Tasche habeThat's the right spirit - stiff upper lip, stout fella :wink:
war gerade ein bisschen spazieren, da ich mich aufwärmen musste. In Übrigen: die ARGE sollen doch froh sein wegen meine Behinderung - die brauchen kaum Heizkosten zu zahlen in meinem Fall ;)
(Mir sieht man nichts an, und das macht es manchmal schwieriger, obwohl ich andererseits froh darüber bin...)Kann ich sehr gut verstehen aus eigener Erfahrung! Es tut gut zu wissen, dass ich nicht alleine bin - Danke dir!
Aber es gibt z.B. Medikamente, auf deren Beipackzettel steht, dass man keine Maschinen bedienen oder nicht Auto fahren darf, wenn man sie einnimmt, weil die Reaktionszeit verlängert ist. Das schränkt dann schon die möglichen Jobs ein und deswegen muss man über die aus der Medikamenteneinnahme folgenden Einschränkungen schon reden.Das ist wirklich ein guten Punkt was du da sagst Stephan!
1. Die Dame hat mich danach gefragt, weil sie dachte damit bekommt sie den Antwort zu meine Krankheit/Diagnosen.
2. Seit wann sind die in der ARGE ausgebildet wegen jeden Beipackzettel für Medikamente? Nein, die sind es nicht. Klar man kann denen sagen durch die Medikamente die ich einnehme bekomme ich die und die Nachwirkung also wäre es nicht sinnvoll, dass ich ... ausübe.
3. Vertrauen muss von beiden Seiten kommen - nicht nur meine Seite und nicht nur von deren Seite - sonst funktioniert garnichts. Die haben leider mein Vertrauen (in der Vergangenheit) missbraucht und ich bin von daher heute denen sehr misstrauenvoll. Ich war, und bin immernoch, denen gegenüber ehrlich und wenn es denen nicht hilft/dient, weiß ich wirklich kein Rat mehr ausser einfach anfangen zu lugen, was nicht meine Art ist.
Wie ich schon geschrieben habe, habe ich in den vergangen 5 jahren 7 Arbeitsstellen gehabt - ich habe sie alle selbst gefunden und bekommen ohne Hilfe von der AfA. Ich bin gekündigt nicht wegen meine Behinderung oder fehlende Arbeitsleistung, manche waren befristet, einen Hotel musste schliessen usw. Ich werde nie eine Stelle annehmen wo ich bedenken habe wegen meine Arbeitsleistung, Behinderung, es passt zu mir nicht oder ist einfach gefährlich. Ich tue mir und den AG nicht an.
That's the right spirit - stiff upper lip, stout fellaIch bin eine fellaIN :engel:
Gruss
Thekla
StephanK
05.01.2008, 18:01
Ich bin eine fellaINI know, but this was a citation from a song (http://www.goldlyrics.com/store/6304212038/Damsel_in_Distress.html) by George and Ira Gershwin from a 1929 show with the (fitting?) title "A Damsel in Distress" :D
Schau du kannst doch besser Englisch als ich!
citationdachte: da ist ein Schreibfehler, es fängt mit 'Z' an nicht 'C', also gucke ich in Wörtebuch und wer hat Recht? DU!
:oops:
Innerhalb 15 Minuten hatte ich das Geld in der Tasche! War Fehler die ARGE und meine SB dort für die Finanzen ist eine :engel:in! (Sie rät mich und hilft mir jedesmal Widersprüche einzulegen wenn es passt - ich habe z.Zt. 4 Widerspüche bei denen).
War bei der AfA und nach einem riesen Aufstand (Teamleiterin musste geholt werden) habe ich für morgen einen Termin bekommen bei einer Vermittlerin dort!!!
Es ist manchmal sehr anstrengend eine dickköpfige Engländerin zu sein, aber es löhnt sich ;)
Gruss
Thekla
Hallo Zusammen,
also das Gespräch mit der Vermittlerin (für Schwerbehinderte) bei der AfA heute Nachmittag war Zeitverschwendung. Ich mache es ganz kurz:
Ich habe ihr zwei Attests vorgelegt.
Sie meinte sie kann mich nirgendwo vermitteln - weder bei einem AG noch für irgendwelche Maßnahmen, da in den Attests steht, dass aus gesundheitlichen Grunden darf ich meine erlernten Berufen nicht mehr ausüben.
Ich fragte sie nach einer Umschulung (steht ja auch in den Attests), nein, dass reiche ihr nicht für eine Umschulung, weiterbildung oder sonstwas - es muss nicht heißen, dass ich gesundheitlich benachtrachtig bin!
Resultät: Freier Fahrkarte arbeitslos zu bleiben und damit Steuergeld zu verschwenden bis ich ins Rente gehe.
Morgen vormittag bin ich bei der ARGE Vermittlerin - bin gespannt!
Gruss
Thekla
Hallo Thekla,
ich würde da als richtigen Weg eher den Weg über den Rentenversicherungsträger sehen, denn dieser erbringt normal vorrangig Leistungen nach dem SGB IX (Behindertenrechte) und damit auch die ersehnte Umschulung...
Dieser hat ja schließlich auch ein großes Interesse daran, dass du bald wieder "einzahlst"...
Hallo nach eine lange Zeit wo ich mich nicht gemeldet habe :oops:
Die Sachen mit der Eingliederungsvereinbarung hat sich erledigt, auch die Umschulung - die Rentenversicherung hat meinen Antrag abgelehnt.
Ich habe mich anders entschieden und jetzt lauft einen Antrag auf Erwerbsminderungrente :engel:
Bin gespannt wie die Rentenversicherung es begrunden wollen, sollten sie die Rentenantrag ablehnen - die können nicht beides haben: Umschulung ablehnen aus gesundheitlichen Gründen und die Rente ablehnen weil ich Gesund bin :sdagegen:
Wenn ich was erfahre, gebe ich Bescheid.
Allen wünsche ich eine gute Zeit!
Marsleuchte
18.01.2009, 14:35
Hallo Thekla,
ich will Dir nicht Deine Hoffnungen nehmen, aber EU-Renten werden in der Regel erst einmal abgelehnt.
Ich hoffe für Dich und wünsche es Dir das es ohne Probleme durchgeht!
MfG
Marslicht
Hallo,
ich möchte euch berichten, dass ich heute einen Bescheid von der Rentenversicherung erhalten habe:
auf Ihren Antrag vom 23.10.2008 erhalten Sie von uns
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Erst müss ich es seelisch verarbeiten, aber trotzdem:
http://www.youtube.com/watch?v=OW1yLEjiZU8
Euch danke ich vom Herzen für eurer Hilfe und Unterstützung.
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